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138 Views | 03.06.2019 | 09:44 Uhr
geschrieben von Jens Borchert
Bestell-/Kundennummer: Betr. Vorgang mit Rnr. K-9TA4JYY99-1
Bei Barnachzahlung eines zusätzlichen Parktages wurde die Quittung über den gezahlten Betrag in Höhe von 15,00€ verweigert. Die Ausstellung einer Quittung gegen Zahlung ist gesetzliche Pflicht!
Meine Forderung an Public Air Parking:
Zusendung der Quittung gem. gesetzlichen Vorgaben bis zum 7.06.2019 eingehend bei uns
Firmen-Antwort ausstehend seit
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