DEW21 (Dortmund)
Unseriöses Geschäftsgebaren
Bestell-/Kundennummer: 155006090
Nach Online-Abschluss im alten Jahr (2018) vergibt DEW21, ein Dortmunder Stromversorgungsunternehmen, eine Vertragsnummer und ich gehe als Kunde davon aus, dass der Vertrag zustande kommt. Nach Funkstille von DEW21 begrüßt mich der örtliche Grundversorger in Heidelberg 4 Wochen später als neuen Kunden, selbstverständlich zu viel teureren Bedingungen.
Überraschung! Ohne mich informiert zu haben, meldete mich DEW21 beim Grundversorger als DEW21-Kunde ab! Telefonisch bei DEW21 erfragter Grund: Man nehme außerhalb Dortmunds keine Kunden an, die einen Tag- und Nachtzähler hätten. Die Sache sei in einer anderen Abteilung in Bearbeitung. Es tue ihnen leid, dass man mich noch nicht informiert habe. Welch unseriöses Geschäftsgebaren.
28.01.2019 | 10:46
Abteilung: DEW21
Sehr geehrter Kunde,
wir haben Verständnis für Ihre Verärgerung. Ihren Vorwurf unseriösen Geschäftsgebarens weisen wir aber von uns. Wir stellen Ihnen hier die Schritte der Bearbeitung dar.
Bei der Anmeldung eines Kunden wird automatisch eine Vertragskontonummer vergeben. Dies bedeutet aber noch nicht, dass bereits ein Liefervertrag zustande gekommen ist. Deshalb haben Sie von uns am 23.12.2018 auch zunächst nur eine Auftrags- und noch keine Vertragsbestätigung erhalten. Mit dieser Auftragsbestätigung setzen wir Sie zudem darüber in Kenntnis, dass das Zustandekommen eines Vertrages mit uns an die Erfüllung diverser Voraussetzungen gebunden ist (Zustimmung zur Kündigung, Anmeldebestätigung des Netzbetreibers). Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass Sie aus der Auftragsbestätigung schon schließen, dass ein endgültiger Stromliefervertrag mit uns geschlossen wurde.
Aus Abschnitt 2.3 Allgemeine Lieferbedingungen Strom (2.3 Soweit in Besonderen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, werden nur Kunden mit Elektrizitätsbedarf für Standardlastprofile, Ein-Tarif-Struktur und in Niederspannung zu den Bedingungen dieses Vertrages beliefert.
Geliefert wird
- Drehstrom mit einer Spannung von etwa 400 oder 230 Volt
- Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 230 Volt.
Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Maßgeblich hierfür ist die „Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) “ geht unzweifelhaft hervor, dass wir ausschließlich Kunden mit Ein-Tarif-Struktur mit dem Produkt Strom Basis24 beliefern. Entgegen dieser Voraussetzungen haben Sie dennoch eine Anmeldung über unser Internetportal vorgenommen. Ihrem Auftrag entsprechend haben wir daraufhin den bestehen Liefervertrag bei Ihrem ehemaligen Lieferanten gekündigt.
Erst durch die Anmeldebestätigung Ihres Netzbetreibers erlangten wir Kenntnis darüber, dass Ihre Lieferstelle über einen Doppeltarifzähler mit Strom versorgt wird. Da dies unseren Lieferbedingungen widerspricht, haben wir umgehend unsere Lieferanmeldung bei Ihrem Netzbetreiber stornieren lassen. Dieser Vorgang hebt jedoch die von Ihnen veranlasste Kündigung bei dem bisherigen Lieferanten nicht auf. Somit wären Sie ab 01.02.2019 ohne gültigen Stromliefervertrag gewesen, da auch kein anderer Lieferant mehr eine fristgerechte Lieferanmeldung an den Netzbetreiber hätte senden können. Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber die Belieferung mit Strom durch den Grundversorger vor.
Wir bedauern, dass wir Sie unter den gegebenen Bedingungen nicht mit Strom beliefern können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
Kundenservice