Ryanair Ltd. (Dublin)
Kundenabzocke - Schlechter Service
Kundenabzocke am Flughafen vor Einlass ins Flugzeug
Ich möchte hier über meinen Vorfall berichten, was ich bei meiner Geschäftsreise mit Ryanair erlebt habe. Im Zuge meiner Recherchearbeiten in Alicante, über Serviceleistungen diverser Hotels vor Ort, habe ich einen Flug über Ryanair gebucht.
Der Hinflug von Berlin Tegel nach Alicante war am 07.03.19 um 06:00 Uhr mit 2x Handgepäck (Trolley), welches wir beim Einstieg beim Bodenpersonal abgegeben haben.
Auf dem Rückflug von Alicante nach Berlin Schönefeld am 10.03.19 um 20:30 Uhr wurden wir von einer Mitarbeiterin von Ryanair aus der Warteschlange herausgenommen und auf unser Gepäck angesprochen.
Es wurde uns gesagt, dass wir pro Gepäck 20,00 € zu zahlen haben. Auf meinen Hinweis, dass wir mit dem gleichen Gepäck auch aus Berlin nach Alicante geflogen sind, ohne dafür eine Gebühr zu entrichten, hat sie keine Antwort finden können.
Die Mitarbeiterin sagte zu uns, wenn wir nicht zahlen, dann können wir nicht mitfliegen. Ich hatte leider kein passendes Geld bei mir und meine 50,00 € konnte sie nicht wechseln.
Auch meine Kreditkarte hat nicht funktioniert. Ich musste mir Geld von anderen Passagieren ausleihen. Ich habe die Dame darum gebeten, mir dafür wenigstens eine Quittung auszustellen, aber ihre Antwort darauf war: Sie kann das nicht und hat auch keine Möglichkeiten dafür.
Auf meine Frage hin, ob Sie mir ihren Namen nennen kann, wurde sie sehr unfreundlich, nahm ihr Namensschild ab und schrieb mir ihre Mitarbeiternummer "5897" auf. Ich nehme sehr stark an, dass diese Nummer nicht stimmt.
Ein anderer Passagier, welcher diese Situation mitbekommen hat, hat ein Foto von der Mitarbeiterin gemacht (siehe Anhang) und mir zur Verfügung gestellt.
Natürlich habe ich dieses Anliegen per E-Mail bei Ryanair direkt reklamiert, jedoch kam keine Antwort zurück. Das Ganze liegt nun mehrere Wochen zurück. Der Service von Ryanair ist nicht nur schlecht, sondern extrem dreist.
Ich kann diese Airline nicht empfehlen und auf einen anderen günstigen Fluganbieter verweisen.
Das §22 Kunsturhebergesetz wäre der Richtige.
Beschwerde ist noch nicht gelöst