Durch Public Air Parking gelöste Beschwerde. | 138 Views | 03.06.2019 | 09:44 Uhr
geschrieben von Jens Borchert

Public Air Parking (Hamburg)

Verweigerung einer Quittung bei Barzahlung

Bestell-/Kundennummer: Betr. Vorgang mit Rnr. K-9TA4JYY99-1

Bei Barnachzahlung eines zusätzlichen Parktages wurde die Quittung über den gezahlten Betrag in Höhe von 15,00€ verweigert. Die Ausstellung einer Quittung gegen Zahlung ist gesetzliche Pflicht!

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Meine Forderung an Public Air Parking: Zusendung der Quittung gem. gesetzlichen Vorgaben bis zum 7.06.2019 eingehend bei uns


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.06.2019 | 12:12
von Jens Borchert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab einen Rückruf, aber noch keine Rechnung


18.06.2019 | 09:20
von Jens Borchert gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rechnung wurde per Mail zugeschickt.




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