Contipark Parkgaragengesellschaft mbH (Berlin)
Dauerparker bekommen keine Parkplätze
Bestell-/Kundennummer: A2019X04412864
Ich habe seit 15.03.19 bei Contipark in Hanau am Hauptbahnhof einen Dauerparkplatz für 45,01 € gemietet. Seit ca. 3 Wochen ist es nicht möglich, morgens nach 08:00 Uhr einen Parkplatz in dem von mir gebuchten Bereich "zwischen den Gleisen" zu bekommen, da alle Parkplätze besetzt sind.
Die Anfrage bei Contipark ergab, dass man nur auf dem Parkplatz parken darf, der auch gebucht wurde, d. h. ich darf nur auf den Parkplätzen "zwischen den Gleisen" parken. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch auf einen Parkplatz habe und dies auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe.
Mein Einwand, dass ich aber zahlen muss und keinen Anspruch auf einen Parkplatz habe, kann nicht sein. Mir wurde dann mitgeteilt, dass nur ca. 1/3 der Parkplätze an Dauerparker vermietet werde und der andere Teil alles "freie Parker mit Tagestickets" sind und es nicht sein kann, dass keine freien Parkplätze vorhanden sind.
Nachdem dies nun aber seit einigen Wochen der Fall ist, habe ich erneut Kontakt gesucht, habe Contipark Bilder von anderen Anbieter geschickt, bei denen eine größere Parkfläche für Dauerparker reserviert ist und dies auch Contipark empfohlen. Contipark teilte lediglich mit, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hinweis sei, dass auch bei einem Dauerparker kein gesicherter Anspruch auf einen Parkplatz bestehe.
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Wie kann dies sein, ich muss monatlich zahlen und bekomme keine Gegenleistung? Im Gegenteil, Contipark verdient doppelt. Einmal zahle ich und dann noch der Parker, der ein Tagesticket kauft, so dass einige Parkplätze täglich doppelt bezahlt werden. Nicht nur ich, auch andere Dauerparker, dies sieht man an den Tickets an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge, müssen dann entweder auf dem Grünstreifen, am Straßenrand im Halteverbot oder sogar in zweiter Reihe parken, obwohl sie regelmäßig die Beiträge vom Konto von Contipark abgebucht bekommen.
Contipark hat mir nun geschrieben, dass Sie von mir keine weitere Post bzw. Reklamationen erwarten bzw. mir diese sogar verbieten. Ob man für etwas zahlen muss laut Vertrag, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten, lasse ich derzeit prüfen. Außerdem wird auch geprüft, ob der Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Contipark tragbar und zulässig ist bezahlen zu müssen für etwas, was man gar nicht bekommt und dies einfach durch einen Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushebeln kann.
Aber bisher ist noch keine weitere Kontaktaufnahme erfolgt.