565 Views | 28.01.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von Hans Joachimr Bensch

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Nichtbeachtung von schriftliche Anordnung bei Netto

Bestell-/Kundennummer: ohne

Bei der o. a. Firma Netto ist das Parken während des Einkaufens kostenlos erlaubt. Wer die schlecht einsehbaren Hinweise nicht wahrnimmt, wird rigoros abgeschleppt

Bei der o. g. Firma Netto ist das Parken auf dem firmeneigenen Parkplatz während des Kaufvorganges kostenfrei erlaubt. Entsprechende Hinweisschilder sind vorhanden, aber bei schlechten Wetterverhältnissen schlecht erkennbar.

SCHLAGWORTE

Am 14.01.2019 wurde mein PKW von dort auf Anordnung eines Firmenangehörigen von der Fa. Hoppe eingeschleppt und auf dem Firmeneigenen Platz der Abschleppfirma sichergestellt. Eine Benachrichtigung des PKW-Eigners erfolgte nicht. Beim Abholen des eingeschleppten Fahrzeuges wurde eine Forderung in Höhe von 178,60 € erhoben.

Der Auftraggeber im Auftrage der Fa. Netto wurde nicht genannt. Dies würde ich durch den Rechtsanwalt erfahren. Ein derart überzogenes Verhalten stellt eine Nötigung dar und kann nicht unwidersprochen hingenommen werden.

Nach einem Urteil des AG München v. 09-09-1992 ist ein Abschleppen ohne Verkehrsbehinderung von einem Privatparkplatz rechtswidrig.

Wird ein PKW unerlaubt auf einem Privatparkplatz abgestellt, ohne dass eine konkrete Behinderung des Zuganges u. des gesamten Gebrauchs oder eine Beeinträchtigung des Mieters der Parkfläche eintritt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten.

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Kommentare und Trackbacks (7)


29.01.2019 | 07:41
von Ski Ski | Regelverstoß melden
Tja, der Bundesgerichtshof (schlägt Urteil von Amtsgerichten) hat da anders entschieden. Zudem gilt dein AG Urteil für öffentlichen Grund. Auf privatgrund siehts nämlich anders aus. Und die Regeln akzeptiert man eben, wenn man diesen nutzt. Supermärkte können wie andere private Parkplatzbetreiber die Nutzung ihrer Kundenparkplätze durch Aufstellen oder Aushängen einer Parkplatzordnung reglementieren", Wer seinen Auto auf einem derart beschilderten Kundenparkplatz abstellt, akzeptiert die Parkplatzordnung und geht automatisch einen Nutzungsvertrag ein. Das Einhalten der Parkplatzordnung kann der Betreiber selbstverständlich überwachen oder durch private Firmen überwachen lassen, wie viele Supermarktketten dies inzwischen tun. Zwischenergebnis Verstoß gilt als VertragsstrafeWährend der Parkverstoß auf öffentlichem Grund allerdings als Ordnungswidrigkeit mit einem gesetzlich festgelegten Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird, handelt es sich bei dem Parkentgelt, dass die privaten "Politessen" auf den Kundenparkplätzen verlangen, aus rechtlicher Sicht um eine sogenannte Vertragsstrafe. Einen unbefugt abgestellten Wagen darf der Betreiber eines Kundenparkplatzes auch abschleppen lassen. Parkverstoß gilt als Beeinträchtigung des BesitzrechtsDas unbefugte Parken bedeutet nämlich laut Bundesgerichtshof (BGH) eine sogenannte "verbotene Eigenmacht", also eine Beeinträchtigung des Besitzrechts. Um diese Beeinträchtigung zu beseitigen, dürfe der Besitzer des Kundenparkplatzes sein gesetzliches Selbsthilferecht (§ 859 BGB) ausüben und das unberechtigt parkende Fahrzeug abschleppen lassen. Das Abschleppen sei sogar dann zulässig, so die Richter, wenn auf dem Gelände noch andere Parkplätze frei seien. Aber das sollte eigentlich dein *teurer* Anwalt auch wissen, wenn er sein Fach kann. Mir dunkt, da ist mal jemand sonstwo shoppen gegangen, und der zentral gelegene Netto-Parkplatz wurde hierfür stundenlang genutzt. Allerdings nicht kostenlos, wie erwartet.

Unten ein Bild des üblichen Schildes. Ich finde dass da kristallklar zu lesen ist, wie die Regeln sind.
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10.02.2019 | 03:45
von Hans Joachimr Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
NETTO reagiert nicht auf Fax u. Brief. Abschleppdienst ebenfalls nicht!


24.02.2019 | 04:29
von Hans Joachimr Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Netto reagiert nicht auf auf Brief/Fax/Mail.


25.02.2019 | 23:09
von Hans Joachimr Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.02.2019 | 13:07
von Hans Joachimr Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.03.2019 | 18:40
von Hans Joachimr Bensch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Netto ignoriert sämtliche Anschreiben. Das Abschleppunternehmen benennt den Auftraggeber nicht namentlich unter Hinweis auf den Datenschutz.
Keine Stellungnahme, wer dazu Angaben machen kann, in welcher Zeit der Halter Einkäufe getätigt hat.


27.05.2019 | 23:18
von Ich | Regelverstoß melden
RICHTIG SO! Ich würde noch viel mehr PKW abschleppen lassen wenn ich es könnte. Sehr viele sind nicht bei netto einkaufen sondern irgendwo anders unterwegs oder gar zuhause. und wir lkw fahrer quälen uns irgendwie an die lieferzonen. Wer nicht bei netto ist hat da nix zu suchen.ES MÜSSTE VIEL STRENGER SEIN!



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