Durch DHL endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 542 Views | 21.03.2019 | 21:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5142164

DHL (Bonn)

Kaffeevollautomat komplett zerstört

Bestell-/Kundennummer: 1-4004920171

Unser Paket soll angeblich nicht gut genug gesichert gewesen sein. Lapidarer Hinweis auf die AGBs, obwohl das Paket in der „Originalverpackung“ versandt wurde

DHL hat unser Paket auf dem Versand zerstört. Eine Reklamation unsererseits gab nur den lapidaren Hinweis, dass das Paket nach den AGBs von DHL nicht ordnungsgemäß verpackt war.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 189601 thumb
2 Bilder

Der Hinweis auf die ordnungsgemäße Originalverpackung wurde in einem Beschwerdebrief entsprechend formuliert. Der letzte Satz haut mich um: „. die Verpackung ihres Paketes war leider nicht stabil genug, um den Inhalt sicher zu schützen, deshalb können wir die für den Schaden nicht haften. “ Unsere Frage, wie denn eine ordnungsgemäße Verpackung eines Kaffeevollautomaten auszusehen habe, wurde seitens des Callcenters komplett ignoriert.

Uns bleibt nur noch nur noch die Möglichkeit, unseren Unmut hier kund zu tun oder einen Rechtsanwalt einzuschalten und die Schlichtungsstelle einzuschalten.

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Meine Forderung an DHL: Zeitwert des Kaffeevollautomaten 450.,00 € zzgl. Nebenkosten (Porto etc.)


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
26.07.2019 | 03:02
Firmen-Antwort von: DHL
Abteilung: Mimimi-Abteilung

Ja, ok.

Das ist ja soweit in Ordnung.

Immer dieses Mimimi.

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.03.2019 | 19:01
von Tom Steding | Regelverstoß melden
Wenn der Dienstleister das Paket SO wie Sie es aufgegeben haben angenommen hat sollte es hinterher auch keine "Ausreden geben. Ansonsten hätte man die Beförderung mit dem Hinweis (Mangelhafte Verpackung) ablehnen müssen. Da es aber angenommen und befördert wurde sollte die Versicherung von DHL den Schaden regulieren.

28.03.2019 | 21:22
von ReclaBoxler-5142164 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.05.2019 | 03:04
von ReclaBoxler-5142164 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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