Durch Buchbinder Rent-a-car gelöste Beschwerde. | 575 Views | 28.04.2019 | 13:45 Uhr
geschrieben von Thomas Fenzke

Buchbinder Rent-a-car (Regensburg)

Abzocke eine Woche nach Rückgabe des Kfz

Bestell-/Kundennummer: 310598674

Buchbinder ist nicht empfehlenswert! Unbedingt vor Kritiken googeln!

Ich habe in München (Flughafen) einen Leihwagen von Buchbinder übernommen. Als ich nach meiner Kreditkarte gefragt wurde, um eine Kaution in Höhe von 1000,00 Euro für das Auto zu "sichern", hatte ich bereits ein mulmiges Gefühl.

SCHLAGWORTE

Am folgenden Tag gab ich das Fahrzeuge, einen Ford Fiesta, in Ingolstadt bei dem ansässigen "Verleih" ab. Der freundliche Mitarbeiter checkte das Fahrzeug, wie auch den vollen Tank, und versicherte mir, dass alles mit dem Auto in Ordnung sei. Eine Woche jedoch kam dann die böse Überraschung.

Plötzlich wurde mir per E-Mail von der "Zentrale" mitgeteilt, dass an dem Fahrzeug ein neuer Schaden festgestellt wurde. Der Kostenvoranschlag, für einen klitzekleinen Kratzer an der hinteren Stoßstange wurde gleich mitgeschickt. Der "angebliche" Schaden belief sich auf über 1200,00 Euro!

Telefonisch ist niemand erreichbar, nur per E-Mail, gekümmert wurde sich nicht, sodass ich wie viele meine Leidensgenossen über einen Anwalt gehen muss. Zum Glück habe ich einen Zeugen, und eine Rechtsschutzversicherung. Ich rate dringend von dieser Abzockerfirma ab! Habe mich zudem an Stern TV gewandt, und hoffe, dass das Thema dort aufgenommen wird.

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Meine Forderung an Buchbinder Rent-a-car: Kaution in Höhe von 1000,00 Euro zurück!


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Kommentare und Trackbacks (4)


28.04.2019 | 17:10
von Armin Fetten | Regelverstoß melden
Diese Firma reagiert grundsätzlich auf gar nichts. Habe dort auch voriges Jahr ziemliche Probleme gehabt, steht auch hier in der ReclaBox, jedoch hat sich nie jemand dieser Firma bei mir gemeldet.
Der Gipfel war noch, als ich dann dort angerufen habe und mich beschweren wollte, wurde mir gesagt das ginge nur schriftlich, und die E-Mail Adresse, die man mir nannte und die ich noch zweimal wiederholt habe am Telefon, gab es gar nicht.
Viel Glück Ihnen, da wird wohl nur der Anwalt helfen können.

28.04.2019 | 22:35
von Fred . .H.S. | Regelverstoß melden
Der Mieter eines Mietfahrzeuges haftet nur für Schäden, die er selber verschuldet hat. Hierzu liegen Grundsatzurteile des LG Baden-Baden vom 12.6.2007 (5 S 19/06), sowie LG Berlin vom 18.11.2011 (56 S 36/11) vor, wonach der Mieter nicht für unaufklärbare Schäden am Mietfahrzeug haftet. Die Autovermietung muss dem Mieter nachweisen, dass er den Schaden selbst verursacht hat
Viel Erfolg!

17.05.2019 | 08:07
von Thomas Fenzke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Liebe Leser, nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet, und meinen Fall im Internet publik gemacht habe, hat die Firma Buchbinder schließlich den mir in Rechnung gestellten Betrag zurück überwiesen. Dieser Fall war mir eine Lehre, und ich werde nie wieder bei diesem Unternehmen ein Fahrzeug buchen. Des Weiteren empfehle ich auch allen anderen Usern, unbedingt vor Fahrtantritt, Fotos vom betreffenden Fahrzeug zu machen, um Schäden festzuhalten bzw. auszuschließen. Gruß Thomas


18.05.2019 | 08:30
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Schön, dass alles noch ein gutes Ende fand.

In meinem Bekanntenkreis hat Buchbinder ebenfalls einen schlechten Ruf. Das ist natürlich immer sehr subjektiv. Aber auch Autovermietung sollten wissen, dass Mundpropaganda einen hohen Einfluss auf das Kundenverhalten hat.



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