340 Views | 09.04.2019 | 09:15 Uhr
geschrieben von Albrecht Stauber

SEAT Deutschland GmbH (Mörfelden-Walldorf)

Kupplungsschaden

Kupplungsschaden an SEAT LEON ST CUPRA

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab möchte ich bemerken, dass ich seit 50 Jahren PKW von deutschen Herstellern fahre und noch nie einen Kupplungsschaden hatte.

Erstmals habe ich mich vor 3 Jahren für ein Modell von SEAT entschieden. Ende Februar habe ich beim AH König in Selb eine Inspektion sowie die erste TÜV-Untersuchung durchführen lassen.

Eine Woche nach diesem Werkstattbesuch hatte ich mit knapp 30 TKM einen Kupplungsschaden.

Dies deutet für mich darauf hin, dass SEAT minderwertige Teile bei der Fertigung einsetzt, die den Belastungen nicht ausreichend standhalten.

Eine Kulanzregelung, initiiert durch das AH wurde abgelehnt.

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Meine Forderung an SEAT Deutschland GmbH: Kulanzregelung


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Kommentare und Trackbacks (1)


21.05.2019 | 09:26
von Albrecht Stauber noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Firma reagiert mit Schweigen, nicht sehr kundenfreundlich




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