437 Views | 02.03.2019 | 09:48 Uhr
geschrieben von Mara Mara

Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG (Handewitt)

Verweigerung von original verpackter Ware

Am vergangenen Samstag, 23.02.2019, kaufte ich im Dänischen Bettenlager ein Kissen zum Preis von 29,95 Euro als Geschenk für meine Mutter, die 200 km entfernt wohnt, und dort kein vergleichbares Geschäft zur Verfügung hat.

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Das Kissen wurde nicht ausgepackt, meiner Mutter war das Kissen beim Druck auf die Verpackung bereits zu hart. Am Montag, 25.02.2019, Vormittag wollte ich das original verschweißt verpackte Kissen inkl. Kassenbon zurückgeben bzw. umtauschen, da dieses nicht den Vorstellungen und Bedürfnissen meiner Mutter entsprach (und ich auch wegen meines eigenen Umzugs kein Geld zum Fenster rauswerfen kann, daher sparsam mit dem Geld umgehen muss).

Der Umtausch bzw. die Rücknahme wurde verweigert mit der Begründung: "Ein Kissen ist ein Hygieneartikel, der Pauschal vom Umtausch ausgeschlossen ist. " Leider wurde ich beim Kauf in keiner Weise darauf hingewiesen, auch in der Filiale war offensichtlich kein Hinweis darauf zu erkennen.

Nachdem die Verkäuferin nach meiner mehrmaligen Aussage, dass das Kissen ja noch original verschweißt sei, selbst nicht begründen konnte, warum sie es nicht zurücknimmt, meinte sie, sie müsse bei einem Kollegen nachfragen. Nach einigen Minuten kam sie zurück und behauptete, das Kissen könnte ja trotz allem benutzt worden sein. Wie das bei dieser Verpackung geschehen sein sollte, konnte sie aber nicht erklären. Es wurde mir bei früheren Käufen in anderen Geschäften (z. B. Aldi) bei ähnlichen Artikeln ein Umtausch niemals verweigert.

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Darüber hinaus wies ich darauf hin, dass auf der Internetseite des Dänischen Bettenlagers vermerkt steht, dass alle Artikel zurückgesendet werden können. Darauf entgegnete sie - im Internet könne man Artikel zurücksenden, in der Filiale nicht. Das ist nicht nur Verbrauchertäuschung, sondern auch unverschämt und man braucht sich nicht wundern, wenn wegen solchen Filialen der Einzelhandel den Bach runter geht und jeder nur noch im Internet kauft.

Bevor in diesem Laden darüber diskutiert wird, ob man ovp Kissen nicht zurücknimmt, sollte man wahrscheinlich auch erst einmal die Mitarbeiter/innen darum bitten, nicht in der Nähe der Bettwaren zu rauchen.

Letztlich bleibe ich auf einem ovp Kissen, das neu und unbenutzt ist, sitzen, die ich bezahlt habe und nicht benötige. Selbst auf meine Nachfrage, ob ich das Kissen gegen ein anderes oder irgendetwas anderes aus der Filiale umtauschen können, meinte die Verkäufern, dass dies nicht möglich sei. Ich solle das Kissen doch einfach selbst verkaufen, wenn es nicht benötigt würde.

Im Dänischen Bettenlager werde ich nie wieder etwas kaufen.

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Meine Forderung an Dänisches Bettenlager GmbH & Co. KG: Erstattung oder Umtausch des Kissens


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Kommentare und Trackbacks (1)


02.03.2019 | 13:05
von Marcel_b B. | Regelverstoß melden
Die Rücknahme von gekaufter Ware ist die Ausnahme.
Kaufverträge sind bindend.

Darauf muss ein mündiger Mensch nicht gesondert hingewiesen werden.



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