201 Views | 13.05.2019 | 20:38 Uhr
geschrieben von Dr. Önder Solakoglu

Flughafen Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Hamburg)

Beleidigende Behandlung vom Parkeinweiser vor den Terminals

Beleidigendes, herablassendes und extrem unprofessionelles Verhalten des Parkeinweisers im Pick-up Bereich vor den Terminals am Hamburger Flughafen

Am 08. Mai 2019 wollte ich meinen 87-jährigen Vater von einer Flugreise am Flughafen Hamburg abholen. Die Maschine sollte um 21:00 Uhr landen und er wollte direkt nach oben in den Abflugbereich des Terminal 2 kommen, wo ich ihn abholen sollte.

SCHLAGWORTE

Um 21:15 Uhr fuhr ich langsam vom Terminal 1 zum Terminal 2 und wartete dort zusammen mit anderen Fahrzeugen auf dem Haltestreifen des Ein-und Aussteige Bereiches. Besagter Parkwächter registrierte mich bereits zu diesem Zeitpunkt, sagte jedoch noch nichts. Nach ca. 3-5 Minuten fuhr ich wieder an und drehte langsam eine weitere Runde, da mein Vater noch nicht angekommen war. Bei meinem nächsten kurzen Halt am Terminal 2 fing der Parkwächter an, wild zu gestikulieren, dass ich doch weiterfahren sollte. Dies tat ich auch und drehte langsam eine weitere Runde.

Dann hielt ich im Bereich der Kurzparkplätze vor zwei parkenden Autos und behinderte wirklich niemanden, es war dunkel und regnete stark. Besagter Parkwächter sah mich und marschierte auf mich zu, dann gestikulierte er, dass ich die Scheibe herunterkurbeln sollte. Ich erklärte ihm kurz die Situation, worauf er in einem unverschämten und beleidigenden Tonfall sagte: " Dies ist ein Fußweg, los weiterfahren! " Ich fuhr ein Stück weiter, ärgerte mich über diese arrogante Art, hielt an und kurbelte die Scheibe erneut herunter, um ihn zu fragen, ob er in seiner Ausbildung keine Höflichkeit gelernt hätte.

Daraufhin erwiderte er in einem gebrochenen deutsch, ich würde auf tschechische Wurzeln tippen, in dem gleichen unverschämten Tonfall: " Das geht Dich gar nichts an, los weiterfahren, habe ich gesagt, das sind jetzt schon zwei Strafzettel. " Ich konnte gar nicht glauben, was ich da gehört hatte und dass besagter Mensch mich nun dutze und fuhr perplex weiter.

Inzwischen hörte ich von meinem Vater, dass er über eine Stunde auf sein Gepäck warten musste und jetzt hoch kommen würde. Ich fuhr also erneut eine Runde und sah meinen Vater vor dem Terminal 2 stehen, direkt neben besagtem Parkwächter. Ich hielt erneut an, um meinen Vater abzuholen, dabei erzählte ich ihm von dem Erlebnis mit dem Parkwächter und den angedrohten zwei Strafzetteln. Mein Vater versuchte ihm zu erklären, dass er über eine Stunde auf sein Gepäck warten musste und sein Telefon erst im letzten Moment funktionierte, um mir Bescheid zu geben.

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Daraufhin sagte der Parkwächter wieder im gleichen Tonfall: "Ist mir doch egal, ist nicht mein Problem, sondern Ihres! " Daraufhin war ich über so viel Demütigung und herablassende Arroganz auch meinem Vater gegenüber so erbost, dass ich ihm mitteilte, dass ich mich über sein Verhalten beschweren werde und fragte ihn nach seinem Namen. Er erwiderte arrogant und überheblich: " Das wirst Du dann auf dem Strafzettel sehen, ich hoffe, dass wir uns dann vor Gericht sehen werden! "

Weder ich noch mein Vater konnten dieses unverschämte und unprofessionelle Verhalten begreifen, wir hatten ihm nichts getan und jeder normal veranlagte Mensch hätte Verständnis für jemanden, der seinen 87-jährigen Vater gegen 22:30 vom Flughafen abholt und dabei wirklich niemanden, der anderen Gäste gestört oder behindert hatte und auch nie länger als 3-5 Minuten irgendwo gehalten geschweige denn geparkt hatte.

Zum Schluss fragte ich den Parkeinweiser noch aus welchem Land er denn kommen würde, da er offensichtlich einen angemessenen Umgangston in diesem Land nicht kennt und nicht respektiert. Daraufhin erwiderte er in gleicher Arroganz und Überheblichkeit vor vielen anderen Gästen: " Das geht Dich nichts an, fahr endlich los! "

Ich würde dringend disziplinarische Maßnahmen und eine Einweisung in Höflichkeit und angemessenem Umgangston empfehlen, falls sich der Hamburger Flughafen derart unprofessionelle Mitarbeiter überhaupt leisten möchte.

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.06.2019 | 07:21
von Dr. Önder Solakoglu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Flughafen Hamburg hat sich zwar per mail gemeldet, die Schuld jedoch auf das beauftragte Unternehmen geschoben. Keinerlei Entschuldigung oder ähnliches ist bisher bei mir eingegangen.


19.06.2019 | 12:05
von Dr. Önder Solakoglu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Folgende mail habe ich am 11.06.2019 an den Flughafen Hamburg geschickt:
Sehr geehrte Frau Borscak,
leider habe ich seit Ihrer mail vom 14.05.19 nichts mehr von Ihnen gehört.
Stattdessen habe ich jedoch Post von der Stadt Hamburg bekommen mit drei! Strafzetteln
in Höhe von 2x 15 und 1x 30 Euro Verwarnungsgebühren (siehe Anhang). Ihr Parkanweiser, Herr Igor Perin, hat seine offenkundigen
Drohungen in die Tat umgesetzt und mir absolut willkürlich Strafmandate ausgestellt. In Ihrer mail vom 14.05. schrieben Sie:
Die Verkehrsberater haben keine ganz leichte Aufgabe. Die Verkehrsaufsicht muss sowohl äußerst gründlich als auch möglichst zügig erfolgen. Zusätzlich soll das Personal auch eine gewisse Autorität ausstrahlen, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Dies, sehr geehrte Frau Borscak hat wirklich nichts mit Ausstrahlung von Autorität zu tun, sondern ist reine Willkür. Dies wird auch schon dadurch sehr deutlich, dass behauptet wird, dass ich von 21.50-22.10 Uhr im eingeschränkten Halteverbot (siehe Foto im Anhang) parkte. Dies entspricht nicht der Wahrheit, denn ich habe weder über diesen Zeitraum dort gehalten, da ich ständig herumgewirbelt bin und lediglich in der Parkbucht gehalten habe um zu versuchen, meine Eltern telefonisch zu erreichen, noch hatte ich das Fahrzeug verlassen, oder den Motor ausgestellt, also habe ich dort auch nicht geparkt. Des weiteren soll ich von 22.21 - 22.27 Uhr auf einem Gehweg geparkt und Fussgänger behindert haben. Auch dies ist eine glatte Lüge, denn ich habe ebenso wenig geparkt wie oben beschrieben und es waren an dieser Stelle überhaupt keine Fußgänger, die ich hätte behindern können. Außerdem war an diesem letzten Abschnitt der Parkbucht, wo ich kurz hielt, überhaupt keine Markierung vorhanden, die dies als einen Fußweg auswies (siehe Fotos im Anhang). Gleiches trifft für den nächsten Strafzettel zu, wo ich angeblich zwischen 22.28 - 22.31 Uhr an der gleichen Stelle geparkt haben sollte. Dieses Strafmandat hat Herr Perin als "Rache" aufgrund meiner Frage, ob er denn keine Ausbildung in Höflichkeit genossen hätte, willkürlich ausgestellt. Dies kündigte er in gebrochenem Deutsch sogar noch an!

Ich weise Sie hiermit darauf hin, dass ich diese Willkür eines Mitarbeiters eines vom Flughafen Hamburg beauftragten
Unternehmens nicht akzeptieren werde. Diese besagte Person, Herr Igor Perin, hat mit Vorsatz und Heimtücke gehandelt und völlig
willkürlich drei Strafzettel ausgestellt, obwohl ich niemanden behindert oder gestört habe. Ich musste lediglich ca. 2,5 Stunden
überbrücken, da der Flughafen Hamburg es nicht eher geschafft hat das Gepäck der Turkish Airlines Maschine 1667 aus Istanbul
zu entladen und mein 87 jähriger Vater und meine 77 jährige Mutter überhaupt keine Informationen über den Entladeprozess
ihres Gepäcks erhalten hatten. Hätte man rechtzeitig erfahren, dass es ca. 2,5 Stunden dauern wird, hätte ich auch in Ruhe
woanders parken und dort warten können, aber diese Information fehlte komplett.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Kosten der Verwarnungsgelder in Höhe von 60,00 Euro unverzüglich auf folgendes
Konto zu überweisen:
Dr. Önder Solakoglu
Hamburg
IBAN
BIC

Ich habe das Verwarnungsgeld an die Stadt Hamburg bereits überweisen (siehe Anhang), um weitere Kosten und Zeitaufwand zu vermeiden. Eine Anhörung, die ich sehr gern durchgeführt hätte, um Herrn Perin vor Gericht der Willkür und der Falschaussage beschuldigen zu können, würde einen unangemessen hohen Zeitaufwand und somit einen Umsatzausfall in meiner Praxis bedeuten.
Außerdem erwarte ich eine persönliche Stellungnahme und Entschuldigung des von Ihnen beauftragten Unternehmens.

Ich hoffe auf eine zügige und einvernehmliche Lösung und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ö. Solakoglu

Dies war die Antwort vom 12.06.2019:
Sehr geehrter Herr Dr. Solakoglu,

vielen Dank für Ihre Email. Gern möchten wir erneut auf Ihr Anliegen etwas näher eingehen.

Wir bedauern sehr, dass es im Rahmen Ihres Besuchs am Hamburg Airport zu den von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten gekommen ist, bitten aber auch um Verständnis dafür, dass im Interesse aller unserer Kunden Ordnungsmaßnahmen gerade im Bereich der Vorfahrten der Terminals unumgänglich sind.

Diesbezüglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass es für die Regelung des Verkehrsaufkommens auf dem Flughafengelände klare Vorgaben gibt, die durch die behördlich angeordneten und aufgestellten Verkehrsschilder ersichtlich sind. Ein Halten und Parken direkt an der Terminalkante ist nicht erlaubt.

Unsere Verkehrsberater haben die Aufgabe, unnötige Halte- und Parkvorgänge zu verhindern und zu unterbinden, um einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Im Falle eines Verkehrsverstoßes sind wir gehalten, entsprechende Anzeigen zu erstatten, die von der Straßenverkehrsbehörde in der Regel mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Auf das Ordnungswidrigkeitsverfahren haben wir als Flughafengesellschaft insoweit keinen Einfluss mehr.

Im Bereich der Vorfahrten stehen allerdings ausreichend Stellplätze in der sogenannten Schrägaufstellung zur Verfügung, die im Interesse der sich schnell ändernden Verkehrssituation ein Parken bis zu 60 Minuten gegen Entgelt erlauben.

Wir bitten um Verständnis, dass es auch im Sinne anderer Verkehrsteilnehmer ist, die zur Verfügung stehenden Parkflächen bestimmungsgemäß zu nutzen, wenn der Flughafen als Zubringer oder Abholer angesteuert wird.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung Ihrer Verwarnungsgelder, auch im Zuge einer Gleichbehandlung unserer Kunden, nicht nachkommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Borscak
Kundencenter

Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1-3
D-22335 Hamburg
Tel.: +49 40 50 75-39 94
Fax: +49 40 50 75-22 21
E-Mail: sborscak spider monkey ham.airport.de
www.hamburg-airport.de


27.06.2019 | 08:40
von Dr. Önder Solakoglu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Folgende mail habe ich am 11.06.2019 an den Flughafen Hamburg geschickt:
Sehr geehrte Frau Borscak,
leider habe ich seit Ihrer mail vom 14.05.19 nichts mehr von Ihnen gehört.
Stattdessen habe ich jedoch Post von der Stadt Hamburg bekommen mit drei! Strafzetteln
in Höhe von 2x 15 und 1x 30 Euro Verwarnungsgebühren (siehe Anhang). Ihr Parkanweiser, Herr Igor Perin, hat seine offenkundigen
Drohungen in die Tat umgesetzt und mir absolut willkürlich Strafmandate ausgestellt. In Ihrer mail vom 14.05. schrieben Sie:
Die Verkehrsberater haben keine ganz leichte Aufgabe. Die Verkehrsaufsicht muss sowohl äußerst gründlich als auch möglichst zügig erfolgen. Zusätzlich soll das Personal auch eine gewisse Autorität ausstrahlen, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.

Dies, sehr geehrte Frau Borscak hat wirklich nichts mit Ausstrahlung von Autorität zu tun, sondern ist reine Willkür. Dies wird auch schon dadurch sehr deutlich, dass behauptet wird, dass ich von 21.50-22.10 Uhr im eingeschränkten Halteverbot (siehe Foto im Anhang) parkte. Dies entspricht nicht der Wahrheit, denn ich habe weder über diesen Zeitraum dort gehalten, da ich ständig herumgewirbelt bin und lediglich in der Parkbucht gehalten habe um zu versuchen, meine Eltern telefonisch zu erreichen, noch hatte ich das Fahrzeug verlassen, oder den Motor ausgestellt, also habe ich dort auch nicht geparkt. Des weiteren soll ich von 22.21 - 22.27 Uhr auf einem Gehweg geparkt und Fussgänger behindert haben. Auch dies ist eine glatte Lüge, denn ich habe ebenso wenig geparkt wie oben beschrieben und es waren an dieser Stelle überhaupt keine Fußgänger, die ich hätte behindern können. Außerdem war an diesem letzten Abschnitt der Parkbucht, wo ich kurz hielt, überhaupt keine Markierung vorhanden, die dies als einen Fußweg auswies (siehe Fotos im Anhang). Gleiches trifft für den nächsten Strafzettel zu, wo ich angeblich zwischen 22.28 - 22.31 Uhr an der gleichen Stelle geparkt haben sollte. Dieses Strafmandat hat Herr Perin als "Rache" aufgrund meiner Frage, ob er denn keine Ausbildung in Höflichkeit genossen hätte, willkürlich ausgestellt. Dies kündigte er in gebrochenem Deutsch sogar noch an!

Ich weise Sie hiermit darauf hin, dass ich diese Willkür eines Mitarbeiters eines vom Flughafen Hamburg beauftragten
Unternehmens nicht akzeptieren werde. Diese besagte Person, Herr Igor Perin, hat mit Vorsatz und Heimtücke gehandelt und völlig
willkürlich drei Strafzettel ausgestellt, obwohl ich niemanden behindert oder gestört habe. Ich musste lediglich ca. 2,5 Stunden
überbrücken, da der Flughafen Hamburg es nicht eher geschafft hat das Gepäck der Turkish Airlines Maschine 1667 aus Istanbul
zu entladen und mein 87 jähriger Vater und meine 77 jährige Mutter überhaupt keine Informationen über den Entladeprozess
ihres Gepäcks erhalten hatten. Hätte man rechtzeitig erfahren, dass es ca. 2,5 Stunden dauern wird, hätte ich auch in Ruhe
woanders parken und dort warten können, aber diese Information fehlte komplett.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Kosten der Verwarnungsgelder in Höhe von 60,00 Euro unverzüglich auf folgendes
Konto zu überweisen:
Dr. Önder Solakoglu
Hamburg
IBAN
BIC

Ich habe das Verwarnungsgeld an die Stadt Hamburg bereits überweisen (siehe Anhang), um weitere Kosten und Zeitaufwand zu vermeiden. Eine Anhörung, die ich sehr gern durchgeführt hätte, um Herrn Perin vor Gericht der Willkür und der Falschaussage beschuldigen zu können, würde einen unangemessen hohen Zeitaufwand und somit einen Umsatzausfall in meiner Praxis bedeuten.
Außerdem erwarte ich eine persönliche Stellungnahme und Entschuldigung des von Ihnen beauftragten Unternehmens.

Ich hoffe auf eine zügige und einvernehmliche Lösung und verbleibe vorerst mit freundlichen Grüßen,

Dr. Ö. Solakoglu

Dies war die Antwort vom 12.06.2019:
Sehr geehrter Herr Dr. Solakoglu,

vielen Dank für Ihre Email. Gern möchten wir erneut auf Ihr Anliegen etwas näher eingehen.

Wir bedauern sehr, dass es im Rahmen Ihres Besuchs am Hamburg Airport zu den von Ihnen geschilderten Unannehmlichkeiten gekommen ist, bitten aber auch um Verständnis dafür, dass im Interesse aller unserer Kunden Ordnungsmaßnahmen gerade im Bereich der Vorfahrten der Terminals unumgänglich sind.

Diesbezüglich möchten wir Ihnen mitteilen, dass es für die Regelung des Verkehrsaufkommens auf dem Flughafengelände klare Vorgaben gibt, die durch die behördlich angeordneten und aufgestellten Verkehrsschilder ersichtlich sind. Ein Halten und Parken direkt an der Terminalkante ist nicht erlaubt.

Unsere Verkehrsberater haben die Aufgabe, unnötige Halte- und Parkvorgänge zu verhindern und zu unterbinden, um einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Im Falle eines Verkehrsverstoßes sind wir gehalten, entsprechende Anzeigen zu erstatten, die von der Straßenverkehrsbehörde in der Regel mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden. Auf das Ordnungswidrigkeitsverfahren haben wir als Flughafengesellschaft insoweit keinen Einfluss mehr.

Im Bereich der Vorfahrten stehen allerdings ausreichend Stellplätze in der sogenannten Schrägaufstellung zur Verfügung, die im Interesse der sich schnell ändernden Verkehrssituation ein Parken bis zu 60 Minuten gegen Entgelt erlauben.

Wir bitten um Verständnis, dass es auch im Sinne anderer Verkehrsteilnehmer ist, die zur Verfügung stehenden Parkflächen bestimmungsgemäß zu nutzen, wenn der Flughafen als Zubringer oder Abholer angesteuert wird.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung Ihrer Verwarnungsgelder, auch im Zuge einer Gleichbehandlung unserer Kunden, nicht nachkommen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Borscak
Kundencenter

Flughafen Hamburg GmbH
Flughafenstraße 1-3
D-22335 Hamburg
Tel.: +49 40 50 75-39 94
Fax: +49 40 50 75-22 21
E-Mail: sborscak spider monkey ham.airport.de
www.hamburg-airport.de


21.07.2019 | 19:19
von Dr. Önder Solakoglu noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie bereits in meinen letzten mails erwähnt wurde die Strafe in Höhe von 60 Euro von mir bezahlt, um weitere Kosten und Zeitaufwand zu vermeiden. Die Rechtmäßigkeit dieser innerhalb von ein paar Minuten willküreng und böswillig von dem Parkwächter Herrn Igor Perin ausgestellten Strafzettel erkenne ich jedoch nicht an. Diese Summe hatte ich vom Flughafen Hamburg zurückgefordert, bisher jedoch ohne Erfolg. Gern würde ich diese unfassbare Willkür und Rechtsbeugung einmal der einschlägigen Tagespresse mitteilen. Hätten Sie hier Kontakte für mich?
Vielen Dank und beste Grüße,
Dr. Ö. Solakoglu




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