Von BEV Insolvenz beantwortete Beschwerde. | 86 Views | 06.02.2019 | 18:49 Uhr
geschrieben von Christian JägerWeinböhla

BEV Insolvenz (München)

Falsche Endabrechnung / Verweigerung der Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: 941254

Weigerung der Rückzahlung des zuviel bezahlten Abschlages, als Verbrauchswert wird ein viel zu hoch geschätzter Wert als der tatsächliche verwendet

Am 7.12.2018 bekam ich die Endabrechnung für den Verbrauchszeitraum vom 31.12.2017 bis 30.11.2018.

BILDER
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2 Bilder

Die Endabrechnung enthielt einen fehlerhaften Verbrauchswert von 4136kWh.

Der tatsächliche Verbrauch lag aber bei 2370kWh.

Sofort rief ich an und bat um eine Korrektur. Der freundliche Mitarbeiter korrigierte wohl angeblich den Zählerstand und versicherte mir eine Rückerstattung des zuviel bezahlten Abschlags. Mein monatlicher Abschlag betrug 120,-€.

Nichts passierte. Dieses Telefonat wiederholte ich am 28.12.2018 wieder wurde mir eine sofortige Korrektur versprochen. Nichts passierte.

Am 21.01.2019 stellte ich diese Forderung per Einschreiben erneut. Und noch immer kam keine Antwort.

Die einzigste Reaktion bisher war ein Schreiben der BEV mit einer Erhöung des Abschlages aufgrund "erhöhter Energiekosten" auf 173,-€ ab Februar 2019.

Heute am 4.02.2019 versuchte ich mehrmals BEV telefonisch zu erreichen. Jedesmal wurde ich sofort abgewürgt und bekam nicht einmal einen Kontakt zu einen Mitarbeiter.

Ein Unternehmen von dem ich jeden guten Menschen nur abraten kann mit denen einen Vertrag abzuschließen. Unseriös, unzuverlässlich, systematisch, vorsätzliche.

Unglaublich das auf dem deutschen so gut regulierten Energiemarkt es so etwas geben kann.

Als Beweis lade ich die Bilder der Endabrechnung und des aktuellen Zählerstandes von heute dem 4.02.2019 hoch. Der Zählerstand ist natürlich seit dem 7.12.2018 (Stand damals 2370kWh) gestiegen und beträgt mittlerweile 2838kWh. Dies soll nochmal verdeutlichen einen Verbrauch von 4136kWh kann schon laut Zähler niemals stattgefunden haben.

Bild eins zeigt die Endabrechnung. Bild 2 den Zählerstand von heute dem 4.02.2019.

Zählernummer 22782396.

Ich werde ebenfalls ein Schreiben an die Bundesnetzagentur aufsetzen.

Vorsicht vor der BEV und auf alle Fälle Finger weg!

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Korrektur der Betriebs- bzw. Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2019 | 18:49
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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