Durch MAINGAU Energie gelöste Beschwerde. | 250 Views | 16.03.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von D. Schwank

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Kündigung nachlässig und falsch bearbeitet, keine Korrektur

Bestell-/Kundennummer: 554783622

Kundenportal gut, Sachbearbeiter unflexibel und überfordert

Am 25.02.19 kündigte ich unseren WEG-Vertrag mit folgendem Text per E-Mail und im Kundenportal "mit Bedauern haben wir Ihre Preiserhöhung zum 01.03.19 erhalten. Wir kündigen daher fristgerecht zum 01.04.19. " Im Betreff der E-Mail stand leider "Kündigung zum 01.03.19". Leider wurde meine Kündigung in Folge nachlässig bearbeitet.

SCHLAGWORTE

Am 27.02.19 erhielt ich eine Kündigungsbestätigung zum 08.03.19. "Die Bundesnetzagentur gibt eine gesetzliche Abmeldefrist von sieben Werktagen vor. Wir bestätigen Ihnen daher die Kündigung zum 08.03.2019. " Immerhin sind sie schnell. Am gleichen Tag schrieb ich E-Mail und Nachricht via Kundenportal mit der Bitte um Korrektur. Keine Antwort.

Am 04.03.19 rief ich an beim Kundenservice MAINGAU und bat um Korrektur; Zusage man werde es weitergeben. Ergebnis: keine Rückmeldung, keine Änderung. Am 07.03.19 erhielt ich dann auch den Vertrag vom Grundversorger "wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihr Gas im Rahmen von Grundversorgung zu beziehen".

Ich rief nochmal beim Kundenservice MAINGAU an und berichtete erneut. Nein, eine Korrektur ginge nicht wegen des Vorlaufs von 7 Tagen - Welche Möglichkeiten haben wir da versäumt am 27.02.19? Daraufhin habe ich beim Grundversorger angerufen und berichtet. Aussage war, sie bräuchten lediglich eine Meldung von MAINGAU, sonst könnten sie nichts machen. Ich habe daraufhin am 07.03.19 meine Kündigung widerrufen, ein Rat des Sachbearbeiters des Grundversorgers, mit der Bitte dies umgehend an den Grundversorger weiterzugeben, Kopie an den Grundversorger. Auch hier warte ich noch auf Bearbeitung.

Der Zugang zum MAINGAU Kundenportal ist mittlerweile beschränkt auf die Eingabe des Zählerstandes. Ich habe nun am 12.03.19 zum 31.03.19 gekündigt. Bearbeitung folgt sicher in Kürze.

Leider ist es auf Grund der Boni und Sonderzahlungen sehr attraktiv regelmäßig jährlich den Versorgungsanbieter zu wechseln. Zur Maingau hat uns allerdings geführt der günstige Preis, zwei Wochen Kündigungsfrist und die Möglichkeit sich zu einem Termin, z. B. 31.12. eine Rechnung anzufordern. Es sollte eine längere Geschäftsbeziehung sein. Bis dahin volle Empfehlung. Leider erhielten auch wir eine satte Preiserhöhung (Arbeitspreis um 1,81ct/kWh auf 6,26ct/kWh entspricht einer Erhöhung um über 40%) und die WEG hat beschlossen, den Anbieter zu wechseln. Der beschriebene Werdegang hinterlässt leider keinen guten Eindruck mehr bei mir.

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: Vertragsende am 31.03.19 und nicht früher


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.03.2019 | 08:10
Firmen-Antwort von: MAINGAU Energie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für die Schilderung Ihres Falles. Bedauerlicherweise handelt es sich hier um einen individuellen Bearbeitungsfehler, dies bitten wir zu entschuldigen.

Da die Kündigung aufgrund der Preisanpassung zum 01.03.2019 erfolgte, wurde diese als Sonderkündigung ausgelegt. Daher wurde die Abmeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen.

Da jedoch von Ihnen die Kündigung zum 31.03.2019 gewünscht war und somit als ordentliche Kündigung auszulegen ist, haben wir bereits am 11.03.2019 die Klärung mit dem örtlichen Netzbetreiber eingeleitet. Gegebenenfalls können wir die Belieferung bis zum 31.03.2019 ermöglichen.

Sollte eine Belieferung bis zum 31.03.2019 nicht möglich sein, sind wir gerne bereit, die entstandenen Mehrkosten für den Zeitraum vom 09.03.2019 bis zum 31.03.2019 für Sie zu übernehmen.

Wir werden Sie Informieren, sobald wir eine Rückmeldung zum Belieferungsstand haben.

Wir bedauern sehr, dass es zu diesen Missverständnissen gekommen ist und bitten, diese zu entschuldigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

MAINGAU Energie GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.03.2019 | 12:40
von D. Schwank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für das freundliche Telefonat mit einem Mitarbeiter vom Team Beschwerden der Maingau am 21.03.19. Wie besprochen erfolgt nach Abrechnung des Bezugs durch den Grundversorger die Erstattung der Mehrkosten für den Zeitraum vom 09.03.2019 bis zum 31.03.2019 durch Maingau. Im Anschluss werde ich die Reklamation als gelöst markieren.


09.04.2019 | 20:05
von D. Schwank gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Maingau ist mit der letzten Preiserhöhung teurer als die Grundversorgung am Ort.




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