242 Views | 03.06.2019 | 18:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3501421

Billa AG Abteilung Penny (Wiener Neudorf)

Erneutes abgelaufenes Produkt

Wo: Billa Graz, Waltendorfer Hauptstrasse 26

was: diesmal: Activia Erdbeere

wann: 01.06.2019

mind. haltbar bis 28.05.2019

Ich verlasse mich leider darauf, dass die Lebensmittel, die ich kaufe, nicht abgelaufen und frisch sind. Leider wurde ich bei diesem Billa schon des Öfteren enttäuscht, und diesmal ärgert es mich besonders, da ich schwanger bin und bei Milchprodukten normalerweise gut aufpasse.

Man muss sich vorstellen, wie lange das Produkt schon da steht, wenn es bereits 2 Tage abgelaufen war, als ich es gekauft habe.

Diesen Billa werde ich aus diesem und mehreren anderen Gründen nicht mehr besuchen und auch nicht empfehlen!

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Meine Forderung an Billa AG Abteilung Penny: Erstattung des Kaufpreises


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


10.06.2019 | 18:30
von ReclaBoxler-3501421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab Kontakt mit der Ankündigung dass sich ein Zuständiger Mitarbeiter melden wird. Bislang negativ


08.08.2019 | 09:49
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Hm, aber genau dafür steht das Haltbarkeitsdatum doch auf den Produkten, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, sich VOR dem Kauf zu informieren?

Klar ist ihre Reklamation berechtigt. Aber warum sind Sie nicht direkt in den Laden zurückgegangen, sondern fordern HIER die Erstattung des Kaufpreises? Ist es nicht mehr üblich, das vor Ort zu klären?

06.08.2021 | 14:15
von Martin Leichtfried | Regelverstoß melden
Das ist ein Fall für die Lebensmittel- und Hygienekontrolle:
https://www.wien.gv.at/gesellschaft/konsumentenschutz/lebensmittel/lebensmittelaufsicht.html

06.08.2021 | 14:31
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen. Es ist dem Händler nicht verboten, Ware zu verkaufen bei denen das MHD überschritten ist.
Er muss sich lediglich von der einwandfreien Genusstauglichkeit überzeugen.
Aber klar, so etwas sollte nicht passieren und der Kunde wird durch Vorlage des Kassenbons mit Sicherheit einen Ersatz, verbunden mit einer Entschuldigung erhalten. Nicht im Internet, sondern vor Ort klärt man dies.



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