246 Views | 31.01.2019 | 21:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1245428
Mitglied hat kein Bankkonto und erhält deshalb kein Pflegegeld in Bar. Bzw. per Postscheck.
So erhält sie auch ihre Rente.
Die DAK weigert sich, und deshalb wird bezweifelt, dass sie ein Pflegefall ist.
Sie soll sich vom MDK untersuchen lassen Das ist nicht in Ordnung.
Auch andere Einschränkungen liegen vor. Nicht empfehlenswert.
Meine Forderung an DAK-Gesundheit:
Zahlung des Pflegegeldes von 2018, und Jan 2019 per Postscheck zum Einlösen
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