FID Verlag GmbH (Bonn)
FID VERLAG, kein Vertrag, dann klopft EXGO Inkasso an der Tür.
Bestell-/Kundennummer: 84-516970-44
Sehr geehrte Damen und Herren,
sie machen einen Betrag geltend für eine nicht gelieferte Leistung.
Ich habe keine "Probezeitschrift" erhalten, was ich auch ihrer Mitarbeiterin des FID Verlags gegenüber geäußert hatte, nachdem ich die erste Rechnung bekam.
Was soll ich auch widerrufen, von dem ich keine Kenntnis habe?
Es handelt sich hier um einen versteckten Dissens! (§155 BGB)
Ich erkläre hiermit hilfsweise den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags nach den Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Da es sich nunmehr um eine bestrittene Forderung handelt, weise ich ausdrücklich auf die Unzulässigkeit einer Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz hin.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Es ist schon auffallend, dass sich die Beschwerden gegen ihr Unternehmen, auffallend nach der gleichen Masche anhören.
Ich behalte mir vor, eine Strafanzeige wegen Betruges gegen sie zu stellen, desweiteren mit Ihrer Bank Kontakt wegen des Verdachts des Betruges aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
11.04.2019 | 16:23
Abteilung: Kundenzufriedenheit
Kundennummer: 84-516970-44
Guten Tag Herr Arndt,
Ihre Beschwerde via ReclaBox erreicht uns jetzt.
Sie haben bei uns am 04.08.2018 das Abonnement „Die geheimen Gesundheits-Schätze der Traditionellen Chinesischen Medizin“ bestellt. Bei der Bestellung wurden Sie genau über die Liefer- und Bestellbedingungen sowie über die kostenlose Widerrufsfrist informiert. Diese Frist haben Sie leider ungenutzt verstreichen lassen. Deshalb wurde das Abonnement anschließend kostenpflichtig.
Nun geben Sie an, keine Kenntnis von dem Abonnementvertrag zu haben. Sicher werden Sie in Ihrem Briefkasten sämtliche Lieferungen erhalten haben. Wir können wir keinen Rücklauf einer Sendung feststellen.
Am 06.08.2018, 14.08.2018, 12.09.2018, 10.10.2018, 14.11.2018, 12.12.2018, 16.01.2019 sowie am 13.02.2019 haben wir Sie pünktlich mit den Ausgaben beliefert. Am 19.09.2018, 21.11.2018 und am 27.02.2019 schickten wir Ihnen die Quartalsrechnungen. Die erste Rechnung vom 19.09.2018 haben wir 9 x angemahnt. Alle weiteren Rechnungen wurden ebenfalls mehrfach angemahnt. Einen Rücklauf durch die Post konnte nicht festgestellt werden.
Über die Übergabe unserer offenstehenden berechtigten Forderung an ein Inkassoinstitut wurden Sie ebenfalls informiert. Auf keine unserer Schreiben, auch mit Fristsetzung, haben Sie eine Reaktion gezeigt. Warum melden Sie sich erst, wenn wir die Forderung zum Inkasso abgegeben haben?
Ich biete Ihnen hier einen Vergleich an: Sie zahlen 50 % des offenstehenden Saldos und ich stoppe sofort die Weiterbearbeitung unserer Forderung durch das Inkassoinstitut.
Ihre Daten werden wir nach DSGVO hier löschen.
Freundliche Grüße aus Bonn
Anita Huth
Kundenzufriedenheit
------------------------------------
FID Verlag GmbH
Koblenzer Str. 99
53177 Bonn
Telefon: 0228 9550-400
Fax: 0228 369 64 99
E-Mail: kundenzufriedenheitfid-verlag.de
Amtsgericht Bonn, HRB 7435
Geschäftsführer: Daniela Birkelbach, Richard Rentrop
Ich habe keine "Probezeitschrift" erhalten, ergo konnte ich nicht innerhalb von 30 Tagen widersprechen.
Auch habe ich nie 9 Mahnungen bekommen, geschweige denn die ganzen Sendungen, die sie aufzählen.
Am 01.10.2018 widersprach ich den Forderungen und schrieb dem FID Verlag das kein Vertrag zustande gekommen ist, dass Angebot ist sittenwidrig, weil keine Gegenleistung (Probeheft mit Widerrufsfrist) erbracht wurde, daher ist der Vertrag ohnehin ungültig.
Dieses Schreiben wurde im Beisein eines Zeugen aufgesetzt, geschrieben, einkuvertiert und verschickt.
Guten Tag Herr Arndt,
es bleibt bei unserer Auffassung. Keine einzige Mahnung bzw. die von uns aufgelisteten Lieferungen wurden von der Post retourniert. Ja, es ist richtig, dass wir Sie so oft angemahnt haben, das ist keinesfalls unseriös, sondern zu Gunsten unserer Kunden.
Erst als die Zahlungsaufforderung des von uns beauftragten Inkassoinstituts Sie erreicht, reagieren Sie. Seltsam ist allerdings, dass genau dieses Schreiben Sie erreicht und Ihre Aufmerksamkeit angeregt hat.
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und aus reinen Kulanzgründen habe ich jetzt den offenstehenden Rechnungsbetrag storniert. Für uns ist die Angelegenheit erledigt.
Freundliche Grüße aus Bonn
Anita Huth
Beschwerde ist gelöst