4510 Views | 02.01.2010 | 18:24 Uhr
geschrieben von Sffdsfsdf Dsfsdfsdfds

VR Com GmbH (München)

Abzocke durch VR Com?

Möglicherweise vermittelt VR Com Verträge ohne ausreichende Information über den Inhalt.

Vor kurzem hat sich mein Vater einen Vertrag der VR Com www.VR-Com.net per Telefon aufschwatzen lassen, angeblich ein Vertrag für Wenigtelefonierer.

Leider hat der Mensch am Telefon vergessen zu erwähnen, dass das eigentlich ein Vieltelefonierer-Vertrag ist und die Telekom-Grundgebühr trotzdem fällig wird! Eine bodenlose Frechheit!

Leider war natürlich die zweiwöchige Widerrufsfrist schon längst verstrichen, als ich jetzt den Schlamassel überblicken konnte.

Kennt sich jemand aus, wie das mit außerodentlichen fristlosen Kündigung dort ausschaut? Welche Möglichkeiten gibt es da (z. B. Kündigung wegen falscher Informationen)? Sollen wir die Polizei einschalten? Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps.

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Meine Forderung an VR Com GmbH: Außerordentliche fristlose Kündigung des VR Com-Vertrages


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Kommentare und Trackbacks (4)


14.01.2010 | 18:01
von Sffdsfsdf Dsfsdfsdfds noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


30.01.2010 | 22:35
von Sffdsfsdf Dsfsdfsdfds noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.02.2010 | 23:18
von Sffdsfsdf Dsfsdfsdfds noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.09.2011 | 17:29
von Jan Behm | Regelverstoß melden
Ich habe auch Ärger mit VR Com und muss ganz schön kämpfen. Ein seriöses und gut arbeitendes Unternehmen arbeitet nicht so.

Hier mein Fall

Ich wurde am 28. Juli 2011 als VR Com Neukunde zugeschaltet. Bei der Online Bestellung im Verfügbarkeitscheck wurde durch VR com erklärt, dass eine 16.000 zur Verfügung steht, dies war hier nicht der Fall und ich habe mich mittlerweile abgefunden. Allerdings tauchte ein neues Problem auf. Ich bekam (da ich ein Komplettneuanschluss bestellt habe) eine ortsungebundene Telefonnummer (032) Vorwahl. Soweit so gut. Ich habe mich weiter nicht darum gekümmert, da ich mich damit auch nicht auskannte und der Meinung war, dass alles seine Ordnung habe. Und genau da war ich im Irrtum. Freunde riefen mich auf Festnetz aus anderen Netzen an und mussten, obwohl sie alle durchweg Festnetzflatrates gebucht haben, 0,79€ die Minute bezahlen. Natürlich gabs richtig Ärger für mich und ich musste mir einiges anhören. Und natürlich hat man mich in Pflicht genommen, was die Erstattung der Gebühren betrifft. Ich bat darauf hin um Stellungnahme durch VR Com. Man erklärte mir, die Telefonie laufe über das Internet und die Bundesnetzagentur hätte per Auflage festgelegt, dass nur ortsungebundene Telefonnummern vergeben dürfen. Allerdings weiß man in der Bundesnetzagentur nichts davon. Und man vergaß mir zu erklären, dass alle anderen DSL Anbieter außer die Deutsche Telekom ihre Telefongespräche auch über das Internet laufen lassen, und dort bekommt man anstandslos ortsgebundene (der Stadt entsprechende Vorwahl) Telefonnummern. VR Com schrieb meinem Kundenkonto einmalig 15€ gut und war der Meinung, damit ihre Pflicht erfüllt zu haben, mir gegenüber. Kein Wort über zukünftige Fälle. VR Com erklärte, man hätte mich schriftlich detailliert über die hohe Minutenbepreisung informiert. Als ich erklärt habe, dass dies nicht der Fall sei und ich gerne bereit bin, dies auch nachzuweisen in Kopieform, hieß es plötzlich, auf der Webseite ist ein Hinweis und zwar der hier

(6) Bei Anschlussneuschaltung (kein Festnetzanschluss vorhanden) Technikereinsatz vor Ort erforderlich; einmalige Kosten hierfür 62,90 €. Bereitstellung eines Anschlusses mit 10 ortsunabhängigen 032x-Rufnummern. VR Com hat keinen Einfluss auf die Gebührenfestsetzungen anderer Anbieter für Anrufe auf ortsunabhängigen Rufnummern

und mit diesen Hinweis sei man der Informationspflicht nachgekommen. Jetzt frage ich mal, wie bitte soll man als Laie darauf schließen, dass die Anrufe an eine ortsungebundene Nummer mit 0,79€ Minuten bepreist werden. Ich habe einen Festnetzanschluss geordert und kein Sonderuffnummernanschluss. Ich habe mich dann wiederum bei VR Com beschwert und um Klärung gebeten. Es wurde nur erklärt, dass die Gebührenfestsetzung nicht im Zuständigkeitsbereich von VR Com lege und man da nichts machen könne.

Hier die Stellungnahme des Anbieters o2 stellvertretend für andere Anbieter, deren Stellungnahme sich mit der von o2 zum großen Prozentsatz deckt.:
From: "o2 Kundenbetreuung"
Sent: Wednesday, August 31, 2011 8:37 PM
To:
Subject: o2 informiert
Guten Tag Herr Behm,
vielen Dank für die freundlichen Gespräche am 20. und 31. August 2011. Gerne haben wir die Berechnung für die Gesprächskosten zu ihrer Rufnummer 032-2218xxxxx von VR COM GmbH geprüft.
Telefonnummern mit der Vorwahl 032 sind keine richtigen Festnetzrufnummern. Als nationale, ortsungebundene Rufnummern werden diese als Sonderrufnummern in der Kategorie der Innovativen Dienste geführt.
Die Gebührenfestsetzung liegt hier beim DSL Anbieter jedoch nicht bei der O2 Telefonica Germany GmbH. Bedingt wird dies durch technische und abrechnungstechnische Unterschiede sowie abweichende Auflagen der Bundesnetzagentur.
Gespräche zu Anschlüssen unter der Vorwahl 032 werden demnach vom o2 Prepaid-Handy mit 0,79 EUR/Gesprächsminute, vom o2 Postpaid-Handy mit 0,49 EUR/Gesprächsminute und vom o2 DSL-Anschluss aus mit 0,03 EUR/Gesprächsminute berechnet.
Einer Anpassung der Gesprächsgebühren an jene Gebühren der deutschen Festnetztelefonie können wir aus oben genannten Gründen leider nicht entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Anrufe zu derartigen Sonderrufnummern lassen sich beispielsweise für einen o2 DSL-Anschluss kostenfrei sperren, um Unkosten seitens des Anrufers zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich ihrer Rufnummer mit Ihrem Anbieter VR COM in Verbindung zu setzen.
Herr Behm, ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen noch eine angenehme Restwoche.
Freundliche Grüße
Ihr o2 Kundenbetreuer
M. R.
Telefónica o2 Germany GmbH & Co. OHG - Georg-Brauchle-Ring 23-25 -
80992 München - Deutschland - www.o2.com/de
Ein Beitrag zum Umweltschutz. Nicht jede E-Mail muss ausgedruckt werden. www.o2engagiert-fuer-morgen.de
Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.de.o2.com/pflichtangaben

Ich habe versucht, eine Lösung zu finden. Meiner Bitte, die Telefonnummer von 032 auf 030 umzustellen, war man aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, Folge zu leisten.

Aus der Not heraus habe ich mich an andere DSL Anbieter gewandt, dort war man der Meinung, dass ich als Endverbraucher nicht verpflichtet bin, diesen Aspekt hinzunehmen. VR Com als Anbieter hätte mich schriftlich wie auch mündlich detailliert über alles informieren müssen, das ist nachweislich nicht passiert, dennoch tritt Vr Com dermaßen inkompetent mir und auch anderen Personen gegenüber auf, die in diesen Fall involviert sind, dass man schon keine Worte mehr findet. Was mir aufgefallen ist, dass durchgehend bei allen DSL Anbietern, mit denen ich betreffs dieses Aktenzeichens gesprochen habe, war man, was VR Com betrifft, alles andere als begeistert, ebenso habe ich den Rat anderer befolgt und diesen Fall auch der Berliner Justiz vorgelegt. Man hat mir nach Prüfung bestätigt, dass aufgrund der hohen Minutenbepreisung und der nachweislich fehlenden Information in detaillierter Form an mich bewusst herbeigeführte einseitige Vorteilnahme vorliegt! Die 032 Nummern gelten als Sonderrufnummern, die nur Firmen bzw. Unternehmen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Privatpersonen (zu der ich mich zähle) hätten seitens des DSL Anbieters detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, das ist nicht passiert.

Ich sehe aus diesen und anderen Gründen daher das Vertragsverhältnis als unzumutbar an und bestehe auf die Durchsetzung der bereits ausgesprochenen Kündigung. Den Empfang schriftlich wie auch per E-Mail wurde mir durch VR Com bereits bestätigt. Da sämtliche E-Mails Original unterschrieben sind, sind diese rechtsgültigen Dokumente.

Die mir zugegangenen E-Mail Lesebestätigung dient als Nachweis der Empfangbarkeit. Ich habe es im guten versucht, das hat nicht funktioniert. Ich erwarte die umgehende Einstellung des Vertragsverhältnisses bzw. das Ausführen der ausgesprochenen Kündigung, anderfalls werde ich die angekündigten Schritte einleiten und das Angebot diverser DSL Anbieter in Anspruch nehmen und mir den Kontakt zu Fachanwältin vermitteln lassen. Außerdem werde ich umgehend Anzeige gegen VR Com wegen Betrug erstatten und den ganzen Fall wahrheitsgemäß in jedem mir zugänglichen Online Beschwerdeportal (und davon gibt es eine Menge) online stellen

Jan Behm

Ich kann sagen, nicht unterkriegen lassen und flagge zeigen.
In diesen Sinne alles gute.



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