wgv Versicherungen (Stuttgart)
Versicherung versucht Geschädigten zu übervorteilen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr wurde unser Fahrzeug beschädigt. Die WGV Versicherungen schickte gleich einen eigenen Gutachter. Das erstellte Gutachten weist z. B. für die Reparatur nur einen Tag aus, obwohl Lackierarbeiten zu machen sind.
Unabhängig davon versuchte die Versicherung, uns mit 200,00 Euro abzufinden, rechnete auf Totalschadenbasis ab, obwohl die Reparaturkosten weitaus geringer waren als der Wiederbeschaffungswert. Zum Glück bekamen wir den Hinweis, dass in diesem Fall Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht. Diese wurden dann aber erst nach mehr als einem halben Jahr bezahlt, obwohl das Fahrzeug zwei Jahre TÜV hat, stellte die Versicherung darauf ab, dass die fiktiven Reparaturkosten nur gezahlt würden, wenn das Fahrzeug nach einem halben Jahr noch genutzt würde. Natürlich hat man sich mit der Zahlung dann viel Zeit gelassen, weil noch eine Anfrage beim Kraftfahrtamt notwendig war.
Jetzt weigert sich die Versicherung, den Nutzungsausfall zu zahlen, obwohl die Reparaturkosten gemäß Gutachten fiktiv geltend gemacht werden und der Anspruch gemäß Rechtsprechung besteht. Wir werden - auch wenn es nicht mehr um viel geht - einen Anwalt einschalten. Es reicht!
15.04.2019 | 10:34
Abteilung: Unternehmenskommunikation
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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