0 Views | 15.03.2019 | 12:22 Uhr
geschrieben von Armer Kunde

e:veen Energie eG (Hannover)

Falsche Zählerstände: zugunsten Insolvenzmasse

Wer die Schreiben des Herrn D. C. (Vorstandsvorsitzender der insolventen Fa. e:veen Energie eG) zum Einen und die des Insolvenzverwalters Herrn Prof. Dr. V. R. zum Anderen genau gelesen hat, wird feststellen, dass es sich hier um zwei juristisch unterschiedlich gebildete Zeitgenossen handelt. Ob ersterer nur schlecht beraten, oder unwissentlich, oder in voller Absicht Stromzählerstände manipuliert, um die Insolvenzmasse zu verändern, oder sich einen anderen Vorteil zu verschaffen, kann hier abschließend nicht geklärt werden.

SCHLAGWORTE

Zweiter lässt sich, so, wie es aussieht, auf diese Art der Insolvenzmassenveränderung erst gar nicht ein, indem er es unterlässt, grobe falsche Informationen zu verteilen. Denn er weiß es besser. Auch können wir hier abschließend nicht klären, in wie weit er ersteren beraten hat.

In unserem Fall hat Fa. e:veen Energie eG unter Vorsitz des Herrn D. C. uns das entstandene Guthaben aus dem Jahre 2017 nach mehreren Erinnerungen endlich im Frühjahr 2018 auf unserem Konto gutgeschrieben. Jedoch am Anfang des Jahres 2019 wurde die Rechnung, die das erstattete Guthaben ausweist, storniert und eine neue Rechnung erstellt mit veränderten und jetzt falschen Zählerständen.

Da wir Buch führen über Zählerstände, sind wir ständig im Bilde darüber. Die Zahlen haben wir mit unserem Netzbetreiber abgeglichen. Das können wir nur jedem empfehlen, der sich auch über manipulierte Zählerstände ärgert.

Nun schauen wir uns doch einmal § 131 Inkongruente Deckung (Insolvenzordnung) an. Darin geht es um bspw. die Auszahlung eines Guthabens. Darin heißt es sinngemäß: „Diese Auszahlung ist anfechtbar, wenn 1. …, 2. … und 3. … dem Gläubiger zur Zeit der Handlung (hier Guthabenauszahlung als Rechtshandlung) bekannt war, dass sie (die Rechtshandlung) die Insolvenzgläubiger benachteiligte“. Also kurz: Fa. e:veen kann die Guthabenauszahlung zurück verlangen, wenn der Kunde zur Zeit der Guthabenauszahlung wusste, dass Fa. e:veen insolvent war und die Gläubiger nun weniger Masse hatten.

Wem wird das wohl bekannt gewesen sein? Den Strom- oder Erdgaskunden war das eher nicht bekannt.

Aber den Angestellten des Herrn D. C. etwa. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sie von der bevorstehenden Insolvenz wussten, ist schon sehr groß. D. C. kann die bereits ausgezahlten Gehälter zurück fordern. Hat er das gemacht?

Herr Prof. Dr. V. R. empfiehlt eine neue Firma namens Change! Energy GmbH, Kirchhorster Straße 39, 30659 Hannover unter der Geschäftsführung Dipl. -Kfm. O. H. und Dr. jur. K. N.. In den selben Räumlichkeiten wie die insolvente Fa. e:veen Energie eG des Herrn D. C.. Ob das Vertrauen aufbaut?

Wir empfehlen allen Kunden, die Angst haben, von Fa. e:veen Energie eG des Herrn D. C. geprellt zu werden, die korrekten Zählerstände mit ihrem zuständigen Netzbetreiber abzugleichen. Übrigens: Verbraucherbeschwerden nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz müssen beantwortet werden innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen.

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