Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)
Nichtbeachtung von schriftliche Anordnung bei Netto
Bestell-/Kundennummer: ohne
Bei der o. a. Firma Netto ist das Parken während des Einkaufens kostenlos erlaubt. Wer die schlecht einsehbaren Hinweise nicht wahrnimmt, wird rigoros abgeschleppt
Bei der o. g. Firma Netto ist das Parken auf dem firmeneigenen Parkplatz während des Kaufvorganges kostenfrei erlaubt. Entsprechende Hinweisschilder sind vorhanden, aber bei schlechten Wetterverhältnissen schlecht erkennbar.
Am 14.01.2019 wurde mein PKW von dort auf Anordnung eines Firmenangehörigen von der Fa. Hoppe eingeschleppt und auf dem Firmeneigenen Platz der Abschleppfirma sichergestellt. Eine Benachrichtigung des PKW-Eigners erfolgte nicht. Beim Abholen des eingeschleppten Fahrzeuges wurde eine Forderung in Höhe von 178,60 € erhoben.
Der Auftraggeber im Auftrage der Fa. Netto wurde nicht genannt. Dies würde ich durch den Rechtsanwalt erfahren. Ein derart überzogenes Verhalten stellt eine Nötigung dar und kann nicht unwidersprochen hingenommen werden.
Nach einem Urteil des AG München v. 09-09-1992 ist ein Abschleppen ohne Verkehrsbehinderung von einem Privatparkplatz rechtswidrig.
Wird ein PKW unerlaubt auf einem Privatparkplatz abgestellt, ohne dass eine konkrete Behinderung des Zuganges u. des gesamten Gebrauchs oder eine Beeinträchtigung des Mieters der Parkfläche eintritt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten.
Unten ein Bild des üblichen Schildes. Ich finde dass da kristallklar zu lesen ist, wie die Regeln sind.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Keine Stellungnahme, wer dazu Angaben machen kann, in welcher Zeit der Halter Einkäufe getätigt hat.