Alfahosting GmbH (Halle)
Webhosting gesperrt wegen Zahlungsverzug
Bestell-/Kundennummer: RE-01268576/05/2019
Alfahosting hindert Kleinunternehmer am Erfolg bei ihrer Existenzgründung
Ich habe nichts gegen Sanktionen wegen nicht Zahlung aber bei uns, einem Existenzgründung unternehmen, war es die verspätete Zahlung von 10,99€, die das Unternehmen veranlasste, unsere Webseiten&Internetadressen komplett zu sperren.
Nach Zahlung geschah nichts, obwohl die Zahlung durch Einzahlungsbeleg der Sparkasse bewiesen wurde. und unser neues Unternehmen ist verurteilt bis mindestens Montag auf die Internetpräsenz zu verzichten. Traurig. Aber das ist Deutschland.
27.05.2019 | 10:21
Abteilung: Complaint Management
Sehr geehrter Herr Schenkelberg,
leider kam es bei Ihnen zum zweiten Mal in Folge zu einer Rücklastschrift der Monatsmiete für den von uns zur Verfügung gestellten Webhosting-Account. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der reibungslose Ablauf der von Ihnen gewählten monatlichen Zahlungsweise eine Grundvoraussetzung für uns darstellt. Selbstverständlich wissen wir, dass auch einmal etwas schief gehen kann. Da wir Sie jedoch bereits am 13.05.2019 über die wiederholte Rücklastschrift informiert hatten, wäre es auch in Ihrem Interesse sehr hilfreich gewesen, wenn Sie sich nicht erst am 24.05.2019 bei uns gemeldet hätten.
Ihren Account haben wir nun zwischenzeitlich wieder entsperrt, sodass Sie unsere Dienstleistung wieder uneingeschränkt nutzen können.
Da wir Sie telefonisch bisher nicht erreicht haben, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme unter cmalfahosting.de, sodass wir den reibungslosen Ablauf unserer zukünftigen Abbuchungen besprechen können. Aktuell sind Sie laut unseren AGB von der Zahlungsweise "Lastschrift" ausgeschlossen.
An dieser Stelle möchte wir Ihnen versichern, dass es uns fern liegt Sie in Ihrer Phase der Existenzgründung einzuschränken. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die vertraglichen Vereinbarungen beiderseitig berücksichtigt werden. Dann steht einer langjährigen Partnerschaft auch ganz sicher nichts im Wege.
Beschwerde ist gelöst