Durch Grand City Property endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 226 Views | 15.06.2019 | 16:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4125421

Grand City Property Ltd. (Berlin)

GCP: Abzocke bei Heizkostenabrechnung?

Bestell-/Kundennummer: A694M/X1503.05

Mietdauer unter 1 Jahr, HK wurde auf 2 Jahre zerschlagen, um die Rückzahlung der Kaution so weit wie möglich hinauszuzögern. Auf Schriftverkehr nur kurze "STRG+C->STRG+V" Antworten ohne Bezug auf Fragen

Ich habe in der Wohnung nur 10,5 Monate gewohnt, von Januar bis Mitte November 2018.

Trotzdem wurden bei den HK ein Abrechnungszeitraum von Juli´17 bis Jun´18 gewählt. Ein Zeitraum, in dem ich gar nicht in der Wohnung gewohnt habe.

Jetzt muss ich also bis Juni 2020 warten, bis endlich der zweite Teil der HK zugesandt wird, um dann endgültig mit der Wohnung abschließen zu können und die Kaution erstattet zu bekommen. Wohl gemerkt, ich bin Nov´2018 ausgezogen!

Es wäre natürlich viel zu einfach gewesen, von vorn herein den Abrechnungszeitraum anzupassen und von Jan´18 bis Dez´18 zu datieren. Es ist ja nicht so, als ob es für diesen Zeitraum nicht schon vorliegende Papiere gäbe (mein Nachmieter ist aus meinem Bekanntenkreis, er hat taggleich ebenfalls eine Abrechnung erhalten, die für genau diesen Abrechnungszeitraum galt). Was soll also dieser Trick!

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Meine Forderung an Grand City Property Ltd.: Ca. 60,00 Euro HK und 150,00 Euro Kaution


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.06.2019 | 13:22
Firmen-Antwort von: Grand City Property Ltd.
Abteilung: Vermietung

Hallo, Nebenkosten- und Kautionsauszahlungen erfolgen bei uns selbstverständlich nach Rechtsvorschrift. Wir haben Ihr Anliegen intern an die zuständige Fachabteilung weitergegeben. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen gerne jederzeit und rund um die Uhr an unser kostenloses Service-Center (0800 646377 200). Wir danken für Ihr Verständnis. Viele Grüße, Ihr GCP Online-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.06.2019 | 13:43
von ReclaBoxler-4125421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.08.2019 | 14:23
von ReclaBoxler-4125421 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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