Durch LEG Wohnen NRW gelöste Beschwerde. | 113 Views | 19.03.2019 | 20:53 Uhr
geschrieben von Andreas Schulte

LEG Wohnen NRW GmbH (Krefeld)

Leben ohne funktionierende Heizung

Bestell-/Kundennummer: 3100 / 7111.00005.07

Seit fast 6 Jahren defekte Gastherme

Ich bin 2013 in eine Wohnung der LEG gezogen. Ein Installateur stellte, beim Einrichten der Wasseranschlüsse fest, dass das Ausdehnungsgefäß in der Gastherme ausgetauscht werden musste. - Die LEG wurde umgehend informiert.

SCHLAGWORTE

Bis 2016 wusste die LEG angeblich nicht, was in meinem Mietvertrag steht. - Man wollte mir die Gastherme als mein Eigentum unterjubeln, mich die Reparatur finanzieren lassen.
Erst 3 Jahre nach meinem Einzug wurden Handwerker geschickt, welche den Schaden bestätigten und ihn provisorisch richteten. Mir wurde der Austausch des Gerätes zwar zugesagt, jedoch nie durchgeführt. - Nach einem Jahr war die Therme wieder defekt.
2019 habe ich die Gastherme, vor einem Krankenhausaufenthalt, abgeschaltet. Sie unbeaufsichtigt weiter zu betreiben, wäre zu gefährlich gewesen. - Nach meiner Rückkehr aus dem Krankenhaus war die Gastherme nicht mehr zu nutzen. Nachgefülltes Wasser lief sofort wieder aus dem Gerät.
Ein Handwerker hat mir den Austausch des Gerätes zugesagt (mal wieder). - Mir wurde kein Termin genannt und weil ich die Handwerker nun nicht verpassen will, sitze ich in einer unbeheizten Wohnung und kann noch nicht mal Lebensmittel einkaufen.

Ich halte die LEG für hochgradig unzuverlässig!

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Kommentare und Trackbacks (3)


19.03.2019 | 21:04
von Bia K. | Regelverstoß melden
Für eine Mietminderung sollten Sie vielleicht eher ein Einschreiben an Ihren Vermieter senden. Inklusive Frist bis wann der Mängel abgestellt werden soll und wie hoch Sie die Miete mindern wenn nichts passiert. Wie hoch eine Mietminderung sein darf finden Sie im world wide web.

20.03.2019 | 22:11
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Beachten sie bei einer Mietminderung, dass diese keinesfalls zu hoch ausfällt. Denn dann geraten sie in Mietrückstand und können ggf. gekündigt werden. Vor einer Mietminderung sollte man deshalb besser anwaltlichen Rat einholen. Vielleicht haben sie ja eine entsprechende Rechtschutzversicherung. Alternativ kann ihnen ein Mieterverein helfen.

28.03.2019 | 17:29
von Andreas Schulte gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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