Durch PayPal (Europe) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 608 Views | 04.03.2019 | 20:25 Uhr
geschrieben von Herbert Bangvoernix

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Abzocke durch sogenannte VIP Auktion

Bestell-/Kundennummer: Transaktionscode : 7V936934XN6480015

Hier geht es um angebliche Auktionen, auf denen hochwertige Artikel günstig ersteigert werden können. Aber es reicht schon, persönliche Daten auf der Internetseite von Sophora einzugeben, um abgezockt zu werden. Die raffinierte Werbung hat mich dazu verleitet, meine Daten einzugeben.

Als mir Zweifel kamen, habe ich die Anmeldung abgebrochen und die Seite verlassen, also weder die AGBs anerkannt noch einen Vertrag abgeschlossen oder an einer Auktion teilgenommen.

Trotzdem kam schon Minuten später eine E-Mail von PayPal, ein Betrag von 59,00Euro sei an Sophora geschickt. Natürlich habe ich sofort reklamiert, sowohl bei Sophora, als auch bei PayPal. Von PayPal wurde meine Reklamation abgelehnt. Von Sophora habe ich noch nichts gehört. Natürlich habe ich auch keine detaillierte Rechnung bekommen.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Erstattung der 59,00 Euro, ohne Abzug einer sogenannten Bearbeitungsgebühr


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Kommentare und Trackbacks (4)


12.03.2019 | 09:34
von Herbert Bangvoernix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sophora hat 39. -Euro an PAYPAL zurückgebucht.
Paypal hat umgehend das Geld an mich zurückgeschickt. Leider wurden 20. - Euro "Bearbeitungsgebühr"von Sophora einbehalten.
Das ist wohl die Masche von Sophora. Der sog. Käuferschutz von Paypal ist eine Farce.


19.03.2019 | 11:35
von Herbert Bangvoernix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meine Beschwerde hin, hat Sophora 39. -Euro
zurückgeschickt. Paypal hat diesen Betrag an mich weitergeleitet. 20.-Euro "Bearbeitungsgebühr"wurden einbehalten. Das ist auch ein "Geschäftsmodell".


19.03.2019 | 21:50
von Herbert Bangvoernix noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld ist futsch, eine Lösung gibt es nicht,


23.04.2019 | 22:48
von Herbert Bangvoernix endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


09.08.2019 | 04:18
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