IKK classic (Dresden)
Nachzahlungen Mahnung 2013
Bestell-/Kundennummer: M404706926
Angeblich fälliger Betrag zum 01.01.2013, bis 01.01.2015, in Höhe von 65,36 € für Zuzahlung aus leichter Pflegehilfe, wurde mir am 27.02 2019 zugestellt.
Nach so vielen Jahren ist es nicht mehr nachzuvollziehen und unglaubwürdig. Was kann ich tun?
2018 bekam ich eine Nachzahlungsmahnung in Höhe von 0,34 Cent! Da kostete der Rückruf und die Banküberweisung (1,50) das weitaus mehrfache. In der Hotline bekam ich als Antwort, ich solle die Bank wechseln.
Was IKK Mahnabteilung auch sehr gerne macht, sollte der Fälligkeitstag mit Feiertagen und WE ungünstig fallen und einen Tag verzögern, gibt es Mahnungen + Mahnkosten.
Bei 100 Tsd Kunden kommt da eine Menge an Gewinn rein.
Meine Frage nun, muss ich nach 6 bzw. 4 Jahren die Mahnung noch anerkennen?
F. R.
05.03.2019 | 10:18
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan
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F. R.
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