Von BEV Insolvenz beantwortete Beschwerde. | 23 Views | 10.02.2019 | 12:14 Uhr
geschrieben von David Behr

BEV Insolvenz (München)

Keine Endabbrechnung bei der BEV

Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr.: 999915 / Vertrags-Nr.: 866704

Da es scheinbar die BEV über normalen E-Mail Verkehr wenig interessiert,

SCHLAGWORTE

muss ich wohl, wie angedroht, die 1. öffentliche Beschwerde hier kundtun.

Also liebe BEV hier nochmal das schreiben welches ich Ihnen am 25.01.2019

geschickt habe!

Wenn ich keine Antwort bis zum 13.02.2019 erhalte, werde ich weitere Schritte einleiten!

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Kunden-Nr.: 999915

Vertrags-Nr.: 866704

Zähler-Nr.: 77905106

Sehr geehrte Damen & Herren,

Zum 12.12.2018 habe ich den oben genannten Stromliefervertrag mit Ihnen fristgerecht, Eingang der Kündigung erfolgte am 08.10.2018, gekündigt. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich erhalten. Leider ist bis heute keine Endabrechnung bei mir eingetroffen, weder postalisch noch über E-Mail.

Sicherlich kennen Sie den § 40 Abs. 4 EnWG (Schlussrechnung, Guthaben-und Bonuszahlungen hat innerhalb 6 Wochen zu erfolgen)

Nun, diese 6 Wochen sind verstrichen und Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht bisher nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie hiermit höflichst auf mir meine Schlussrechnung inkl. Bonus zu übermitteln und mein Guthaben inkl. Bonus, auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

Bei Nichtbeachtung, werde ich ein weiteres Beschwerdeschreiben an die Schlichtungsstelle Energie e. V. Berlin und die Verbraucherzentrale auf den Weg bringen.

Falls notwendig werde ich diesen Vorgang meinem Anwalt zur weiteren Bearbeitung geben, da es scheinbar vermehrt zu diesen (gewollten) Verzögerungen kommt!

Bitte um Bestätigung & Rückantwort!

Mit freundlichem Gruß

D. Behr

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Endabbrechnung austellen!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2019 | 12:20
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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