Durch AOK Bayern - Die Gesundheitskasse endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 149 Views | 02.05.2019 | 11:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1310386

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse (München)

Erstattung von Fahrkosten zieht sich seit 23.01.2019

Unsere Tochter wurde in das Klinikum Regensburg überwiesen, weil man hier in der Region die erforderlichen Untersuchungen nicht machen könne, so die behandelnde Ärztin.

SCHLAGWORTE

Daher habe ich unsere Tochter im Dezember 2018 zur Voruntersuchung und im Januar 2019 zur stationären Untersuchung gefahren. Das waren 6 Fahrten mit insgesamt 1.062 km zzgl. Parkgebühren.

Das habe ich am 23.01.2019 mit der Bitte um Erstattung bei der AOK Bayern / Hof eingereicht. Ein simpler Vorgang, der sich über ein Viertel Jahr zieht, das kann nicht sein.

Erst auf Nachfrage teilte man mir mit, man benötige den Entlassungsbericht. Diese Nachfrage wiederholte ich unregelmäßig mit immer derselben Antwort. Seitens der AOK schien da keinerlei Interesse oder Handeln, um die Sache abzuarbeiten.

Nachdem ich den Entlassungsbericht dann bei der Klinik angefordert habe, ist dieser wenige Tage später eingetroffen. Nachfrage bei der AOK ergab, dass man den Bericht nun vorliegen habe und ihn an den medizinischen Dienst weiterleiten würde, um zu prüfen, ob nicht eine näher liegende Klinik die Untersuchungen hätte durchführen können und ob die Fahrten überhaupt notwendig gewesen sind. Letztendlich zweifelt die AOK damit meine Aufrichtigkeit und das Urteilsvermögen der behandelnden Ärztin an. Aber mit welcher Kompetenz?

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Man teilte auch mit, dass man nicht wisse, wann ein Ergebnis vorliegen würde, weil das dann durch den MDK bearbeitet würde und man darauf keinen Einfluss habe.

Nun ist es wieder mehrere Wochen her, dass sich nichts getan hat und auf meine Anfrage erhielt ich nicht nur erneut die Aussage, dass das beim MDK zur Prüfung sei, sondern auch, dass man mir keine Auskunft geben könne, da meine Tochter volljährig ist.

Wer hat denn letztendlich eine Forderung an die AOK? Doch eigentlich ich, da ich nicht nur die Zeit für die Fahrten aufgewendet habe, sondern auch Auto und Kraftstoff.

Letztendlich habe ich das Gefühl, ich bin der AOK bzw. den Mitarbeitern als Krankenversicherter sowas von egal und nur lästig. Sich mal für einen Kunden einzusetzen und einen Vorgang durch Initiative zu beschleunigen, scheint nicht gewollt zu sein. Vielleicht, weil es Arbeit macht?

Aber wenn ich mal den Krankenkassenbeitrag 1 Tag zu spät bezahle, werden unverschämte 4,00 Euro Gebühr verlangt.

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Meine Forderung an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse: Umgehende Erstattung von Fahrkosten und Parkgebühren


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
06.06.2019 | 09:06
Firmen-Antwort von: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Abteilung: Privatkundenbereich

Hallo,

danke für Ihre Rückmeldung. Es tut uns leid, wenn Sie mit einer Leistungsentscheidung nicht zufrieden waren. Unsere Kundenberater/innen sind bayernweit kunden- und leistungsorientiert ausgebildet und beraten unsere Kunden dementsprechend. Wenn doch mal etwas schiefläuft, versuchen wir das natürlich zu korrigieren.

PS: Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Anliegen auch gerne online erledigen. Das geht auch ganz einfach online unter www.bayern.meine.aok.de.

Viele Grüße

Ihre AOK Bayern

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Kommentare und Trackbacks (6)


08.05.2019 | 18:58
von ReclaBoxler-1310386 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK Bayern, Direktion Hof, hat mittlerweile mitgeteilt, da der Medizinische Dienst festgestellt habe, daß die Untersuchungen auch vor Ort hätten durchgeführt werden können. Die überweisende Ärztin argumentierte jedoch, die Untersuchungen können vor Ort nicht gemacht werden. Wer liegt nun falsch? Die überweisende Ärztin, oder der MDK? Oder will die AOK die Kostenübernahme vermeiden?

Jedenfalls bleibt meine Forderung bestehen: Übernahme der Fahrkosten durch die AOK.


19.05.2019 | 18:18
von ReclaBoxler-1310386 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK schweigt auf die Beschwerde, hat aber mittlerweile einen Bescheid erlassen, nach dem die Erstattung der Fahrkosten abgelehnt wird, da die Untersuchung in der Region hätte stattfinden können. Die Ablehnung erfolgte offenbar auf Basis der Aussage des MDK. Wer hat nun Unrecht? Die behandelnde Ärztin vor Ort, die meinte, in der Region können die Untersuchungen nicht gemacht werden, oder der (ortsferne?) MDK? Leider schweigt sich die AOK aus, auf Basis welcher Tatsachen die Ablehnung erfolgt ist.
Insgesamt betrachte ich die Arbeit bzw. Kommunikation der AOK als mangelhaft und bestehe weiterhin auf Erstattung der Fahrkosten und Parkgebühren.


02.06.2019 | 18:34
von ReclaBoxler-1310386 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion der AOK Hof/Bayern.


06.06.2019 | 13:56
von ReclaBoxler-1310386 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort der AOK hilft nicht weiter. Wieso soll ich umständlich über das Kundenportal, wenn ohnehin direkter Kontakt besteht?

Ich werde jetzt nochmal versuchen, mit direktem Kontakt was zu erreichen und werde auf dem Laufenden halten.


09.06.2019 | 12:36
von ReclaBoxler-8580208 | Regelverstoß melden
Es gibt ein Patientenrechtegesetz. Danach hat die KK über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden. D.h. innerhalb von 3 Wochen. Ist der medizinische Dienst noch involviert, beträgt die Entscheidungsdauer max. 5 Wochen. Wenn die KK innerhalb der gesetzlichen Frist über den Antrag nicht entscheiden kann, müssen die Gründe rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Wenn für die verzögerte Sachbearbeitung kein Grund mitgeteilt wird, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Eigentlich hätte Ihre Tochter als Vers. nehmerin den Antrag stellen müssen.

09.06.2019 | 14:11
von ReclaBoxler-1310386 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK zieht die Sache meiner Meinung nach absolut bürokratisch und keinesfalls kundenorientiert durch. Die Antwort von der AOK über die ReclaBox erachte ich als inhaltsleere Worthülse.
Ich beende die Sache hier auf Reclabox, werde der AOK kündigen und überlege, rechtliche Schritte einzuleiten.


09.06.2019 | 14:15
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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