Durch Sparkasse Oberhessen gelöste Beschwerde. | 447 Views | 26.04.2019 | 13:59 Uhr
geschrieben von Astrid Hall

Sparkasse Oberhessen (Friedberg)

Freche E-Mails, Nichtausführung von Aufträgen, keine Antwort

Bei einer Bestellung aus Frankreich ging die Ware verloren. Selbst nach Anruf nach Frankreich wurde keine Gutschrift ausgestellt. Eine Beschwerde bei der Sparkasse Oberhessen, deren Kreditkarte verwendet wurde, wurde zuerst nicht beantwortet

Die Sparkasse Oberhessen hat ein eigenartiges Geschäftsgebaren.

SCHLAGWORTE

Als ich 6 Tage nach der angeblichen Zustellung und Verlust der Ware und 4 Tage nach dem Kontakt mit der Firma, die mich innerhalb von 24 Stunden zurückrufen wollte und sofort eine E-Mail schicken wollte, aber beides nicht tat, die Sparkasse mit deren Kreditkarte gezahlt wurde, kontaktierte, erhielt ich folgende Antwort:

„Ich bitte Sie zukünftig Ihre Reklamationen direkt über die Firma zu veranlassen und dem Unternehmen ein paar Tage Zeit zu geben, um die diese zu bearbeiten. Es kam in der Vergangenheit häufig zu Überschneidungen mit den Gutschriften von der Firma und den durch MasterCard veranlassten Reklamationen. Es könnte sonst sein, dass es in Zukunft schwierig wird die Reklamationen für Sie zu bearbeiten. “

Da ich mich nicht an eine andere Reklamation erinnern kann, war ich perplexed. Auch was soll es heißen: „Es könnte sonst sein, dass es in Zukunft schwierig wird, die Reklamationen für Sie zu bearbeiten. “ Ich würde erwarten, dass alle berechtigten Beschwerden beantwortet werden und alle unberechtigten Abbuchungen storniert werden. Also schrieb ich einen Beschwerdebrief an die Sparkassendirektion. Dieser ist bis heute, 2 Wochen später, nicht beantwortet worden. Auch beauftragte ich die Beraterin diese Kreditkarte zu schließen. Auch diese E-Mail wurde nicht beantwortet, und soviel ich weiß, wurde die Karte auch nicht geschlossen. Die Karte hat einen Gutschriftkontostand von 563,98€!

Die Sparkasse Oberhessen hat kein Beschwerdemanagement, entgegen der meisten anderen Sparkassen.

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Meine Forderung an Sparkasse Oberhessen: Förmliche Entschuldigung, Schließung der Kreditkarte, Beantwortung meiner E-Mails, Einrichten eines Beschwerdemanagements wie andere Sparkassen auch


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.04.2019 | 13:59
Firmen-Antwort von: Sparkasse Oberhessen
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrte Frau Hall,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir prüfen Ihr Anliegen umfassend. Ein Kollege ruft Sie hierzu in Kürze gerne an. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann dies nur persönlich erfolgen.

Ich hoffe, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Sparkasse Oberhessen

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Kommentare und Trackbacks (4)


01.05.2019 | 14:55
von Astrid Hall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erhielt einen sehr freundlichen Anruf von der Sparkasse, die verschiedene Lösungsansätze vorschlug, welche jedoch noch nicht umgesetzt sind. Auch habe ich seitdem keine Rückmeldung erhalten. Also ist außer dem Gespräch nichts passiert.


09.05.2019 | 07:50
von Astrid Hall noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe einen weiteren, sehr netten Anruf erhalten. Jedoch lässt sich ein Teil erst lösen wenn die Kreditkarte das Guthaben auf das Bankkonto überschreibt, nach insgesamt einem Monat. Als weiterer Lösungsvorschlag wurde mir eine neue Bankberaterin zugeteilt, was sich aber beim Login und in der App erst nach 2 Wochen zeigen wird, es sei denn ich würde vorziehen, die App zu deinstallieren und neu zu installieren (und alle Bankkonten in der App neu einzurichten), was ich nicht tue. Wir werden also in 2 Wochen sehen.


09.05.2019 | 10:52
von Sparkasse Oberhessen

Sehr geehrte Frau Hall,

vielen Dank für Ihre erneute Information. Es freut uns zu hören, dass in der Zwischenzeit Ihr Anliegen geklärt werden konnte.

Sollten Sie weitere Fragen haben, gehen Sie bitte auf Ihren Berater zu.

Freundliche Grüße
Sparkasse Oberhessen



06.06.2019 | 08:09
von Astrid Hall gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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