Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 568 Views | 13.06.2019 | 13:07 Uhr
geschrieben von Martin Bielski

Jochen Schweizer GmbH (München)

Erlebnisgutschein abgelaufen trotz rechtzeitiger Buchung

Ich hatte nun auch ein negatives Erlebnis mit Jochen Schweizer und kann diese Firma nicht weiterempfehlen. Mein Gutschein war bis Ende 2018 gültig, sodass ich im November 2018 dafür über die Jochen Schweizer Seite einen Gyrocopterflug für das einzig auswählbare Datum im Mai 2019 gebucht hatte.

SCHLAGWORTE

In der Bestätigung stand, dass der Anbieter sich zeitig bei mir melden würde, was aber leider nicht geschah. Auf Nachfrage beim Anbieter müsste ich leider feststellen, dass der Gutschein gar nicht für Mai hätte gebucht werden können, weil er Ende 2018 abgelaufen war. In meinen Augen war das ganze sehr irreführend und für mich als Kunde erschreckend. Schließlich hat meine Familie mir diesen nicht ganz günstigen Gutschein Mal zu meinem Geburtstag geschenkt, an dem sich Jochen Schweizer jetzt bereichert hat, ohne dafür was zu tun.

Der Gyrocopter Anbieter meinte, ich solle den Gutschein wieder über Jochen Schweizer aktivieren lassen, was aber laut einem sehr unfreundlichen Jochen Schweizer Mitarbeiter, der eine Standardantwort per E-Mail mir zukommen ließ, nicht gehen würde und er mit aber auf eine zukünftige Bestellung 20 Prozent Rabatt anbieten könnte. Auf weitere E-Mails hat bis heute kein Jochen Schweizer Mitarbeiter reagiert, was eine Unverschämtheit ist.

Ich kann nur hoffen, dass andere nicht so abgezockt werden.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Aktivierung des Gutscheins oder Rückzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.06.2019 | 14:26
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag Herr Bielski,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und wir können Ihnen diesbezüglich folgende Rückmeldung geben.

Wie wir in unserem System ersehen können haben Sie Ihren Gutschein unverbindlich mit einer Terminanfrage eingelöst. Sie haben somit keinen verbindlichen Termin gebucht.

Ebenfalls möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bei der Einlösung Ihres Gutscheins darüber informiert werden, dass der Gutschein innerhalb der Gültigkeit eingelöst und verwendet werden muss.

Sie haben somit als Kunde die Möglichkeit wenn Sie innerhalb der Gültigkeit und in der ausgeschriebenen Saison keinen Termin mehr erhalten, dass Sie Ihren Gutschein verlängern lassen können. Unser Verlängerungsangebot innerhalb der Gültigkeit wurde jedoch nicht von Ihnen in Anspruch genommen.

Wie Sie bereits von uns schriftlich mitgeteilt bekommen haben, richten wir uns bei der Gültigkeit unserer Gutscheine an die gesetzliche Verjährungsfrist. Ihr Gutschein kann somit leider nicht mehr genutzt werden.

Es tut uns leid, dass wir Sie mit unserer Nachricht enttäuschen müssen und an dieser Stelle leider nichts mehr für Sie tun können.

Viele Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.07.2019 | 08:40
von Stefan Meier | Regelverstoß melden
Man sollte nie bei dieser Firma buchen unglaublich unseriös.



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