Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1297 Views | 02.01.2010 | 18:42 Uhr
geschrieben von Rudolf Bucher

FlexStrom AG (Berlin)

Aktionsbonus nicht angerechnet, Mehrverbrauch falsch berechnet

Bedauerlicherweise schloss ich bei FlexStrom einen Vertrag für ein Strompaket ab 01.04.2008.

Kaum war die Belieferungsbestätigung am 20.02. da, folgte kurz nach einer Woche schon die erste Mahnung.

Die erste Preiserhöhung nach einem halben Jahr nahm ich noch hin. Doch die Preiserhöhung zum Ende des ersten Jahres nahm ich als Anlass für die Kündigung, da es letztendlich teurer war als Anbieter mit monatlichen Abschlagszahlungen.

SCHLAGWORTE

Erst am 16.12.2009 bekam ich die Schlussrechnung. Wie ich es schon vermutete, war der Aktionsbonus von 75,-- € nicht berücksichtigt. Nach telefonischer Beschwerde bei FlexStrom sagte mir ein Herr Bxxx, dass lt. AGB (Pkt 7.3) bei Kündigung vor Ablauf von 12 Monaten kein Anspruch auf den Aktionsbouns bestünde. In meinen AGB steht dies so nicht und demnach bestätigte Herr Bxxx nach Rückversicherung: "Es sei ein Fehler unterlaufen, der Aktionsbonus wird in Abzug gebracht."

Des weiteren ist der komplette Mehrverbrauch von 177kWh nach dem teureren Preis von 23,3 ct/kWh berechnet. Die Berechnung muss nach der Lastprofilkurve anteilig zu 44,51% mit 18 ct/kWh erfolgen.

Bis heute hörte ich nichts mehr. Der zu hohe Betrag wurde mir am 28.12.09 von meinem Konto abgezogen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Anrechnung des Aktionsbonus/Mehrverbrauch richtig berechnen/Rückerstattung meines Geldes


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Kommentare und Trackbacks (3)


13.01.2010 | 20:36
von Rudolf Bucher noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neben einer automatisch generierten Mail, dass meine Beschwerde bearbeitet wird und ich etwas Geduld haben sollte, bekam ich folgende Antwort von Hr. B.:

"Sehr geehrter Herr Bucher,

zum 01.10.2008 hatten Sie eine Preisanpassung, über die wir Sie schriftlich informiert hatten. Der Mehrverbrauch ist erst nach der Preisanpassung angefallen, daher wird mit dem neuen Mehrverbrauchspreis gerechnet.

Freundliche Grüße

Marc B.
Assistant Online Relations
FlexStrom AG"


13.01.2010 | 21:06
von Rudolf Bucher | Regelverstoß melden
Meine Antwort an Hr. Breidbach:

Sehr geehrter Herr Breidbach,

ich bitte sie doch. Ein Mehrverbrauch fällt nicht erst nach der Preisanpassung an.

Der Mehrverbrauch fällt entsprechend der Lastprofilkurve verteilt über das ganze Jahr an.

Das sind dann in meinem Fall 44,51% vor der Preiserhöung (Abrechnung mit 18ct)und 55,33% nach der Preiserhöhung (Abrechnung mit 23,3ct)

So wird abgerechnet! Zumindest bei seriösen Anbietern.

Was ist mit meinem Aktionsbonus, der mir zugesichert wurde?

Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass die Fa. Flexstrom mein Geld hat und ich seit fast einem Monat nichts zu der Sache gehört habe.

mfg

R. Bucher

24.01.2010 | 09:18
von Rudolf Bucher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Aktionsbonus wurde angerechnet. Die Preiserhöhung wurde rückgängig gemacht. Somit wurde der Mehrverbrauch zu 18ct abgerechnet. Ich habe eine korrigierte Schlussrechnung erhalten. Das Geld soll innerhalb der kommenden drei Wochen zurück überwiesen werden.




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