376 Views | 20.05.2019 | 11:16 Uhr
geschrieben von M. Aberle
Bestell-/Kundennummer: 1452501
Fehlende gesetzliche Endabrechnung seit über drei Monaten! Ein Fall für die Bundesnetzagentur!
Bekanntlich Insolvenz Jan 2019.
Mahnung des Insolvenzverwalters RA B. Ende April Endabrechnung zu erstellen
Ende Mai - Null Komma Null Reaktion!
Was ist das für ein INSO-Verwalter? Scheinbar muss man sich erst beim Amtsgericht und der Bundesnetzagentur beschweren, bevor hier was passiert. Die BEV war ja schon ärgerlich, aber die INSO-Verwaltung ist es mindestens genauso.
Meine Forderung an BEV Insolvenz:
Bußgeld und Mahnung der INSO-Verwaltung durch die Bundesnetzagentur
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Dieser Insolvenzverwalter sollte vom Amtsgericht abgelöst werden. und zwar schnellst möglich!
Es kann nur besser werden!
Zumindest ist der INSO-RA - allem Anschein nach - hoffnungslos mit der ihm übertragenen Aufgabe überfordert.
Im Sinne aller geschädigten Kunden kann man nur hoffen, das dieser INSO-RA vom Amtsgericht München bzw. dem Richter nicht mehr beauftragt wird.