277 Views | 08.06.2019 | 20:01 Uhr
geschrieben von Patrick Bernhagen

Ryanair Ltd. (Dublin)

Zusätzliche Check-in-Gebühren durch Fehler der Fluggesellschaft

Bestell-/Kundennummer: F2GVVJ

Ryanair vertauschte nachweislich korrekt eingegebene Passagierdaten und verlangte anschließend 165,00 Euro an zusätzlichen Check-in-Gebühren von mir

Ich bitte um Erstattung zusätzlicher Check-in-Gebühren (Anhang 1a). Selbstverständlich haben wir am Tag vor dem Abflug einen Online-Check-in versucht. Mehrere Versuche blieben jedoch erfolglos, da nach der Eingabe der geforderten Daten bei unserem minderjährigen Sohn die Webseite immer wieder auf die Leerversion zurücksetzte und kein Weiterkommen war.

Vor Ort teilte uns der Ryanair-Mitarbeiter mit, dass der Online-Check-in in unserem Fall nicht funktionierte, weil wir den minderjährigen Reisenden fehlerhaft als Herr und nicht Kind gebucht hätten, weshalb nun die Gebühren fällig wären.

Wieder zuhause angekommen, habe ich diese Angeben überprüft und nun festgestellt, dass ich den minderjährigen Reisenden bei der Buchung bei Expedia korrekt als Kind angegeben hatte (siehe Anhang 2).

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Meine Forderung an Ryanair Ltd.: Erstattung zusätzlicher Check-in-Gebühren


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Kommentare und Trackbacks (2)


01.07.2019 | 08:59
von Patrick Bernhagen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fluggesellschaft hat die Forderung abgelehnt. Dazu teilte sie mir mit, „dass Sie während der Buchung unsere AGB akzeptiert haben, dass Sie verpflichtet sind, sich online einzuchecken, sonst bezahlen Sie die Gebühr am Flughafen, die nicht erstattungsfähig ist. Wir bedauern die Absage.
Wenn Sie Probleme beim Online Check in hatten, hätten Sie uns entweder per LiveChat oder Telefonisch kontaktieren sollen und so hätten wir Ihnen geholfen das Problem zu lösen. “ Meine Erläuterung, dass ich eine E-Mail erhalten von der Fluggesellschaft hatte, die mich auf die Zeiten für den Check-in am Flughafen hinwies, wurde ignoriert.


22.07.2019 | 10:07
von Patrick Bernhagen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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