Durch WERTGARANTIE gelöste Beschwerde. | 719 Views | 14.03.2019 | 20:36 Uhr
geschrieben von Olav Benn

WERTGARANTIE AG (Hannover)

WERTGARANTIE AG Wert-los-Garantie?

Bestell-/Kundennummer: 52709517

Ich habe vor 4 Jahren (2014) ein Philips TV bei dem Elektro Geschäft Expert im Westerwald neu für 2000,00 € gekauft, und im Geschäft direkt beim Kauf eine Zusatzversicherung von Wertgarantie Technische Versicherung AG abgeschlossen mit der Vertragsnummer 52709517. Und zwar die #5 Jahre Premium Garantie# von WERTGARANTIE und per Einmalzahlung von 269,90€ beglichen.

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In der gesetzlichen Gewährleistungsfrist des Herstellers von 2 Jahren wurde das TV Gerät Philips 65pus9708 in einem sogenannten SWAP Direkt Tausch vom Hersteller Philips ausgetauscht in ein niedrigeres Model 65PUS7601, da das gekaufte Model defekt und die 2 malige Nachbesserung nicht erfolgreich endete und sowie das gekaufte Modell nicht mehr vorrätig war.

Laut der gesetzlichen Hersteller Gewährleistung übernahm das direkt getauschte TV Gerät alle rechtlichen Folgen und Rechte des ursprünglich gekauften Gerätes. Und Laut den WERTGARANTIE AGB ist in den 2 Jahren Hersteller Gewährleistungsfrist, der Verkäufer und oder der Hersteller für Garantie Ansprüche zuständig, so ist es dann auch gelaufen.

Nun nach vier Jahren nach dem Kauf des TV ist nun das Tauschgerät kaputt, laut Service Partner von WERTGARANTIE ist stellt der Schaden einen Totalschaden dar, dies ist auch schriftlich belegt. Es wurde also ein Garantie Anspruch gegen Wertgarantiegeltend gemacht.

SCHLAGWORTE

In den AGB lautet es auch, dass bei einem Totalschaden ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte dem Käufer zusteht. ###Zitat### Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Gerätehersteller, bestehende Versicherungen sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten. ### Zitat ende.
Nun hat WERTGARANTIE meinen Garantie Anspruch abgelehnt mit der Begründung, dass es sich nicht mehr um das ursprünglich gekaufte Gerät handelt.
Ich hatte ja die Herstellergewährleistung in Anspruch genommen, welches ich auch laut WERTGARANTIE AGB machen sollte. Per original Dokumenten ist die direkt Tausch (SWAP) Historie von Philips belegt. Somit hätte ja eine 5 Jahres Garantie nie einen Sinn, wenn innerhalb der Herstellergewährleistungszeit von 2 Jahren ein Gerät getauscht wird, was dem Verbraucher per Gesetz zusteht.

Und laut Gesetzt darf ein Verbraucher bei in Anspruchnahme seiner gesetzlichen Rechte nicht schlechter gestellt werden, als wenn er diese nicht in Anspruch nehmen würde. Diese schlechte Stellung macht aber WERTGARANTIE AG nach meiner Meinung nach in meinem Fall. Und hält auch seine eigenen AGB nicht ein, und verstößt meiner Meinung nach gegen geltendes Verbraucher Recht.
Ich habe, der Ablehnung per E- Mail an beschwerdemanagement spider monkey wertgarantie.com widersprochen aber keine Antwort erhalten. Ich habe dann einen Anruf von WERTGARANTIE erhalten, mit der Aussage, die Ablehnung meines Garantie Anspruchs sei rechtens, und mir stünde der Weg zum Anwalt frei.
Ich verlange weiterhin von WERTGARANTIE AG für mich kostenlos, das defekte Gerät laut AGB in ein Gerät gleicher Art und Güte von Philips getauscht zu bekommen per Servicepartner, bis zum 30.03.2019.
Ich habe die original Dokumente als Bilddateien angehängt.
Mit freundlichen Grüßen Olav Benn in 56477 Waigandshain Hauptstraße 14

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Meine Forderung an WERTGARANTIE AG: Ich fordere ein TV Gerät gleicher Art oder Güte von Philips


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Kommentare und Trackbacks (11)


14.03.2019 | 22:22
von Olav Benn | Regelverstoß melden
Danke für Ihren Beitrag Max M. Es geht hier aber um Wertgarantie AG, oder stehen Sie mit dem Unternehmen in Verbindung?
Mein Beitrag bezieht sich weder auf die Händler Garantie noch auf die Herstellergewährleistung. Es geht um die Tatsache das wenn mann das Gesetz in anspruch nimmt bei einem bestätigtem Sachmangel, nicht schlechter gestellt werden darf. Die Sachmängel Haftung ergeben sich aus § 437 BGB Bürgerliches Gesetzbuch. Und hier kommt meiner Meinung nach # Wertgarantie AG# ins Spiel. Da Wertgarantie AG Die mich schlechter stellen und den Versicherungsfall nicht begleichen wollen, da ich mein Recht nach dem § 437 BGB Bürgerliches Gesetzbuch in anspruch genommen habe. Und somit ja die angebotene 5 Jahres Premium Wertgarantie für 279 €, "völlig WERtLOS Garantie" heissen könnte? Oder?
Über hilfreiche Kommentare freue ich mich auch weiter hin.
mfg O. B

14.03.2019 | 22:34
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Wertgarantie? Nie wieder, absolut dümmlicher Mist! Zeitwert wird innert kürzester Zeit auf Null gerechnet, damit im Schadenfall die kleinste Reparatur den Zeitwert übersteigt und somit ein Totalschaden vorliegt. Wie berechnet Wertgarantie den Zeitwert? Dürfen wir nicht kommunizieren, Geschäftsgeheimnis. Ebenso die Neukaufbeteiligung lachhaft! Habe mich gewehrt, dann stieg die Entschädigung, ich habe den ganzen Mist gekündigt. Meine Hausratversicherung in der Schweiz vergütet mit der Deckung Hausratkasko die gleichen Dinge wie WG ABER MIT NEUWERT abzgl. Kostenbeteiligung 200. -. Fast schon penetrant die aufdringlichenArt, wie in den Geschäften dieser Quatsch beworben wird. Aja, während den ersten 2. Jahren bezahlt man WG obschon man beimuns 2 Jahre Garantie hat, also WG muss in den ersten 2 Jahren nichts bezahlen! Gleiche Art und Güte ist auch ein extremst dehnbarer Begriff, ganz sicher nicht zu Gunsten des Kunden wie alles bei diser überflüssigen Versicherung. Wenn man nicht unmittelbar den Schaden meldet, verfällt der Anspruch, gemäss unserem Gesetz erlöschen Ansprüche 2 Jahre nach Eintritt des Schadens. Man könnte hier noch stundenlang weiterschreiben, wertlos Wertgarantie.

15.03.2019 | 16:01
von Olav Benn | Regelverstoß melden
Danke erneut für Ihre Antwort  spider monkey Max M. . Ich bitte aber von weiteren beleidigenden Kommentaren Abstand zu nehmen. mfg O. B.

15.03.2019 | 16:54
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Vermutlich hätten Sie Wertgarantie über den Austausch informieren müssen. Dann wäre die Versicherung über das neue Gerät weiter gelaufen.

15.03.2019 | 17:36
von Olav Benn | Regelverstoß melden
Danke für den Kommentar  spider monkey ReclaBoxler-8580208. Wertgarantie wurde damals 2016 über den Schaden informiert. Ich wurde auf die Gesetzliche Gewährleistung hingewiesen, aber nie Informiert das nun meine Ansprüche erloschen wären gegenüber Wertgarantie. Laut Wertgarantie Hotline auf Nachfrage von mir, gibt es keine Möglichkeit bei einem Direktausch "SWAP"eines Elektrogerätes die Versicherung "umzuschreiben" und hätte auch keine Änderung der Ablehnung zur Folge gehabt. Meine Nachfrage bei der Wertgarantie Hotline kam daher, da bei einem Anruf bei der Wertgarantie Hotline, mir gesagt wurde ich hätte den Schaden damals in der Gewährleistungszeit an Wertgarantie meldenkönnen (was ich ja gemacht hatte) um einen "Garantie Übergang auf das neu Gerät zu erhalten. Laut eines weiteren Anrufs bei der Wertgarantie Hotline wurde dann von solch einer Aussage vom Hotline Mitarbeiter Abstand genommen. freue mich auf weitere hilfreichen Komentare. mfg O. B.

15.03.2019 | 21:30
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Eigentlich ist es doch egal, welcher Fernseher versichert ist, das Gerät wurde ersetzt, also sollte sie Versicherung auf das neue Gerät übergehen. Wies gesagt, Wertgarantie ist unbaruchbar, intransparent und sehr mühsame Leute auf der Hotline!

17.03.2019 | 22:33
von Olav Benn | Regelverstoß melden
Danke  spider monkey Stefan Meier, für deinen Beitrag, , ich bin ja der Meinung das ein "Rechtsübergang" vom gekauften auf den getauschten TV Apparat statt gefunden hat. mfg O. B.

19.03.2019 | 23:06
von Olav Benn | Regelverstoß melden
Hallo, kurzes Update, habe mich noch mal selbst an das
"Wertgarantie Beschwerde Management",
per Mail gewendet und, habe um Prüfung der Ablehnung gebeten, habe als Antwort erhalten, das meine Reklamation über die Ablehnung der Schadensregulierung, anerkannt und somit erneut geprüft würde. Und nun ein paar Tage später, habe ich erneut eine mail von Wertgarantie erhalten, (und einen persöhnlichen Anruf erhalten) die mit einer! Entschuldigung" mir gegenüber beginnt, und haltet euch fest damit endet das Sie mir bestätigen den "Zeitwert" des TV Geräts (60% des Neuwertes) zu entschädigen bei einem neu Kauf eines TV Gerätes bei einem Händler meiner Wahl, nun habe ich ca. 4-6 Wochen zeit um mich für ein neues Gerät zu entscheiden, für die Summe bekomme ich zwar kein Aktuelles Gerät aus dem stammendem Preissegment, aber wenn ich noch einige Hundert € drauflege klappts. Trotz allem verbuche ich das ganze alls kleinen Erfolg für mich, werde, wenn der Schaden dann reguliert wurde, die Reklamation hier beenden. mfg O. B.

20.03.2019 | 00:28
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Habe ich oben schon geschrieben, wer bei Wertgarantie eine Absage akzeptiert oder sich mit lächerlichen Zahlungen zufrieden gibt ist selber schuld! Das ist eine unglaublich unseriöse Versicherung, die Beiträge laufen diametral gegenüber der Schadensvergütung, zudem hat man ja eine 2 jährige Garantie oder was auch immer. Hände weg von dieser Versicherung!

21.03.2019 | 21:57
von Olav Benn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wertgarantie hat den Fall nach Prüfung nun doch zur Regulierung frei gegeben, ich schreibe diesen Erfolg meiner Beharrlichkeit zu.


21.03.2019 | 22:11
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Das haben Sie gut gemacht. Es ist aber fragwürdig, dass man Prämie bezahlt und dann noch für sein Recht kämpfen muss, zudem ist WG viel zu teuer und die Leistungen grottenschlecht!

30.03.2019 | 13:43
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