Cargo International GmbH (Villingen-Schwenningen)
Schadensregulierung wird verweigert
Bestell-/Kundennummer: Sendung 770032 / Reklamation [#106597]
Am 08.02.2018 wurden zwei Couchteile angeliefert, beim Empfang viel sofort auf, dass die Verpackung der Möbel nicht dem entsprach, wie Cargo International es vorschreibt. Sofort viel auf das die Möbelfüße, welche verchromt sind, stark verkratzt wurden.
Der nette Fahrer, der kein Wort Deutsch, geschweige denn Englisch konnte, war nicht in der Lage, die Reklamation aufzunehmen. Er verstand nicht, was wir wollten, bestand aber darauf, dass wir den Empfang bestätigen. Meine Frau hat Ihm mehrmals gesagt, dass die Anlieferung reklamiert werden sollte. In seinem elektronischen Tool musste dann meine Frau unterschreiben. Es gab keinen Beleg oder ähnliches, wo die Reklamation erfasst wurde. Daraufhin habe ich den Schaden online gemeldet.
Kurze Zeit später wurde der Schaden nicht anerkannt mit folgendem Satz:
„Eine Haftung lehnen wir aufgrund der reinen Quittung ab“
Welche Quittung? Es gab ja nichts.
Ich machte darauf aufmerksam, dass die Artikel zwischen Abholung und Anlieferung nachweislich umgepackt wurden. Das Möbelhaus am Abholort bestätigte, dass die Möbel nach der Richtlinie von Cargo International verpackt wurden, und die Verpackung nicht mehr bei der Anlieferung dem Entsprach wie bei der Abholung.
Ich kontaktierte nochmals CI nach vorlegen der Beweislage mit der Bitte um Schadensregulierung.
CI lehnte erneut die Schadensregulierung ab.
Die Art und Weise von CI kam mir suspekt vor und fand in mehreren Foren wie auch hier, das die Ablehnung einem Standard Ablehnungsverfahren gleicht. Die Sachbearbeiterin bei CI ist telefonisch nicht erreichbar und ruft auch nicht zurück.
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Hallo Ernst Nebel,
wir bedauern, Ihre Sendung nicht Ihren Wünschen entsprechend ausgeliefert zu haben.
Der gemeldete Schaden (übermitte am: 13.02.2019 - 17:24 Uhr) betrifft die Auftragsnummer (770032), für die weitere Bearbeitung Ihres Falls weisen wir Ihnen die Ticketnummer (106597) zu.
Um eine reibungslose und schnelle Bearbeitung Ihres Falls zu ermöglichen, ist es wichtig, dass uns alle nötigen Informationen vorliegen.
Folgende Informationen benötigen wir für die Bearbeitung Ihres Schadens:
- Beschreibung des Schadens
- Fotos der beschädigten Verpackung und der Ware
- Im Falle eines Verlusts die vom Fahrer unterschriebene Abholquittung
Sie haben daher die Möglichkeit, noch nicht in Ihrer Schadensmeldung angegebene Informationen nachzureichen. Antworten Sie hierzu bitte einfach auf diese E-Mail ohne den Betreff zu ändern.
Sofern uns alle Informationen vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung mit dem Ergebnis oder dem aktuellen Stand unserer Bearbeitung.
Wir hoffen, dass sich Ihre Unannehmlichkeiten in Grenzen halten und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
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Hilfethema: Schadensmeldung
Betreff: Transportschaden Interstuhl Sitzelemente
Übermittelt am: 13.02.2019 - 17:24 Uhr
Inhalt Ihrer Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren,
wie auf den Bildern zu sehen ist, waren laut Auskunft von Fa. WEMA Raumkonzepte Lüneburg (Abholort) die Möbel so nicht verpackt, wie diese abgeholt wurden. Aus diesem Grund wurden leider durch den Versand die verchromten Möbelfüße verkratzt und beschädigt. So wie die der Kostenvoranschlag für die Füße vorliegt, lasse ich diesen Ihnen unverzüglich zukommen. Entschuldigen Sie bitte, dass wir uns erst jetzt gemeldet haben, da uns noch die Rückmeldung von der Fa. WEMA Raumkonzepte Lüneburg vorlag, ob auch die Artikel nach Vorgabe von Cargo International verpackt wurden.
Ich bitte Sie die Schadensregulierung zu veranlassen.
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Sehr geehrter Herr Nebel,
nach Durchsicht der Schadensunterlagen stellen wir fest, dass die Sendung gegen reine Quittung ausgehändigt wurde. Damit hat der Empfänger bestätigt, dass er die Sendung unversehrt und vollständig erhalten hat.
Der Gesetzgeber räumt dem Reklamanten zwar eine einwöchige Frist zur schriftlichen Meldung eines sogenannten verdeckten Schadens ein, allerdings muss auch der Nachweis, dass der Schaden im Gewahrsam des Spediteurs eintrat, von demjenigen geführt werden, der dies behauptet.
Eine Haftung lehnen wir aufgrund der reinen Quittung ab.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid zukommen lassen zu können.
Freundliche Grüße
Ihre Cargo International Schadensabteilung
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Cargo International GmbH - www.cargointernational.de
Tel.: 01807 389 010 - 0,14 €/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42 €/Min.
Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 704075
USt-IdNr.: DE267195757 Wir hoffen, dass diese Antwort Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet hat. Wenn nicht, senden Sie uns bitte keine weitere E-Mail. Bitte antworten Sie stattdessen einfach auf diese E-Mail
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Nachfrage beim Fahrer welcher die Sitzteile anlieferte, ob diese so verpackt wie angeliefert seitens der Spedition am Abholort angenommen wurde, da die Füße der Sitzelemente so verkratzt sind, konnte dieser aufgrund fehlender Deutschkenntnisse keine Auskunft geben. Eine Reklamation gegenüber der Spedition, kann jedoch nur erfolgen, wenn diese aufgrund ordnungsgemäßer Verpackung den Schaden zu vertreten hat.
Da die Ware jedoch nicht ordnungsgemäß verpackt angeliefert wurde, musste erst Abklärung mit der Fa. WEMA (Abholort) erfolgen. Dies war am Anliefertag nicht mehr möglich. Die Fa. WEMA bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe gemäß den Richtlinien von Cargo International an den Spediteur (siehe E-Mail im Anhang). Die Ware wurde seitens der Spedition umgepackt und war dadurch nicht mehr ausreichend gesichert/geschützt. Die Beschädigungen sind somit eindeutig der Spedition zuzuordnen. Ich bitte daher um Regulierung des Schadens. Mit freundlichen Grüßen Ernst Nebel Gesendet: Montag, 18. Februar 2019 um 11:10 Uhr
Von: "Schadenbearbeitung" An: "Ernst Nebel" Betreff: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente Sehr geehrter Herr Nebel,
nach Durchsicht der Schadensunterlagen stellen wir fest, dass die Sendung gegen reine Quittung ausgehändigt wurde. Damit hat der Empfänger bestätigt, dass er die Sendung unversehrt und vollständig erhalten hat.
Der Gesetzgeber räumt dem Reklamanten zwar eine einwöchige Frist zur schriftlichen Meldung eines sogenannten verdeckten Schadens ein, allerdings muss auch der Nachweis, dass der Schaden im Gewahrsam des Spediteurs eintrat, von demjenigen geführt werden, der dies behauptet.
Eine Haftung lehnen wir aufgrund der reinen Quittung ab.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid zukommen lassen zu können.
Freundliche Grüße
Ihre Cargo International Schadensabteilung
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Cargo International GmbH - www.cargointernational.de
Tel.: 01807 389 010 - 0,14 €/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42 €/Min.
Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 704075
USt-IdNr.: DE267195757 Wir hoffen, dass diese Antwort Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet hat. Wenn nicht, senden Sie uns bitte keine weitere E-Mail. Bitte antworten Sie stattdessen einfach auf diese E-Mail
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Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie bis heute nicht auf meine E-Mail vom 22.02.2019 reagiert.
Ich fordere Sie bis zum 15.03.2019 auf, eine Stellungnahme abzugeben bzw. umgehend die Schadensregulierung zu veranlassen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Michael Nebel
Gesendet mit der GMX Mail App
Anfang der weitergeleiteten E-Mail
Von: "Ernst Michael Nebel"
Datum: 22. Februar 2019 um 17:19
An: Schadenbearbeitung
Betreff: Aw: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Nachfrage beim Fahrer welcher die Sitzteile anlieferte, ob diese so verpackt wie angeliefert seitens der Spedition am Abholort angenommen wurde, da die Füße der Sitzelemente so verkratzt sind, konnte dieser aufgrund fehlender Deutschkenntnisse keine Auskunft geben. Eine Reklamation gegenüber der Spedition, kann jedoch nur erfolgen, wenn diese aufgrund ordnungsgemäßer Verpackung den Schaden zu vertreten hat.
Da die Ware jedoch nicht ordnungsgemäß verpackt angeliefert wurde, musste erst Abklärung mit der Fa. WEMA (Abholort) erfolgen. Dies war am Anliefertag nicht mehr möglich. Die Fa. WEMA bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe gemäß den Richtlinien von Cargo International an den Spediteur (siehe E-Mail im Anhang). Die Ware wurde seitens der Spedition umgepackt und war dadurch nicht mehr ausreichend gesichert/geschützt. Die Beschädigungen sind somit eindeutig der Spedition zuzuorden. Ich bitte daher um Regulierung des Schadens. Mit freundlichen Grüßen Ernst Nebel Gesendet: Montag, 18. Februar 2019 um 11:10 Uhr
Von: "Schadenbearbeitung" An: "Ernst Nebel" Betreff: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente Sehr geehrter Herr Nebel,
nach Durchsicht der Schadensunterlagen stellen wir fest, dass die Sendung gegen reine Quittung ausgehändigt wurde. Damit hat der Empfänger bestätigt, dass er die Sendung unversehrt und vollständig erhalten hat.
Der Gesetzgeber räumt dem Reklamanten zwar eine einwöchige Frist zur schriftlichen Meldung eines sogenannten verdeckten Schadens ein, allerdings muss auch der Nachweis, dass der Schaden im Gewahrsam des Spediteurs eintrat, von demjenigen geführt werden, der dies behauptet.
Eine Haftung lehnen wir aufgrund der reinen Quittung ab.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid zukommen lassen zu können.
Freundliche Grüße
Ihre Cargo International Schadensabteilung
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Cargo International GmbH - www.cargointernational.de
Tel.: 01807 389 010 - 0,14 €/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42 €/Min.
Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 704075
USt-IdNr.: DE267195757 Wir hoffen, dass diese Antwort Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet hat. Wenn nicht, senden Sie uns bitte keine weitere E-Mail. Bitte antworten Sie stattdessen einfach auf diese E-Mail
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Sehr geehrter Herr Nebel,
nach erneuter Prüfung stellen wir fest, dass die Sendung über den gesamten Transportverlaufes unauffällig war.
Es wurden keine Beschädigungen vermerkt.
Die Ablehnung bleibt weiterhin bestehen.
Freundliche Grüße
C. A.
Schadenbearbeitung für
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Cargo International GmbH
Auf Herdenen 33
78052 Villingen-Schwenningen
Tel.: 01807 38 90 10 *
Web: www.cargointernational.de
E-Mail: schadensbearbeitungcargointernational.de
Von: Ernst Michael Nebel [mailto: Ernst.Nebelgmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 7. März 2019 14:59
An: schadensbearbeitungcargointernational.de
Betreff: Fwd: Aw: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben Sie bis heute nicht auf meine E-Mail vom 22.02.2019 reagiert.
Ich fordere Sie bis zum 15.03.2019 auf, eine Stellungnahme abzugeben bzw. umgehend die Schadensregulierung zu veranlassen.
Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Michael Nebel
Gesendet mit der GMX Mail App
Anfang der weitergeleiteten E-Mail
Von: "Ernst Michael Nebel"
Datum: 22. Februar 2019 um 17:19
An: Schadenbearbeitung
Betreff: Aw: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Nachfrage beim Fahrer welcher die Sitzteile anlieferte, ob diese so verpackt wie angeliefert seitens der Spedition am Abholort angenommen wurde, da die Füße der Sitzelemente so verkratzt sind, konnte dieser aufgrund fehlender Deutschkenntnisse keine Auskunft geben.
Eine Reklamation gegenüber der Spedition, kann jedoch nur erfolgen, wenn diese aufgrund ordnungsgemäßer Verpackung den Schaden zu vertreten hat. Da die Ware jedoch nicht ordnungsgemäß verpackt angeliefert wurde, musste erst Abklärung mit der Fa. WEMA (Abholort) erfolgen. Dies war am Anliefertag nicht mehr möglich.
Die Fa. WEMA bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe gemäß den Richtlinien von Cargo International an den Spediteur (siehe Email im Anhang).
Die Ware wurde seitens der Spedition umgepackt und war dadurch nicht mehr ausreichend gesichert/geschützt.
Die Beschädigungen sind somit eindeutig der Spedition zuzuordnen.
Ich bitte daher um Regulierung des Schadens.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Nebel
Gesendet: Montag, 18. Februar 2019 um 11:10 Uhr
Von: "Schadenbearbeitung" An: "Ernst Nebel" Betreff: AW: [#106597] Transportschaden Interstuhl Sitzelemente
-- den untenstehenden Text bitte nicht bearbeiten --
Sehr geehrter Herr Nebel,
nach Durchsicht der Schadensunterlagen stellen wir fest, dass die Sendung gegen reine Quittung ausgehändigt wurde. Damit hat der Empfänger bestätigt, dass er die Sendung unversehrt und vollständig erhalten hat.
Der Gesetzgeber räumt dem Reklamanten zwar eine einwöchige Frist zur schriftlichen Meldung eines sogenannten verdeckten Schadens ein, allerdings muss auch der Nachweis, dass der Schaden im Gewahrsam des Spediteurs eintrat, von demjenigen geführt werden, der dies behauptet.
Eine Haftung lehnen wir aufgrund der reinen Quittung ab.
Wir bedauern Ihnen keinen positiven Bescheid zukommen lassen zu können.
Freundliche Grüße
Ihre Cargo International Schadensabteilung
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Cargo International GmbH - www.cargointernational.de
Tel.: 01807 389 010 - 0,14 €/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42 €/Min.
Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 704075
USt-IdNr.: DE267195757
Wir hoffen, dass diese Antwort Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet hat. Wenn nicht, senden Sie uns bitte keine weitere E-Mail. Bitte antworten Sie stattdessen einfach auf diese E-Mail
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