209 Views | 19.03.2019 | 21:21 Uhr
geschrieben von Leinbach Patrick

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

PayPal schützt Abzocker und lässt abgezocktem im Regen stehen!

Bestell-/Kundennummer: Fall PP-D-26000884

Über die Plattform eBay-Kleinanzeigen habe ich einen 100,00€ Amazon Gutschein für 70,00€ gekauft. Es wurde PayPal Zahlung vereinbart und der Verkäufer gab mir die Bezahladresse. Den Betrag habe sofort überwiesen, aber die Zahlung wurde von PayPal wegen verdächtigem Konto storniert.

SCHLAGWORTE

Der Verkäufer gab mir dann eine andere Bezahladresse, worauf ich die Zahlung erneut vorgenommen habe. Im Nachhinein hätte ich da schon einen Rückzieher machen sollen, aber die Konversation zwischen mir und dem Verkäufer (ca. 20 Nachrichten) wirkte für mich glaubwürdig. Bei der zweiten Zahlung bestand ich allerdings auf die Bezahlung mit Käuferschutz.

Ich dachte, damit bin ich auf der sicheren Seite. Pustekuchen! Was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass Gutscheine vom Käuferschutz ausgenommen sind.

Nachdem ich den Betrag bezahlt hatte, fragte ich beim Verkäufer nach, wo der Gutscheincode bleibt und er verlangte von mir, dass ich das Geld erst über PayPal freigeben müsste, damit er den Betrag auf seinem Konto hat. Dies habe ich erst nicht getan, sondern einen Fall bei PayPal geöffnet. Nun fand die Konversation über PayPal statt, was man sich auch hätte sparen können, da ich dort vom Verkäufer als Lügner hingestellt wurde.

Er hätte mir den Code doch gegen usw. Ein Anruf bei PayPal machte mich nun richtig zornig, da von PayPal nichts zu erwarten ist. Käuferschutz abgelehnt und PayPal sieht auch keine Notwendigkeit, den Betrag zurück zu buchen. Absolute Abzocke! Man hat absolut keine Möglichkeit, solchen Abzockern das Handwerk zu legen und PayPal unterstützt das Ganze auch noch!

Aus lauter Verzweiflung habe ich dann den Betrag für den Verkäufer freigegeben, da er mir versicherte, den Gutschein dann loszuschicken, aber leider bis heute kein Gutschein und auch keine Nachricht mehr.

Die Abzocke ist glasklar beweisbar aber PayPal tut gar nichts. Eine Anzeige bei der Polizei ist auch aussichtslos, da das auch im Sande verlaufen wird. Was mich am meisten ärgert ist, dass man mit sowas ungestraft durchkommt und man keine Handhabe hat.

Käuferschutz bei PayPal, dass ich nicht lache! Man wird vom Finanzdienstleister auch noch im Regen stehen gelassen.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Rückbuchung des Kaufbetrages vom Abzocker


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Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2019 | 06:42
von ReclaBoxer 0815 | Regelverstoß melden
Ich frage mich auch, warum für Leichtsinn, Naivität und grobe Fahrlässigkeit Paypal haften soll.



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