Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bonn)
Doch keine Routerfreiheit in Deutschland :(
Ich habe seit ca. zwei Jahren einen Internet Zugang der Deutschen Telekom, bisher wurde dieser mit Endgeräten von der Telekom betrieben. Da diese Geräte Ärger machen und ein unter Fremder Kontrolle stehender Router in meinem Netz auch ein Problem für die IT-Sicherheit ist, möchte ich jetzt eigene Endgeräte benutzen.
Zurzeit ist von der Telekom ein Modem NT10ETH und ein Cisco Router 881 im Einsatz. Mindestens den Router möchte ich durch einen eigenen ersetzen. Das ist vollkommen konform mit dem Gesetz zur Routerfreiheit.
Nachdem die Deutsche Telekom mir den Anschluss eines eigenen Routers verweigert, habe ich bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde eingereicht. Aktueller Stand ist, dass die Bundesnetzagentur nun behauptet, die Routerfreiheit würde für mich nicht gelten. Eine Begründung bleibt die Behörde schuldig.
Hier mal als Zitat den Text der letzten E-Mail von der Bundesnetzagentur:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. An Ihrem Anschluss werden Endeinrichtungen Ihres Anbieters betrieben. Der passive Netzabschlusspunkt kann die TAE-Dose oder der passive Glasfaserabschluss sein, nicht jedoch ein Modem. Da Sie jedoch eine Endeinrichtung Ihres Anbieters nutzen greifen die gesetzlichen Regelungen zur Routerfreiheit nicht.
Ihr Anbieter veröffentlichte die Schnittstellenbeschreibung gem. § 41c TKG https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/telefone-und-anlagen/informationen-zu-telefonanlagen/schnittstellenbeschreibungen-fuer-hersteller?wt_mc=alias_1254_schnittstellenbeschreibungen&samChecked=true, sodass Hersteller entsprechenden Endeinrichtungen auf den Markt bringen können.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Sie können solche Endeinrichtungen kaufen und - entgegen § 41b Abs. 1, Satz 3 TKG räumen die meisten Anbieter dies auch Bestandskunden ein - die notwendigen Zugangsdaten sich zustellen lassen.
Auf der verlinkten Seite stehen sehr viele Schnittstellen Beschreibungen woher soll ich nun wissen, welche bei mir zum Einsatz kommt. Das Modem NT10ETH ist von der Telekom da, steht auch die Telekom als Hersteller drauf. Es müsste die Telekom schon angeben, welche Spezifikation für meine Leitung die richtige ist.
Auch die nötigen Zugangsdaten für ein eigenes Endgerät wird Rechtswidrig verweigert. Nach dem Text zu Urteilen ist die Bundesnetzagentur als Telekom Schutzbehörde tätig, um den Konzern vor Konkurrenz und Kunden zu beschützen. :(
Ich schreibe es hier nochmal: ich möchte den Telekom Router nicht in meinem Netz haben weil ein Router unter fremder Kontrolle alle Daten im Netz mitlesen kann. Hinter den Router einen zweiten setzen will ich nicht weil es unnötig Strom kostet und die Latenz im Netz erhöht.
Also gibt es doch keine Routerfreiheit in Deutschland.
Die Behörde der Bundesregierung vertritt die Auffassung das der Provider das entsprechende Bundesgesetz per AGB ausschließen kann. Ich kann das nicht aus dem Gesetz herauslesen. Nach dem Gesetz darf der Provider einen eigenen Router anbieten. Er darf aber nicht gewaltsam verhindern das der Kunde einen eigenen benutzt. Genau das tut aber die Telekom mit Hilfe der Regulierungsbehörde seit Monaten.