Von SV SparkassenVersicherung beantwortete Beschwerde. | 1054 Views | 19.02.2019 | 13:25 Uhr
geschrieben von Steffen Werner

SV SparkassenVersicherung Holding AG (Stuttgart)

Schadensregulierung durch SparkassenVersicherung nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 18-1474680

Vollständige Schadensregulierung / Wiederherstellung der Funktion meiner Heizungsanlage nach Blitzschaden nicht möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

hiermit möchte ich mich über den Ablauf meiner Schadenregulierung beschweren. Nach einem Blitzeinschlag im Nachbarhaus ist meine Heizungsanlage von Vissmann defekt. Der Schaden wurde Ihnen und meinem Heizungsbauer mitgeteilt.

Mein Heizungsbauer kontaktierte daraufhin Vissmann, um eine vollumfängliche Reparatur (Garantiewiederherstellung) durchzuführen. Ihm wurde von Vissmann mitgeteilt, dass alle elektronischen Teile getauscht werden müssen, da im ganzen System Schädigungen durch Überspannung auftreten können.

Mein Heizungsbauer erstellte einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Diese wurde von einem fadenscheinigen Sachverständigen STP Sachverständige, Koblenz (welcher mir selbst erklärte, er hätte keine Ahnung von der Heizung und müsse erst mal die Bedienungsanleitung lesen) auf ca. 1/3 der Summe zusammengestrichen.

Sehr makaber ist für mich, dass ein Gerüst, welches für den Austausch von Dachfühlern benötigt wurde, ebenfalls ersatzlos gestrichen wurde. Der arme Heizungsbauer musste also ohne Arbeitsschutz auf unserem Dach (Satteldach ca. 10 m Höhe) arbeiten :(

Nach dem Austausch der freigegebenen Teile funktionierte meine Heizung, wie vorauszusehen, nicht. Nach Absprache mit Ihnen sollte der Kundendienst von Vissmann jedes Teil einzeln tauschen und schauen, ob es funktioniert. Dies lehnt Vissmann ab, da von Ihnen eindeutig von Beginn an einen Komplettaustausch vorgeschrieben wurde. Die These von Vissmann wird dadurch untermauert, dass bei unserem Nachbarn, bei dem die Teile einzeln ausgetauscht wurden, die Heizung nach ca. einem Monat wieder ausgefallen ist. Elektronik defekt, wer hätte das gedacht. Nun habe ich als Versicherungsnehmer eine defekte Heizung (seit 08.06.2018) und keinen, der mir den Schaden beseitigt. Auch nach mehrmaligem Anfragen bei Ihnen (SparkassenVersicherung) bewegt man sich keinen Millimeter. E-Mails werden ignoriert. Ich werde nun einen Anwalt kontaktieren.

Vielen Dank!

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Meine Forderung an SV SparkassenVersicherung Holding AG: Vollständiger Austausch meiner Elektronik der Heizungsanlage, so wie vom Hersteller Vissmann gefordert!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.02.2019 | 12:31
Firmen-Antwort von: SV SparkassenVersicherung Holding AG
Abteilung: Unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Dame / sehr geehrter Herr,

Ihre Beschwerde betrifft unser Unternehmen, weshalb wir hier gerne mit Ihnen in Kontakt treten. Um über Ihr Anliegen etwas sagen zu können, benötigen wir Ihre Versicherungsdaten bzw. Ihre Schadensdaten. Um Ihren Datenschutz zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns diese Daten an facebook spider monkey sparkassenversicherung.de zu senden. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung, um Ihr Anliegen zu klären.

Mit freundlichen Grüßen vom

Social-Media-Team der SV SparkassenVersicherung

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Kommentare und Trackbacks (6)


26.02.2019 | 14:29
von Steffen Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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03.03.2019 | 16:40
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10.03.2019 | 19:19
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25.03.2019 | 16:47
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11.04.2019 | 07:40
von Steffen Werner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung ist immer noch nicht gewillt mir eine Lösung anzubieten, die mein Heizungsbauer oder irgend ein anderer Heizungsbauer mitträgt. Ich sitze also immer noch auf meinem Schaden mein Anwalt beißt ebenfalls auf Granit, dass ist pure Schikane und hat nichts mehr mit Wirtschaftlichkeit zu tun, da die Kosten die die Versicherung für Gutachter und Arbeitszeit, . aufbringen muss nun den Gesamtaustausch bei weitem übersteigt. Die Versicherungen der Nachbarn (gleicher Schaden) haben den Schaden zur Zufriedenheit geregelt. Es geht also auch anders. Also jede andere Versicherung aber ja nicht die SV.


14.03.2020 | 08:57
von Werner Gallus | Regelverstoß melden
Ich kann von der Sparkassenversicherung nur jedem abraten. In Schadensfall werden versicherte Schäden nicht bezahlt. So etwas, wie mit dieser Versicherung habe ich bisher bei keiner anderen Versicherungsgesellschaft erlebt. Eine Meldung an die BaFin sollte hier von jedem Geschädigten erfolgen.



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