Durch Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 320 Views | 10.06.2019 | 16:50 Uhr
geschrieben von Markus Renner

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) (Berlin)

Verklagt in Abwesenheit - unberechtigte Forderung 9% Zins

Im November 2016 bat ich die Gema um eine Endabrechnung, da mein Geschäft pleite ging. Die Gema wollte mir allerdings 1 Jahr berechnen, bis August 2017, statt 4 Monate. Bis ich die Gema um Endabrechnung anschrieb, erhielt ich nie eine Rechnung. Seit März 2017 befinde ich mich nicht mehr in Deutschland. Nun erhielt ich per Mail nach mehrmaliger Nachfrage von den Anwälten der Gema eine Nachricht, daß ein Gerichtverfahren eingeleitet wurde mit einer Forderungsaufstellung von ca. 400 € statt der 40€ für 4 Monate. Die Gema sowie die Anwälte der Gegenseite wissen, daß ich nur per Mail erreichbar bin, antworten aber seitdem nicht mehr auf meine Mails und Anrufe. Würde die Sache gern aus der Welt schaffen, bin aber nicht bereit statt 40€ nun 400€ zu bezahlen. Davon abgesehen sind 9% nicht in Ordnung. Erlaubt sind maximal 5% über Basiszins nach Modernisierung des Schuldrechts in 2003

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Meine Forderung an Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA): Verzicht auf die hohe Forderung


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Kommentare und Trackbacks (2)


18.06.2019 | 02:27
von Markus Renner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion
wie nicht anders erwartet


02.07.2019 | 07:58
von Markus Renner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der gegenseite
war nicht anders zu erwarten




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