221 Views | 24.05.2019 | 17:18 Uhr
geschrieben von Ruth Spieß

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

Schlechter Käuferschutz

Käuferschutz hilft nur dem Händler?

Ich habe mangelhafte Ware erhalten, die nicht der Beschreibung entsprach (angebl. Mondsteinring aus Silber). Der Ring war weder aus Silber noch hatte er einen Mondstein. Ich wollte den Ring auf Verkäuferkosten (entgeltfreier Rücksendeschein) zurücksenden und mein Geld erstattet bekommen. Mir wurde über PayPal-Käuferschutz mitgeteilt, dass ich den Ring auf meine Kosten zurückzusenden hätte. Man beachte die Nichtbeachtung des BGB. Ich habe in den sauren Apfel gebissen und den Ring dann als Prio zurück gesendet.

SCHLAGWORTE

PayPal hat, trotz meiner Zusendung eines Fotos des Prio-Beleges, den Fall geschlossen, da ich die Sendung des Ringes nicht nachgewiesen hätte.

Nach tel. Rücksprache, wurde gesagt, ich hätte den AGBs zugestimmt und die sähen keinen entgeltfreien Rücksendeschein vor. Ich habe geantwortet, dass das nicht dem BGB entspricht und dieses nicht einfach ausgehebelt werden kann. "Wäre aber so! Ich hätte mir die Rücksendekosten von PayPal erstatten lassen können" davon hatte man mir aber während der Vorgangsbearbeitung nichts gesagt. Nur 2x, dass ich auf meine Kosten zurücksenden muss.

Die Dame meinte, jetzt könnte sie mir die Kosten nicht mehr erstatten. Die Rücksendung als Prio gelte außerdem als nicht versichert. Man könnte zwar erkennen, dass Prio in der Versandsammelstelle ankommt, aber nicht, ob es weiter beim Verkäufer ankommt. Somit hätte ich das nicht nachgewiesen. Ich habe geantwortet, dass das verkäuferfreundlich ist und nichts mit Käuferschutz und Kundenfreundlichkeit zu tun hat!

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Kommentare und Trackbacks (3)


31.05.2019 | 20:05
von Ruth Spieß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Kontaktaufnahme von PayPal erfolgt.


15.06.2019 | 13:06
von Ruth Spieß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.07.2019 | 14:45
von Ruth Spieß noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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