Grand City Property Ltd. (Berlin)
Ansammlung mehrere Beschwerden
Bestell-/Kundennummer: AA1442 M/501.02
Folgender Text wurde als E-Mail nach Berlin und in original schriftlicher Form beim Hausbetreuer eingereicht.
Punkt 1 Mietkonto
Gemäß ihrem Schreiben vom 13.02.2019, verweisen Sie mittels der umfangreichen und sich selbst erklärenden Auflistung Ihrer internen Auf – und Abbuchungen, auf eine defizitäre Belastung des Mietkontos hin.
Hierzu stellen wir unsere Auflistung der Zahlungen entgegen, da die Auflistung Ihrerseits weder mit einem Datum noch mit exakten Beträgen nachvollziehbar ist. (Auszug im Original beigefügt)
Punkt 2 Entwicklung Mietkaution
Hiermit fordern wir Sie auf, die Wertentwicklung mittels Banknachweis, betreffend Mietkautionskonto, uns für 2017 umgehend zu Verfügung zu stellen. Vorsorglich verweisen wir auf die Pflicht des Vermieters gemäß
BGB § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten. Im Übrigen betrifft auch die Bank diese Verpflichtung, eine seitens der Bank erstellte Bestätigung, bezüglich der Zinsentwicklung u. a.m., zu Verfügung zu stellen.
Punkt 3 Vernachlässigung der Informationspflicht bzw. nicht einhalten Vertraglich zugesicherter Leistungen
Dem Aushang war zu entnehmen, dass zwischen 09.18 und 02.19 Reparaturen im Kellerbereich stattfinden und es somit zu Abschaltungen (wörtlich: Stundenweise) der Wasserversorgung kommt. Diesbezüglich würde gesondert informiert, was jedoch zu keiner Zeit geschah.
(Kopie des Aushanges beigefügt)
Aufgrund der unzähligen Einschränkungen bis hin zu leichten Verletzungen berufen wir uns auf
- 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels.
Hierzu liegen in Ihrem Servicecenter unter anderem mehrfache telefonische Beschwerden vor, Angefangen von Verbrühungen an Händen bis zur nicht Gewährleistung von einfachen Grundbedürfnissen wie Körperhygiene. Doch selbst ein Begriff wie Beschwerdemanagement ist offenbar in Ihrem Servicecenter noch nicht angekommen, so dass es im eigentlichen Sinn, für die von Ihnen vertretene Firma, ein leichtes sein sollte, entweder rechtzeitig und präzise zu Informieren oder jedoch adäquate Ausweichmöglichkeiten bzw. Alternativen zu schaffen. Dies zeigt allerdings, wie bisher allzu oft, dass sich das Interesse der Grand City Properties nicht an Objekt sowie Mieter orientiert, sondern lediglich an Gewinnmaximierung. Zusätzlich zu der nicht Sicherstellung der Wasserversorgung, kommt der Zweiwöchige permanente Ausfall des Lichtschaltkreises, ebenso wie der ständige Ausfall der Klingelanlage.
Aus diesem Grund, stellen wir einen Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von drei Kaltmieten und fordern hiermit eine unverzügliche Begleichung selbigen. Gleichfalls erwarten wir eine umgehende und zukunftssichere Abstellung der genannten Mängel.
Punkt 4 Einsicht der Unterlagen für die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung 2017
(Kopie des besagten Anwaltsschreiben angehängt)
Da diesbezüglich, auch die Aufforderung des uns vertretenden Anwaltes, unbeantwortet sowie Ergebnislos bis zum heutigen Tage blieb, erstatten wir Anzeige gegen Sie, Grundlage hierfür ergibt sich aus § 259 BGB.
Punkt 5 Überwachungskamera an Mehrfamilienhaus
Die Installation einer Kamera, mit der eine gezielte Überwachung des Eingangsbereichs eines Mehrparteienhauses möglich ist, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter dar. Eine solche Anlage bedarf daher der Zustimmung sämtlicher Mieter. Die gilt insbesondere für die Überwachung innerhalb eines Mehrparteienhauses. Wir haben nicht zugestimmt! und fordern Sie hiermit auf, unverzüglich alle Kameras zu deinstallieren!
Punkt 6 Hinweis zur Datenverarbeitung
Die Weitergabe von Daten an Dritte (Handwerker, andere Mieter, Verwalter, Steuerberater, Abrechnungsunternehmen) darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, wenn dies also durch Vertragserfüllung, berechtigte Interessen, Rechtspflicht oder Einwilligung gedeckt ist. Beim Ablesen von Verbrauchsdaten müssen die Mieter über die Datenerhebung informiert werden, entweder im Mietvertrag selbst oder bei der Ankündigung der Ablesung der Verbrauchserfassungsgeräte. Müssen Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung vorgenommen werden, darf der Vermieter dem beauftragten Handwerker den Namen und die Adresse des Mieters benennen, nicht jedoch dessen Telefonnummer.
Allein gegen den letzten Grundsatz wurde Ihrerseits zum widerholten Male verstoßen! Sie besitzen keinerlei Einwilligung unsererseits zur Datenweitergabe an Dritte, weder mündlich noch schriftlich!
Ferner möchten wir einen Nachweis gemäß Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung, welche Daten von uns zu welchem Zweck gespeichert worden und untersagen hiermit ausdrücklich eine unberechtigte Weitergabe an Dritte. Bei nochmaliger Zuwiderhandlung werden auch diesbezüglich rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet.
Punkt 7 Wasserschäden durch fehlerhaft verbaute Fenster
(Fotos im Original enthalten)
Bedingt durch die aktuell sonderbare Wetterlage, zeigte es sich zum Beginn dieser Woche (KW 11/19), dass die Firma, welche die Fenster neu einbaute, offenbar zu wenig Bauschaum oder Silikon verwendete. Durch stundenlange Schauer mit zusätzlichem Sturm, lief Regenwasser unter dem Fenstersims in den Innenbereich der Küche, auch hierzu fordern wir Sie auf, diesen fehlerhaften Einbau zu korrigieren.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Diese Schreiben wurde zum Posteingang 29.03.2019 beantwortet, allerdings mit dem Verständnis des besagtem Hausbetreuers, der aus meiner Sicht keine fachgerechte Ausbildung in diesem Bereich besitzt, dafür umso mehr den Willen, nichts zu unternehmen.
Antworten:
Zu Punkt 1
"Nach Überprüfung ihrer Zahlungsbelege können wir ihnen mitteilen, dass alle Zahlungseingänge korrekt eingebucht wurden. . Als Anhang erhalten sie die aktuelle Hausverwalter Vollmacht und einen akturakta Mietkonto Auszug. "
(Wie bereits in meinem Anschreiben erwähnt, eine nicht nachvollziehbare Auflistung interner hin und her Bücherei, mit Beträgen welche keinem einzelnen bekanntem Posten zuordenbar sind)
Zu Punkt 2
"Wir übersenden die aktuelle Zinsberechnung zur Kaution sowie ein Bestätigungsschreiben der Bank. "
(Dies sieht wie folgt aus: Zinsberechnung ist ein Vierzeiler auf einer leeren Seite ohne Anschrift/Briefkopf/Vermerk des Betreff oder Ähnliches. Die Bestätigung der Bank beinhaltete lediglich die Zusage das ein Mietkautionskonto vorhanden ist, welches unter den Rahmenbedingungen eines Mietkautionskontos geführt wird.)
Zu Punkt 3
"Die Firma, welche die Baumaßnahmen im Bereich Wasser durchführt entschuldigt sich. Den Mietminderungsanspruch werden wir umgehend prüfen. "
(Weder mit der Entschuldigung der Firma ist mir geholfen, noch haben sich die Zustände verändert. Ein einziges Datum mit einer klaren Ankündigung einer Wasserabstellung wurde seither bekanntgegeben, Wasserabstellungen, fehlender Druck oder nur laues Warmwasser begleiten die Mieter den ganze März, obwohl die "Reparaturarbeiten" nur bis 02/19 angekündigt waren. Kurzum, eine Versorgung wie sie vertraglich zugesichert und vor allem im Voraus monatlich bezahlt wird, ist bereits seit einem halben Jahr nicht im Ansatz gewährleistet.)
Zu Punkt 4
(Hierzu wurde mir ein Stick mit den entsprechenden Daten zugesandt, eine Sichtung und Prüfung liegt Zeitnah an, deshalb hierzu noch keinerlei Fazit)
Zu Punkt 5
"Wir sind davon überzeugt, dass die Installation (der Überwachungskameras) daher dem Interesse aller Mieter entspricht, welches dem Persönlichkeitsinteresse des einzelnen überwiegt. Schließlich geben wir zu bedenken, dass die Kameras 2017 installiert wurden und seither keine Beanstandungen oder Beschwerden zugegangen sind. "
(Der Hausbetreuer stellt sein persönliches Empfinden über die 2018 seitens der Regierung beschlossenen Gesetze und erachtet das Persönlichkeitsrecht des einzelnen als "Bauernopfer" für die Allgemeinheit, ungeachtet des Verstoßes gegen bestehende Gesetze.)
Zu Punkt 6
"Auf ihren Wunsch hin, werden wir ihre Telefonnummer nicht mehr an dritte, insbesondere Handwerker, weitergeben. "
(Allein am 29.03.2019 wurde ich von der Firma, welche wie bereits erwähnt immer noch an der Wasserversorgung "repariert", angerufen, nachdem ich zum wiederholten Male im telefonischem Servicecenter der Grand City Properties Bescheid gab, dass die Warmwasserversorgung mangelhaft bis gar nicht ist. Der "freundliche" Mitarbeiter der Installationsfirma erklärte mir, warum ich den Havariedienst wegen solch Kleinigkeiten aktiviere? Es sei kein Winter und "halb Warm" wäre für Rostock und insbesondere für dieses Objekt vollkommen in Ordnung.
Also zum einen liegt hier ganz klar die Missachtung zur Weitergabe meiner Telefonnummer an dritte vor! Zum anderen habe nicht ich den Havariedienst aktiviert!
Im darauf folgenden Telefonat mit dem Servicecenter, versuchte mir der Mitarbeiter zu erklären, dass ich nicht einfach untersagen könnte, meine Nummer weiter zu geben. Das Warmwasser-Problem begleitet die Mieter nun über das gesamte Wochenende, wobei hier zu erwähnen sei, dass es ab Samstag früh nur noch leicht lau ist. Die Aussage, welche ebenfalls permanenter Standard für die telefonischen Servicemitarbeiter wird, "bis wann der Mangel beseitigt ist, weiß ich nicht, ich werde es notieren und an die bearbeitende Stelle weiterleiten. "
Lächerliches Beschwerdemanagement, folglich geht dieser Punkt automatisch zu Punkt 3 hinzu.)
Zu Punkt 6
(Der Hausbetreuer ist offenbar nicht in der Lage, inhaltlich den Punkt 6 zu interpretieren und legt lediglich die üblichen Hinweise zur Datenverarbeitung bei. Das jedoch nach klare Angeben gefragt und der Nachweis über die Verwendung im Einzelnen erbracht werden soll/muss, scheint nicht begriffen worden zu sein.)
Zu Punkt 7
(Wurde leider gänzlich ignoriert! und somit auch nicht als gemeldet bestätigt, ganz abgesehen von einer Behebung des Mangels)
Abschließendes Fazit: die Grand City Property gestalten sich ihre eigene "Weltordnung" unter dem einzigen Aspekt der Gewinnmaximierung und Zerstörung des sozialen Wohnungsbau. Gemäß den marktorientierten Vorbildern der Vonovia, deutsche Annington uä will auch GCP jemand sein, zum Schaden der ansässigen Mieter, gleich wie zum Schaden der Region.
02.04.2019 | 09:32
Abteilung: Vermietung
Hallo Herr Waldek, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir nehmen jede Beschwerde ernst. Die zuständige Fachabteilung hat sie diesbezüglich bereits vor einigen Tagen postalisch kontaktiert. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Rückfragen direkt dorthin. Viele Grüße, Ihr GCP Online-Team
- Übersendung eines Datenträgers dem die Zusammensetzung der Nebenkosten zu entnehmen sind
- Angebot von einer Kaltmiete als Gutschrift für die Nichteinhaltung der vertraglich zugesicherten Versorgung mit Warm- bzw Kaltwasser, über einen Zeitraum von reichlich 6 Monaten
Alle anderen Punkte werden einfach nicht zur Kenntnis genommen!
Hinzu kommt, dass Wohnungen auch am Sonntag saniert werden, was zu erheblicher Lärmbelästigung (Bohren, Schleifen, Flexen) führt und einen Verstoß der Hausordnung, im Bezug auf Ruhezeiten, darstellt.
Alles in allem bin ich zutiefst Enttäuscht, als Mieter nicht im Ansatz ernst genommen zu werden.