Von IKK classic beantwortete Beschwerde. | 151 Views | 05.03.2019 | 10:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6986021

IKK classic (Dresden)

Nachzahlungen Mahnung 2013

Bestell-/Kundennummer: M404706926

Angeblich fälliger Betrag zum 01.01.2013, bis 01.01.2015, in Höhe von 65,36 € für Zuzahlung aus leichter Pflegehilfe, wurde mir am 27.02 2019 zugestellt.

Nach so vielen Jahren ist es nicht mehr nachzuvollziehen und unglaubwürdig. Was kann ich tun?

2018 bekam ich eine Nachzahlungsmahnung in Höhe von 0,34 Cent! Da kostete der Rückruf und die Banküberweisung (1,50) das weitaus mehrfache. In der Hotline bekam ich als Antwort, ich solle die Bank wechseln.

Was IKK Mahnabteilung auch sehr gerne macht, sollte der Fälligkeitstag mit Feiertagen und WE ungünstig fallen und einen Tag verzögern, gibt es Mahnungen + Mahnkosten.

Bei 100 Tsd Kunden kommt da eine Menge an Gewinn rein.

Meine Frage nun, muss ich nach 6 bzw. 4 Jahren die Mahnung noch anerkennen?

F. R.

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Meine Forderung an IKK classic: Stornierung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2019 | 10:18
Firmen-Antwort von: IKK classic
Abteilung: Zentrale Kundenberatung Haan

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bedauern, dass Sie unzufrieden mit unserem Service sind. Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen und nehmen Kontakt mit der Fachabteilung auf. Bitte teilen Sie uns hierzu über unser gesichertes Kontaktformular Ihr Anliegen mit. https://www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-classic/ueber-uns/kontakt/anregung-und-kritik/

Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Vielen Dank!

Ihre IKK classic

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.03.2019 | 21:25
von ReclaBoxler-6986021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist in arbeit vielen dank erstmal,

melde mich wenn ergebnis vorhanden

F. R.


12.03.2019 | 10:38
von ReclaBoxler-6986021 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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