1293 Views | 25.04.2019 | 15:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5295221
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 761225 KundenNr. 883125
Sehr geehrte Damen u. Herren,
Der Stromliefervertrag endete am 31.01.2019 und habe ich bis heute trotz Kündigungsbestätigung keine Endabrechnung bekommen.
Ich habe die BEV bereits mehrfach angeschrieben und bis heute keine Antwort bekommen, obwohl es gesetzlich verpflichtend ist, dem Kunden spätestens nach 6 Wochen eine Abschlussrechnung zukommen zu lassen.
Ich habe über CHECK24 den Vertrag abgeschlossen.
Meine Forderung an BEV Insolvenz:
Ich möchte eine Endabrechnung u. Auszahlung des Guthabens bei Minderverbrauch
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Die BEV muss für ca. 250.000 Kunden Rechnungen erstellen, daher wird dies nicht schnell erledigt werden können.
Guthaben aus Rechnungen werden nicht ausgezahlt werden können, Forderungen aus Rechnungen sollöen aber wohl eingefordert werden. Daher ist es für sie nur vorteilhaft, wenn sich die Abrechnung verzögert.
Die BEV ist insolvent, weshalb Sie sie über Verbraucherschutzorganisationen nicht mehr unter Druck setzen können!
Wie ich schon geschrieben habe, der Insolvenzverwalter betreibt eine Webseite, in der er Informationen weiter gibt. Da steht genau drinnen, dass jetzt mit den Abrechnungen begonnen wurde (im Mai), aber dass die Personaldecke des Unternehmens sehr gering ist und daher mit Verzögerungen zu rechnen ist.
Mir persönlich war schon Mitte letzten Jahres erichtlich, dass die BEV nicht auf gesunden Beinen stand, denn schon zu diesem Zeitpunkt waren Endabrechnungen und GH- bzw Boni-Auszahlungen und deren Verzögerungen Bestandteil der Beschwerden hier. Da war der Insolvenzverwalter noch gar nicht mit im Boot. ALso ganz einfach aufs falsche Pferd gesetzt und verzockt, würde ich sagen.
In meiner Antwort ging es darum, dass Sie keine Möglichkeit (mehr) besitzen, den Insolvenzverwalter hinsichtlich der Abrechnungen (noch) unter Druck setzen zu können.
Er versendet die Abrechnungen, wenn er soweit ist. Das kann im Juni erfolgen, oder im Juli, oder im Herbst irgendwann.
Sie haben keinerlei Möglichkeit mehr, das noch zu beschleunigen. Das war die Botschaft meines Beitrags!