Von dress-for-less beantwortete Beschwerde. | 350 Views | 09.02.2019 | 19:15 Uhr
geschrieben von Ano2020 Nym2020

dress-for-less GmbH (Kelsterbach)

Mangel an Winterjacke - keine Sachmängelhaftung durch Händler

Bestell-/Kundennummer: 47433242

Im Winterschlussverkauf am 23.03.2017 habe ich bei Dress4Less für die Folgesaison eine Winterjacke der Marke Khujo bestellt. Bezahlt habe ich für die ursprünglich fast 200,00 Euro teure Jacke nur knapp die Hälfte - also getreu dem Motto von Dress4Less ein (vermeidliches) Schnäppchen von hoher Qualität.

SCHLAGWORTE

Dress4Less selbst wirbt analog dazu wie folgt auf seiner Website

„Bei dress-for-less finden Sie exklusive Marken von weltweit führenden Designern in höchster Qualität. […] Bei dress-for-less können Sie sicher sein, immer nur eines zu bekommen: die hochwertigsten Designer- und Markenprodukte bester Qualität - zu niedrigsten Preisen. "

Da der Winter 2017/2018 sehr mild ausfiel, nutzte ich die Jacke dann tatsächlich erst vor wenigen Wochen die ersten Male. Nach kurzer Nutzungsdauer musste ich dann leider direkt feststellen, dass der Reißverschluss der Jacke defekt ist und am unteren Ende auseinandergeht. Das anschließende Wiederschließen der Jacke ist sehr mühselig. Ich vermute einen Produktionsfehler der Jacke und kontaktierte den Händler Dress4Less mit der Bitte um Hilfe.

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Dies war leider vergebens. Dress4Less antwortete zwar auf meine Anfrage, wies diese jedoch aufgrund der gesetzl. 6-Monats-Frist für das geltend machen von Gewährleistungsansprüchen von sich. Stattdessen entgegnete man mir schriftlich, dass ich in der Pflicht bin, das Vorhandensein des Mangels bereits in den ersten 6 Monaten nach Kauf nachzuweisen. Auf Nachfrage, in welcher Form ich dies glaubhaft tun könnte, wurde nicht von Dress4Less eingegangen.

Die zitierte Gesetzeslage ist natürlich korrekt. Trotzdem bin ich sehr enttäuscht, dass man als Kunde bei Dress4Less so wenig Vertrauen und Unterstützung erfährt. Jedem sollte klar sein, dass zum Kaufzeitpunkt Ende März - 2017 war ein Rekord-warmer März - keine Winterjacke mehr getragen wird und diese frühestens in der Folgesaison (also mindestens 6 Monate später) zum Einsatz kommt. Ein Mängelnachweis, der auf den ersten Blick nicht ersichtlich war, konnte somit unmöglich innerhalb dieser Zeit kommuniziert werden.

Sollte Dress4Less ihr Qualitätsversprechen (siehe oben) ernst meinen und Kundenservice nicht nur eine leere Hülle darstellen, erwarte ich daher eine kundenorientierte Lösung.

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Meine Forderung an dress-for-less GmbH: Nachbesserung an oder Rücknahme der Winterjacke


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.02.2019 | 09:10
Firmen-Antwort von: dress-for-less GmbH
Abteilung: Kundenservice

Eventuell haben Sie unser Schreiben fehlinterpretiert.
Grundsätzlich wird die Sachmängelhaftung nur dann ausgelöst, wenn die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer einen Mangel aufweist. Dieser liegt vor, wenn die Ware nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder für den üblichen Gebrauch ungeeignet ist.
Allerdings ist die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers streng von einer durch den Hersteller gewährten Garantie zu unterscheiden.
Bei der Sachmängelhaftung führt nicht jeder Defekt der Kaufsache zu Ansprüchen des Käufers.
Ein Gewährleistungsfall liegt beispielsweise nicht vor, wenn die Kaufsache infolge der gewöhnlichen Abnutzung oder einer unsachgemäßen Benutzung ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit verliert.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die Sache von Anfang an mangelhaft war, so dass der Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.
Nach mehr als sechs Monaten muss jedoch der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist.
Ihre Bestellung im März 2017 versendet. Die 6-Monats-Frist hat von Gesetzes wegen am Folgetag, der Anlieferung Ihrer Bestellung begonnen.

Wir beziehen uns hierbei auf die Beweislastumkehr nach § 476 BGB.

Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat. Gelingt Ihnen der Nachweis nicht, so geht dies zu Ihren Lasten. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Mangel zwar innerhalb der 6-Monats-Frist bemerkt haben, jedoch erst nach Ablauf dieses Zeitraums reklamieren.

Leider bietet der Hersteller für das von Ihnen bestellte Produkt keine freiwillige Garantie an, so dass es nicht möglich ist, die Kaufsache durch den Hersteller reparieren oder austauschen zu lassen.

Aus Kulanz und kleinen Trost, hatte unser Kundenservice Ihnen einen xx€-Gutscheincode für unseren Shop zukommen lassen.
Wir bedauern, dass Sie mit dieser kundenorientierten Lösung nicht zufrieden sind.

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.02.2019 | 09:43
von Ano2020 Nym2020 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2019 | 14:54
von Ano2020 Nym2020 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.03.2019 | 19:54
von Ano2020 Nym2020 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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