Von Druckerpatronen.de beantwortete Beschwerde. | 266 Views | 25.03.2019 | 08:09 Uhr
geschrieben von Sven Jastrow

Druckerpatronen.de (Iserlohn)

Unberechtigtes Inkasso durch Kanzlei M.

Bestell-/Kundennummer: 150420012

Auch Ich habe Druckerpatronen bei Druckerpatronen.de bestellt, Wurden geliefert, jedoch keine Rechnung dabei. Auf Anfrage war die Antwort, es wäre eine Rechnung per E-Mail gekommen. Definitiv nicht. Auf Bitte um Zusendung einer Rechnung kam erstmal nichts. Doch dann ein Schreiben der Kanzlei M. mit einer Forderung über 164,00€, doppelt so viel wie der Gesamtpreis der Ware. Es wären Mahnungen vorher eingegangen. Definitiv nicht.

Die Forderung der Kanzlei und die Machenschaften der Fa. druckerpatronen.de wird nun dem Verbraucherschutz mitgeteilt. Es ist unschwer, an den hier stehenden Bewertungen zu erkennen, dass dies ein Trick ist und eine abzockerische Absicht vorliegt.

Auf keinen Fall bei diesem Anbieter bestellen! Unseriöse Kaufabwicklung mit dubiosen Umständen zu Mahnungen und Zahlungsforderung.

Ich werde diese Firma definitiv nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an Druckerpatronen.de: Einstellung der Inkassoforderung mit schriftlicher Bestätigung


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
15.04.2019 | 09:19
Firmen-Antwort von: Druckerpatronen.de
Abteilung: Büroleitung

Guten Tag!

Es tut uns sehr leid, dass Sie diese Erfahrung gemacht haben und entschuldige mich vielmals. Haben Sie sich telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung gesetzt? Eine Email konnte ich leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Druckerpatronen.de Office GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.04.2019 | 18:04
von Sven Jastrow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe seitens der Fa. Druckerpatronen.de keine Reaktion erhalten, außer eine erneute Aufforderung zur Zahlung der ungerechtfertigten Mahngebühr seitens der Kanzlei Menze.


04.04.2019 | 10:04
von Gregor Harupa | Regelverstoß melden
Hallo, bin ebenfalls betroffen. Ich würde gerne wissen, was die Menze machen kann, wenn man nicht bezahlt.

25.04.2019 | 20:54
von Sven Jastrow noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Statt einer Einstellung kam eine weitere noch eindringlichere Aufforderung zur Zahlung von absurden Mahngebühren.




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