Durch Schoenberger Enterprises endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 136 Views | 17.05.2019 | 16:32 Uhr
geschrieben von Jörg Raufeisen

Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG (Hohenschäftlarn)

Gestänge eines Pavillons beim ersten Gebrauch gebrochen

Ich habe einen Pavillon bei der Fa. Jalousiescout gekauft für einen Markt in Schmidsfelden. Ausführung extra in Wasserdicht, da Regen vorhergesagt wurde. Schon beim Aufbau machte der Pavillon einen sehr instabilen Eindruck.

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Der Markt ging über 2 Tage und es am 1ten Tag setzte immer wieder leichter Regen ein. Über Nacht blieb der Pavillon stehen. Es gab weder Starkregen noch Schneefall oder starken Wind in der Nacht. Es regnete ganz normal und hatte leichte Windböen. Am nächsten Morgen war das Dachgestänge auf einer Seite eingedrückt und 1 Strebe war gebrochen.

Meine Reklamation bei Schönberger wurde abgelehnt, da wohl in den Garantiebedingungen, die ich nicht gesehen habe, steht, dass der Pavillon bei Schneefall, schwerem Regen und Wind nicht zu benutzen ist.

Wind ist für mich ein dehnbarer Begriff, warum ist das Dach wasserdicht, wenn ich es nicht bei Regen benutzen kann?

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Meine Forderung an Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG: Erstattung des Kaufpreises oder Gutschrift für den Kauf eines stabilen Pavillons


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
04.06.2019 | 13:19
Firmen-Antwort von: Schoenberger Germany Enterprises GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenzufriedenheit

Wir bitten um Verständnis, aber wenn das Gestänge verbogen und gebrochen ist, müssen wir davon ausgehen, dass eine Gewalteinwirkung oder Überbeanspruchung (z. B. Wassersack) auf den Pavillon gewirkt hat.

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.05.2019 | 19:54
von Jörg Raufeisen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat reagiert und hat mir mitgeteilt, dass die Beschädigung darauf hinweist, dass das Produkt permanent im Außeneinsatz gewesen ist und dafür ist es nicht geeignet. Es wurden 35,00 € kulanter weise als Gutschrift beim Kauf eines Artikels angeboten. Das ist für mich nicht akzeptabel da der Pavillon ganz neu war und der Schaden in der Nacht von 1ten auf den 2ten Tag entstanden ist. Das Gestell ist keineswegs so robust und stabil wie es angepriesen wurde. Auf meine Reaktion habe ich noch keine Rückmeldung und so geht das Ganze wohl zum Anwalt.


06.06.2019 | 22:52
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


10.07.2019 | 13:33
von Jörg Raufeisen endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab keine Einigung mit dem Verkäufer, nicht einmal das Angebot die gebrochene Strebe zu ersetzen. Habe das Teil jetzt selbst repariert und verstärkt. Aufgrund des geringen Warenwertes steht eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht dafür. Damit rechnen diese Firmen ja wohl auch.




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