Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 564 Views | 11.04.2019 | 21:26 Uhr
geschrieben von Hans Dengel

Jochen Schweizer GmbH (München)

Gutschein nach Ablauf nicht mehr gültig!

Sehr geehrte Damen und Herren,

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3 Bilder

Da ich der Meinung bin, dass es nicht rechtens sein kann, einen bezahlten Gutschein im Wert von mehr als 200,00 Euro, einfach verfallen zu lassen, möchte ich hiermit Beschwerde einlegen.

Ich möchte sie bitten, meinen Gutschein zu verlängern oder eine Rückerstattung von 75% zu tätigen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Verlängerung des Gutscheines oder eine Rückerstattung von 75%


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
17.05.2019 | 12:42
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: B2C 2nd Level Support

Guten Tag Herr Dengel,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen.

Ihre Enttäuschung über den Ablauf von Ihrem Gutschein können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.04.2019 | 22:23
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Doch, das ist sehr wohl rechtens. Ein Gutschein der kein Datum aufgedruckt hat ist ganze drei Jahre gültig und das bis zum Ende des Jahres in dem das dritte Jahr ist.

13.04.2019 | 10:41
von Marcel_b B. | Regelverstoß melden
Finde schon witzig das jemand es schafft so eine Überschrift zu verfassen ohne selber zu merken was da nicht stimmt.

Was hat der Verfasser erwartet was mit einem Gutschein nach Ablauf passiert?

Auch schön das er der Meinung ist das es nicht rechtens ist einen Gutschein verfallen zu lassen.
Welche Strafe möchte er sich den selbst noch auferlegen?

18.04.2019 | 21:35
von Hans Dengel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.05.2019 | 16:52
von Hans Dengel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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