324 Views | 03.03.2019 | 19:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1835829

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bonn)

Doch keine Routerfreiheit in Deutschland :(

Ich habe seit ca. zwei Jahren einen Internet Zugang der Deutschen Telekom, bisher wurde dieser mit Endgeräten von der Telekom betrieben. Da diese Geräte Ärger machen und ein unter Fremder Kontrolle stehender Router in meinem Netz auch ein Problem für die IT-Sicherheit ist, möchte ich jetzt eigene Endgeräte benutzen.

SCHLAGWORTE

Zurzeit ist von der Telekom ein Modem NT10ETH und ein Cisco Router 881 im Einsatz. Mindestens den Router möchte ich durch einen eigenen ersetzen. Das ist vollkommen konform mit dem Gesetz zur Routerfreiheit.

Nachdem die Deutsche Telekom mir den Anschluss eines eigenen Routers verweigert, habe ich bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde eingereicht. Aktueller Stand ist, dass die Bundesnetzagentur nun behauptet, die Routerfreiheit würde für mich nicht gelten. Eine Begründung bleibt die Behörde schuldig.

Hier mal als Zitat den Text der letzten E-Mail von der Bundesnetzagentur:

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. An Ihrem Anschluss werden Endeinrichtungen Ihres Anbieters betrieben. Der passive Netzabschlusspunkt kann die TAE-Dose oder der passive Glasfaserabschluss sein, nicht jedoch ein Modem. Da Sie jedoch eine Endeinrichtung Ihres Anbieters nutzen greifen die gesetzlichen Regelungen zur Routerfreiheit nicht.

Ihr Anbieter veröffentlichte die Schnittstellenbeschreibung gem. § 41c TKG https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/telefone-und-anlagen/informationen-zu-telefonanlagen/schnittstellenbeschreibungen-fuer-hersteller?wt_mc=alias_1254_schnittstellenbeschreibungen&samChecked=true, sodass Hersteller entsprechenden Endeinrichtungen auf den Markt bringen können.

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Sie können solche Endeinrichtungen kaufen und - entgegen § 41b Abs. 1, Satz 3 TKG räumen die meisten Anbieter dies auch Bestandskunden ein - die notwendigen Zugangsdaten sich zustellen lassen.

Auf der verlinkten Seite stehen sehr viele Schnittstellen Beschreibungen woher soll ich nun wissen, welche bei mir zum Einsatz kommt. Das Modem NT10ETH ist von der Telekom da, steht auch die Telekom als Hersteller drauf. Es müsste die Telekom schon angeben, welche Spezifikation für meine Leitung die richtige ist.

Auch die nötigen Zugangsdaten für ein eigenes Endgerät wird Rechtswidrig verweigert. Nach dem Text zu Urteilen ist die Bundesnetzagentur als Telekom Schutzbehörde tätig, um den Konzern vor Konkurrenz und Kunden zu beschützen. :(

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Meine Forderung an Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen: Achtung meiner Rechte und Herausgabe aller Daten, die ich brauche, um eigene Endgeräte an meiner Internetverbindung zu betreiben


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Kommentare und Trackbacks (8)


04.03.2019 | 18:51
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wunderbares Beispiel für abgehobenes Beamtendeutsch. Traurig sowas aber leider "normal".

11.03.2019 | 10:01
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein leider hat sich nichts getan.


19.03.2019 | 10:19
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf eine weiter Beschwerde von mir weil nichts voran geht hat die Bundesnetzagentur mir mitgeteilt das sie am 4.3.2019 die Telekom zu einer Stellungnahme aufgefordert haben. Das sind jetzt gut zwei Wochen. Ich habe seitdem weder von der Telekom noch von der Bundesnetzagentur etwas gehört.


02.04.2019 | 10:32
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein leider immer noch nicht gelöst. Nach einer weiteren Beschwerde von mit bei der Bundesnetzagentur das normale Menschen nie so lange Zeit bekommen um eine Antwort zu geben hat mich eine Telekom Mitarbeiterin angerufen. Ergebnis des Telefongesprächs war das die Telekom nicht weiß wie es geht das ich die Zugangsdaten bekomme eher will sie nicht ist meine Vermutung. Die Telekom wollte in einer Mail von mir begründet haben warum ich deren Router nicht benutzen möchte. Das muss ich laut Gesetz nicht mal habe es aber trotzdem getan. Die Mail und bereits eine Nachfrage nach Ergebnissen habe ich an die Telekom gesendet. Es ist passiert was bei der Telekom immer passiert wenn Kunden Wünsche haben. nichts. :(

Ich schreibe es hier nochmal: ich möchte den Telekom Router nicht in meinem Netz haben weil ein Router unter fremder Kontrolle alle Daten im Netz mitlesen kann. Hinter den Router einen zweiten setzen will ich nicht weil es unnötig Strom kostet und die Latenz im Netz erhöht.


02.04.2019 | 11:42
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Telekom geht es absolut nichts an, wofür sie die Zugangsdaten möchten. Mein Tipp: Bei nächstmöglicher Gelegenheit kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

23.04.2019 | 12:43
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein leider keine Lösung in Sicht. Derzeit sieht es so aus das die Bundesnetzagentur die Telekom auffordert das zu lösen. Die Telekom bei mir anruft und keine Lösung hat. Dann herrscht wieder Funkstille bis ich bei der Bundesnetzagentur wieder anfrage. So beginnt das Spiel dann von neuem. Das geht schon seit einigen Wochen so. :(


15.05.2019 | 22:32
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Offensichtlich hat jetzt der klein Unternehmer Bundesnetzagentur endgültig gegen die Staatsmacht Deutsche Telekom AG kapituliert. Es schweigen jetzt beide in seliger Einigkeit zu dem Thema Routerfreiheit. Damit ist es Amtlich Deutsche Gesetze sind für das Volk einen Scheißdreck Wert weil man diese nicht durchsetzen kann. :(

Also gibt es doch keine Routerfreiheit in Deutschland.


28.05.2019 | 12:26
von ReclaBoxler-1835829 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Behörde hat sich doch wieder gemeldet. Zitat der Behörde "Wie bereits dargelegt, schränken die Regelungen zur Routerfreiheit nicht die Produktfreiheit der Anbieter ein. D.h., dass auch spezielle Produkte den Kunden angeboten werden können, die eine Administration der Endeinrichtungen durch den Anbieter erfordern. "

Die Behörde der Bundesregierung vertritt die Auffassung das der Provider das entsprechende Bundesgesetz per AGB ausschließen kann. Ich kann das nicht aus dem Gesetz herauslesen. Nach dem Gesetz darf der Provider einen eigenen Router anbieten. Er darf aber nicht gewaltsam verhindern das der Kunde einen eigenen benutzt. Genau das tut aber die Telekom mit Hilfe der Regulierungsbehörde seit Monaten.




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