Familienkasse Bautzen (Bautzen)
Einstellung der Zahlung von Kindergeld für behinderten Volljährig
Auch hier wurde mit 01.01.2019 für ein Kind die Zahlung eingestellt, ohne widerspruchsfähigen Einstellungsbescheid.
Das Kind ist 20 Jahre alt, ausbildungssuchend gemeldet, mit Pflegegrad 2. Behindertenausweis liegt noch nicht vor, Bearbeitung seit 5 Monaten.
1. Kind hat durch Ausbildungssuche sowieso bis Vollendung des 21. Lj. Anspruch. Die entsprechende Bescheinigung vom Arbeitsamt liegt seit 6 Monaten vor!
2. Durch Erkrankung entsteht ein unbegrenzter Anspruch. Bis auf den Behindertenausweis liegt auch hier alles vor.
Mir fiel am Geldbetrag auf, dass für den Jungen die Zahlung eingestellt wurde, ohne widerspruchsfähigen Bescheid.
Auf Nachfrage, weshalb ich vorliegende Unterlagen wiederholt einreichen muss, gab es keine Antwort, lediglich den Kommentar: "ausbildungssuchende volljährige Kinder sind ggü. Behinderten Kindern vorrangig zu behandeln. "
Abgesehen von dieser diskriminierenden Aussage, ändert sich nichts an den Tatsachen, dass jetzt erneut geforderte Bescheinigungen seit 6 Monaten vorliegen, und das Kind sowieso durch Erkrankung berechtigt ist.
Zwischendurch gab es schriftliche Behauptungen, nicht reagiert zu haben. Gegenbeweis wurde angetreten.