Von Druckerpatronen.de beantwortete Beschwerde. | 198 Views | 31.01.2019 | 13:00 Uhr
geschrieben von Horst Schmuck

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Druckerpatronen lässt Inkasso Kanzlei ohne Rechnung abkassieren

Bestell-/Kundennummer: Verw. Zweck: K85759 U

Je nach Auftragswert werden Gummibärchen, kurze LED Weihnachtslichterketten o. ä. mitgeliefert

Habe Druckerpatronen bei dieser Firma bestellt.

Lieferung kam ohne Rechnung. Auch danach keine Rechnung, keine Mahnung. Dann aber eine Zahlungsaufforderung mit Zusatzkosten von der Inkasso Kanzlei Menze.

Auffällig ist: der Geschäftsführer der Fa. Druckerpatronen und die Inkasso Kanzlei laufen über den Namen M. Steckt hier System dahinter? Füttert hier der eine den anderen?

Ist eine Sammelklage sinnvoll oder besser einzeln Klagen?

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Erstattung der Kanzleigebühren von 75,41 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2019 | 10:07
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag Herr Schmuck,

Sie haben die bestellte Ware pünktlich von uns erhalten, Sie haben abends am 04.12 bestellt und direkt morgens tags drauf, ging die Ware an Sie raus und am 06.12 traf sie bei Ihnen ein.

Sie erhielten eine Bestellbestätigung direkt nach Auslösen der Bestellung, die Rechnung beim Versenden des Pakets per Email und dann am 15.12 die erste Zahlungserinnerung und am 23.12 die Mahnung. Am 03.01 wurden Sie dann an die Kanzlei weitergegeben.

Natürlich kann man sagen, dass die Fristen das gesetzliche Minimum sind, aber innerhalb eines Monats sollte es möglich sein eine offene Rechnung über Druckerpatronen zu begleichen. Selbstverständlich verstehen wir Ihre Verärgerung, aber mehr als anmahnen können wir leider auch nicht.

Was ich nicht nachvollziehen kann ist die Verärgerung, dass eine Kanzlei beauftragt wird, bei der der Nachname identisch ist. Selbst wenn die beiden Personen Zwillinge wären würde es keinen Unterschied machen. Ob wir die Forderung an diese oder jene Kanzlei weitergeben ist irrelevant, wir würden sie in jedem Fall weitergeben.

Ein wenig Verständnis von sämtlichen Beschwerdeführern wäre nett, dass es sich kein Unternehmen erlauben kann, offenen Forderungen nicht nach zu gehen. Bei einem Friseur oder einem Supermarkt muss direkt gezahlt werden, bei uns haben die Kunden Wochen Zeit, das ist in meinen Augen kein Grund für einer Anzeige oder Sammelklage.

Mit freundlichen Grüßen

Nora Schlüter

vom Druckerpatronen.de Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.03.2019 | 10:34
von Horst Schmuck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nochmals: Auch die Mail vom 5.2.19 kam bei mir nicht an. Wenn der Absender Probleme beim Versenden von Mails hat, und ich bin nicht der einzige, dann gebietet es das seriöse Geschäftsgebahren, das der Kunde auf dem POSTWEG angeschrieben wird. Auch lag keine Rechnung bei der Lief. Ich bleibe bei meinem Begehren und erwarte die Rückerstattung der RA. Kosten. MfG H. Schmuck


22.03.2019 | 12:45
von Horst Schmuck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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