Kaufland (Neckarsulm)
Nach Ausrutscher müssen wir Kaufland meiden
Eigentlich haben wir immer gern bei Kaufland eingekauft - Obst und Gemüse waren immer frisch, bei den Werbeangeboten konnte man kräftig sparen und irgendwelche Schnäppchen fand man auch immer.
Geändert hat sich das an jenem 15. Mai 2018: Wir kamen aus einem Kurzurlaub in Polen und wollten auf der Durchreise im Kaufland Pasewalk unseren heimischen Kühlschrank auffüllen.
Und während es mich eher zu den Süßigkeiten hinzog, suchte meine Ehefrau in der Milch- und Käseabteilung nach leckeren Dingen.
Dort fand ich sie dann auch - auf dem Boden liegend, umringt von einigen Kundinnen und zwei Kauflandmitarbeiterinnen, die krampfhaft versuchten, sie aufzurichten, wobei sie jämmerlich stöhnte.
Meine Ehefrau war auf den Fliesen, die mit Quark- oder Joghurtresten aus einem geborstenen Becher gesprenkelt waren, ausgerutscht und ungebremst auf die linke Seite und auf ihre Handtasche gefallen.
Eine Kundin rief den Rettungsdienst, der sie in die Notfallambulanz der Asklepios-Klinik in Pasewalk brachte. Der Notarzt stellte Hämatome und zwei gebrochene Rippen fest.
Das alles kann passieren, wenn man sich uneingeschränkt auf die Auslagen und Werbeangebote konzentriert, und den Blick nicht auf den Boden richtet. Bis hierhin wäre es auch keines Kommentars wert.
Doch statt einer Entschuldigung von Kaufland erreichte meine Ehefrau am 25. Mai 2018 ein Schreiben der Prodirekt Schadenservice GmbH, in dem sie - völlig unverbindlich - um die vorläufigen Schadenersatzansprüche gebeten wurde. Wir schickten unsere Kosten - Parkgebühren, Fahrten zum Arzt, Zuzahlung für den Krankentransport nach Neckasulm.
Das war's - keine Rückantwort des TÜV Süd zertifizierten Schadenservice.
Im Februar dieses Jahres fragte ich telefonisch nach, wie weit die Bearbeitung gediehen sei. Ich erhielt folgende Antwortmail:
Vorgangsnummer: 100063-0454, Schadentag: 16.05.2018, Filiale: 6530, Pasewalk
Guten Tag,
wir haben die vorliegenden Schadenunterlagen eingehend geprüft. Zudem konnten wir Rücksprache mit unserem Auftraggeber halten.
Der Unfallbereich wurde kurz vor dem Ihrerseits geschilderten Vorfall gereinigt. Zu diesem Zeitpunkt lag kein verkehrswidriger Zustand des Bodens vor. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht lässt sich anhand der Umstände dieses Einzelfalles daher nicht feststellen. Es kann nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist nicht erreichbar. Kunden von Selbstbedienungsgeschäften sind generell gehalten, dem Zustand des Bodens mehr Beachtung zu schenken und sich zu vergewissern, dass dieser frei begehbar ist. Bei Entnahme von Ware durch Kunden, können Blätter oder sonstige Teile von Frischeartikeln, sowie Feuchtigkeit auf den Boden gelangen. Trotz regelmäßiger Reinigung und Kontrolle kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Ungeachtet der Haftungslage bedauern wir es, dass es zum Ihrerseits geschilderten Schaden gekommen ist. Zahlungen an Sie, können wir mangels Haftungsgrundlage gegen unseren Auftraggeber, jedoch nicht in Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. A. R.
Schadensachbearbeiter
Auch gegenüber meiner Krankenkasse lehnte die Haftpflichtversicherung alle Schadenersatzansprüche ab.
Da wir beide Rentner sind - meine Ehefrau muss mit knapp 800,00 Euro auskommen - können wir uns keine gerichtliche Klärung der Angelegenheit leisten.
Kaufland ist nicht empfehlenswert.
Der Schmerz, den sich meine Ehefrau bei dem Sturz hinzugezogen hat, war heftig. Der Schmerz, den uns Kaufland und sein so genannter Schadenservice im Nachhinein zufügen, ist noch heftiger.
25.06.2019 | 18:00
Abteilung: Kundenmanagement
Sehr geehrter Kaufland Kunde,
Ihren Beitrag haben wir gelesen.
Sie haben sich mit Ihrem Anliegen bereits auf dem Portal Trustpilot an uns gewandt, auf welches wir auch geantwortet haben.
Eine weitere Beantwortung durch uns erfolgt nicht mehr.
Viele Grüße
Ihr Kaufland-Kundenmanagement
Sofern sie also nicht nachweisen können, dass Kaufland seiner Verkehrssicherungspflicht NICHT nachgekommen ist, werden sie schlechte Karten vor Gericht haben.
Allerdings wäre es in meinen Augen angemessen und nett gewesen, hätte sich Kaufland zum Beispiel mit einem Einkaufsgutschein erkenntlich gezeigt.
Nach mehreren Hin und Her, bekam ich einen Schadensersatz und einen Einkaufsgutschein von 200 Euro. Da ich auch gedroht habe, an die Presse damit zu gehen, die Verbraucherzentrale habe ich darüber auch informiert.
Ich drücke ganz fest die Daumen und gute besserung.
Zufall? Nach 7 Wochen exakt der selbe Text: "der Unfallbereich wurde kurz vor dem Vorfall gereinigt und es lag somit kein verkehrswidriger Zustand des Bodens vor. (Standardschreiben?)
Fakt: ich sowohl ein Zeuge haben bemerkt, dass definitiv KEINE Reinigung innerhalb der vorangegangenen 15 Minuten erfolgte. ebenso erfolgte bei mir eine "unterlassene Hilfeleistung", ich wurde aus dem Unfallbereich rausgeführt (andere Kunden halfen mir auf) und bei Regalen "abgestellt" und musst teilweise auf einem Fuß stehend (schwere Fußverletzung) geschlagene 30 Minuten ausharren bis mir dann mitgeteilt wurde, die Schadensaufnahme erfolgt telefonisch. kein Angebot dass ich mich setzen könnte, geschweige denn wie es mir geht, wo und wie ich mich verletzt habe. statt dessen wurden umgehend alle Spuren beseitigt und sofort gereinigt.
Erst am Telefon wurde ich darauf hingewiesen, dass ich Fotos machen sollte, Zeugen benennen, alles dokumentieren sollte. Mit starken Schmerzen "abgestellt" denkt man natürlich nicht daran.
Nach 7 Wochen Bearbeitungszeit kam dann der exakt selbe Ablehnungs-Brief. Es wurden KEIN Zeuge und auch kein Arzt (Schweigepflichtentbindung erteilt) befragt. Man weiß aber nach 7-wöchiger Recherche, dass kurz vorher gereinigt wurde. Auf einen Einspruch/Widerspruch gegen diese unseriöse Entscheidung und dem Hinweis auf die Beweispflicht - evtl. Videobänder oder Dokumentation des Kaufhauses - erfolgte natürlich keinerlei Reaktion.
Zitat auf der Prodirektseite bei Beschwerden:
"Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten".
Also bleibt nur eine gerichtliche Klage, die sich die Betroffenen meist nicht leisten kann.
Sehr traurig wie man mit den Geschädigten umgeht und natürlich nicht mal eine Entschuldigung vom dem Kaufhaus erfährt.
Ihren Sätzen: "Der Schmerz, den sich meine Ehefrau bei dem Sturz hinzugezogen hat, war heftig. Der Schmerz, den uns Kaufland und sein sogenannter Schadenservice im Nachhinein zufügen, ist noch heftiger", stimme ich als Betroffene uneingeschränkt zu! Ich selbst war übrigens 8 1/2 Wochen arbeitsunfähig, scheint so als ob mit immer der selben Aussage: "es wurde kurz vorher gereinigt", erhebliche Kosten für Kaufland gespart werden sollen.
Bleibt eigentlich nur die Einschaltung des Ombudsmannes, wobei die Bearbeitung Monate dauern kann. Ein Versuch ist es wert, eigentlich sollten sich alle Betroffenen zusammenschließen und gemeinsam vorgehen.