Durch e:veen Energie gelöste Beschwerde. | 609 Views | 01.05.2019 | 09:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2508221

e:veen Energie eG (Hannover)

Guthaben geht in Insolvenzmasse; Forderung wird abgebucht

Ich habe nun innerhalb von einer Woche zwei Gas-Abrechnungen erhalten.

Die 1. Abrechnung geht von Juli 2018 - Dezember 2018.
Weil in dem Zeitraum wenig geheizt wurde, resultiert daraus ein Guthaben, das in der Insolvenzmasse verschwindet (wie schon die Guthaben aus den Strom- und Gasabrechnungen für den Zeitraum bis Juli 2018).

Die 2. Abrechnung geht von Januar - Februar 2019 und ergibt eine Forderung, die nächsten Monat von meinem Konto abgebucht werden soll.

Ist das überhaupt zulässig? Müssen die beiden Zeiträume nicht zusammengelegt bzw. miteinander verrechnet werden?

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Meine Forderung an e:veen Energie eG: Zusammenlegung der Abrechnungszeiträume bzw. Verrechnung von Guthaben und Forderung


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Kommentare und Trackbacks (3)


08.05.2019 | 09:48
von ReclaBoxler-2508221 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich auch auf meine Emails keine Antwort erhalten und telefonisch kommt immer nur die gleiche Ansage.


14.05.2019 | 19:41
von ReclaBoxler-2508221 | Regelverstoß melden
Nun habe ich doch eine Email erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass eine Verrechnung möglich ist. Sofern bis zum Ende der Woche keine Abbuchung von meinem Konto erfolgt ist, ist der Fall für mich erledigt.

18.05.2019 | 18:44
von ReclaBoxler-2508221 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist keine Abbuchung erfolgt, damit wurde meine Beschwerde erfolgreich gelöst.
Vielen Dank.




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