Jochen Schweizer GmbH (München)
Gutschein nach Ablauf nicht mehr gültig!
Sehr geehrte Damen und Herren,
Da ich der Meinung bin, dass es nicht rechtens sein kann, einen bezahlten Gutschein im Wert von mehr als 200,00 Euro, einfach verfallen zu lassen, möchte ich hiermit Beschwerde einlegen.
Ich möchte sie bitten, meinen Gutschein zu verlängern oder eine Rückerstattung von 75% zu tätigen.
17.05.2019 | 12:42
Abteilung: B2C 2nd Level Support
Guten Tag Herr Dengel,
vielen Dank für Ihr Feedback.
Schade, dass Sie es nicht geschafft haben Ihren Gutschein innerhalb der Gültigkeit einzulösen.
Ihre Enttäuschung über den Ablauf von Ihrem Gutschein können wir nachvollziehen. Innerhalb der Gutscheingültigkeit bieten wir Serviceleistungen in Form von Verlängerung o. ä. an, damit unsere Kunden weiterhin die Möglichkeit haben das Erlebnis anzutreten. Dies ist nach Ablauf der Verjährungsfrist leider nicht mehr möglich. Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine positivere Auskunft geben können.
Freundliche Grüße
Ihr Jochen Schweizer Team
Was hat der Verfasser erwartet was mit einem Gutschein nach Ablauf passiert?
Auch schön das er der Meinung ist das es nicht rechtens ist einen Gutschein verfallen zu lassen.
Welche Strafe möchte er sich den selbst noch auferlegen?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst