246 Views | 31.01.2019 | 21:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1245428

DAK-Gesundheit (Hamburg)

Verweigerung das Pflegegeld per Postscheck zu bezahlen

Mitglied hat kein Bankkonto und erhält deshalb kein Pflegegeld in Bar. Bzw. per Postscheck.

So erhält sie auch ihre Rente.

Die DAK weigert sich, und deshalb wird bezweifelt, dass sie ein Pflegefall ist.

Sie soll sich vom MDK untersuchen lassen Das ist nicht in Ordnung.

Auch andere Einschränkungen liegen vor. Nicht empfehlenswert.

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Zahlung des Pflegegeldes von 2018, und Jan 2019 per Postscheck zum Einlösen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


07.02.2019 | 23:28
von ReclaBoxler-1245428 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde ein Schreiben an die DAK versandt. Doch keine Antwort.
Es scheint die nicht zu interessieren.


19.02.2019 | 11:00
von ReclaBoxler-1245428 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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