Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 165 Views | 27.05.2019 | 21:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1509488

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Auszahlung des 40,00€ Kaufgutscheins wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: 5VF-14018258

Am 9.05. buchte ich telefonisch eine Urlaubsreise bei ab-in-den-urlaub.de und löste hierbei einen zuvor erworbenen Kaufgutschein i. H. v. 40,00€ ein (Gutscheinbedingungen s. u.). Am 17.05. gab ich meine Kontoverbindung ein und erfüllte damit alle Bedingungen für die unmittelbare Auszahlung des Gutscheins.

SCHLAGWORTE

Ab-in-den-Urlaub verweigert die Auszahlung des Gutscheins mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass die Reise nicht angetreten werden konnte. Dass die Reise wegen einer kurzfristigen Erkrankung nicht angetreten werden konnte stimmt, das hat aber keinerlei Konsequenz für die Auszahlung des Gutscheins. Die Auszahlung muss laut Bedingungen "unmittelbar nach Abschluss der Gutscheineinlösung" erfolgen, in meinem Falle also am 17.05.2019.

Dies ist im Gegensatz zu den regulären Gutscheinen, in denen es sonst heißt:

  • Die Auszahlung des xxx Geld-zurück-Gutscheines erfolgt innerhalb von 45 Tagen ab dem Anreisetag der unter Angabe des Gutscheincodes gebuchten und anzutretenden Reise als Rückvergütung
  • Die Rückvergütung (Auszahlung) steht unter der Bedingung des Reiseantritts - im Falle einer Stornierung der Reise bleibt Ihr angegebener Gutscheincode für die nächste Reisebuchung auf ab-in-den-urlaub.de weiterhin gültig

Aber auch mehrfache telefonische Hinweise führen zu keiner Lösung. Eine E-Mail vom 22.05., welche laut telefonischer Auskunft vom 23.05. bereits an die "Fachabteilung" weitergeleitet wurde, ist bis heute immer noch unbeantwortet.

Hier die gültigen Gutscheinbedingungen gemäß Gutschein PDF-Datei:

Dieser Geschenkgutschein ist für alle Produkte des Internetreisebüros ab-in-den-urlaub.de einlösbar. Eingelöster Gutscheinwert entspricht dem Mindestreisepreis.
Der Code des Geschenkgutscheines muss sofort bei Buchung telefonisch oder online im Anmerkungsfeld unter „Ihr Gutscheincode“ angegeben werden. Validierung
des eingegebenen Codes erfolgt nach der Buchung (Buchungsbestätigung). Zum Abschluss der Gutscheineinlösung geben Sie Ihre Bankdaten bis einschließlich des Anreisetages über Ihren persönlichen ab-in-den-urlaub.de Kundenlogin (s. Buchungsbestätigung) an. Auszahlung ist nur bei erfolgreichem Abschluss des Einlösevorgangs möglich. 3 Jahre ab Ausgabedatum gültig. Keine Reduzierung des Gesamtreisepreises bei Buchung. Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Gutscheineinlösung (frühestens am Buchungstag) als Rückvergütung. Keine Einlösung ohne Buchung. Nur ein Gutschein pro Buchung einlösbar, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen. Keine Barauszahlungen möglich. Der Betrag ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Zuschüssen oder Rabattaktionen. Weiterverkauf und Vervielfältigung nicht gestattet.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Auszahlung der 40,00€ auf die angegebene Bankverbindung


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Kommentare und Trackbacks (1)


18.06.2019 | 08:44
von ReclaBoxler-1509488 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Übersendung einer Mahnung mit Verzugspauschale + Zinsen wurden zwischenzeitlich zumindest die €40 bezahlt, nicht jedoch die Mahnkosten.




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