Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 479 Views | 03.04.2019 | 22:39 Uhr
geschrieben von Lothar Meyer

Jochen Schweizer GmbH (München)

Abzocke

Gutschein für Dinner in the dark für 2: In Berlin und Umgebung gibt es keine Möglichkeit des Einlösens, man müsste mindestens 150 km fahren und dort auch noch übernachten. Anfrage in einem Dunkelrestaurant in Berlin: Einlösung sei möglich.

Vor Ort wird erklärt, dass der Gutschein erst im Internet eingelöst werden müsse. Das ist aber für Berlin nicht möglich. Das Geld ist also weg. Ich kann diese Firma nicht weiterempfehlen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung des Preises


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
23.04.2019 | 16:02
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Meyer,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Bitte entschuldigen Sie unsere späte Reaktion auf Ihre Bewertung. Uns erreichen derzeit sehr viele Anfragen. Dies bringt leider eine Verzögerung in der Bearbeitung mit sich.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und wir können Ihnen hierzu folgende Rückmeldung geben.

Unser "Dinner in the Dark für 2" Gutschein wird in Berlin leider nicht angeboten und kann aus diesem Grund auch nicht an diesem Standort eingelöst werden. Alle Informationen zu den verfügbaren Standorten finden Sie direkt online auf unserer Webseite.

Wir bedauern sehr, dass Sie eine falsche Auskunft erhalten haben. Es handelt sich diesbezüglich mit Sicherheit um ein Missverständnis.

Es gibt derzeit ein Erlebnis unter der Bezeichnung "Dinner-Show in the Dark in Berlin für 2". Alle Informationen diesbezüglich finden Sie hier: https://www.jochen-schweizer.de/geburtstagsgeschenke/dinner-dark-berlin,default,pd.html#descriptionTab

Die Aussage diesbezüglich, kann sich daher ausschließlich auf dieses Erlebnis beziehen. Leider wird das Erlebnis derzeit nicht zum Verkauf angeboten, aus diesem Grund ist ein Umtausch in dieses Erlebnis leider nicht möglich.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Nachricht geben können.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.04.2019 | 10:31
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
My Days, Jochen Schweizer, Smartbox, alles der selbe Quatsch. Man kauft im Voraus ein Angebot, dass man nicht einlösen kann. Jeder verdient daran, aber am wenigsten der Leistungserbringer. Das bekommt der Kunde zu spüren, denn er kann nirgends hin. Ich informiere mich immer zuerst, darum blieb ich bis anhin von solchem kundenfeindlichem Zeugs verschont.

11.04.2019 | 08:09
von Lothar Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion der Firma Jochen Schweizer.


26.04.2019 | 19:19
von Lothar Meyer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Jochen Schweizer GmbH reagiert wie erwartet: Der Gutschein kann in der vorliegenden Form ohne erhebliche Zusatzkosten nicht eingelöst werden. Er wird wohl deshalb verfallen. Das Geld hat die Jochen Schweizer GmbH kassiert. Eine bemerkenswerte Geschäftsidee! Vor solchen Gutscheinen kann nur gewarnt werden.




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