Durch Jochen Schweizer endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 320 Views | 22.06.2019 | 09:21 Uhr
geschrieben von Paul&Shark

Jochen Schweizer GmbH (München)

Ein Fall für Verbraucherschutz, Abzocke

Bestell-/Kundennummer: keine

Es ist echt frustrierend, wenn man jemandem etwas tolles (wertvolles) schenken möchte und dann stellt fest, dass das Geschenk ein Ramsch ist.

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2 Bilder

So ähnlich ist es mit den JS Gutscheinen, Beispiel "Sushi essen für 2". Kostet beim Jochen Schweizer 35,00€. Gleiche Leistung, gleiches Restaurant, Kostenpunkt 17,00€.

Doppelte Marge, Respekt, Herr S. Einfachste Abzocke.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Erstattung von dem Preis


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.06.2019 | 08:35
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass wir Sie von unserem Produkt leider nicht überzeugen konnten.

Wie auf unserer Homepage ausgeschrieben ist, erwerben Sie einen Erlebnis-Gutschein mit einer festgelegten Leistung. Diese Leistung wird ebenfalls vollständig vor Ort erbracht.

Ebenfalls möchten wir Sie darüber informieren, dass das betreffende Erlebnis von Ihnen flächendeckend eingekauft wird. Daraus ergibt sich eine Mischkalkulation, die wir so für alle Standorte anbieten. Unser Preis steht für den Service, die Geschenkidee, Flächendeckung und Flexibilität. Sie selbst suchen sich Ihren Wunschort aus und legen sich erst bei der Einlösung fest. In der Regel ist unser Preis auch der Veranstalterpreis. Einige Orte sind teurer und einige Orte günstiger. Welchen Ort der Kunde wählt, ist von uns nicht beeinflussbar.

Bei weiteren Fragen diesbezüglich können Sie sich auch direkt an unsere Kollegen von unserem telefonischen Kundenservice wenden. Unsere Kollegen erreichen Sie unter folgender Telefonnummer 08970809090.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.06.2019 | 12:05
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Freie Marktwirtschaft nennt sich das. Angebot und Nachfrage regeln den Markt. Und es gibt immer wieder Menschen, die erst kaufen, dann merken, das sie viel zu teuer gekauft haben, und dam schreien, das es Abzocke ist. Ich nenne dies Dummheit der Käufer. Das ist kein Fall für den verbraucherschutz, eher wäre dies ein Fall für Kundenabwehrschutz, wenn es diesen gäbe.

23.06.2019 | 14:37
von Fairness:) | Regelverstoß melden
Es geht hier weder um die freie Marktwirtschaft noch um das Prinzip der Preisbildung (Angebot und Nachfrage), vielen Dank für das Kommentar!
Es geht darum dass man erstens, von dem Händler bewusst getäuscht wird - es wird anhand der Bilder und der Beschreibung der Eindruck verschaffen dass es hier um ein wertvolles Produkt handelt, was nicht der Fall ist. Zweitens, es wird auch vertuscht, wo genau das Essen stattfindet (auch telefonische Nachfrage bei der JS was erfolglos), dass es sich hier um einen "Mittagstisch" Angebot handelt, erfährt man nur NACH dem Kauf. Und nur dann wird es mitgeteilt WO das Essen statt findet.
Also, kann man hier keinen Preisvergleich vorab starten, man verlässt sich auf die Informationen von Händler und wird am Ende enttäuscht.
Es ist eine persönliche Erfahrung und wird hier rein informativ zur Verfügung gestellt. Falls wenn jemand sich cleverer schätzt und meint, es wäre dumm, sich vorab nicht ausreichend zu informieren, dann antworte ich nur dass ich mich auf die JS Informationen verlassen habe und vertraut habe dass es hier um ein wertvolles Produkt handelt.

27.06.2019 | 13:36
von Paul&Shark noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da ist nichts gelöst. Und die Beschreibung von dem Gutschein wird auch weder ergänzt noch geändert. Da es ist hier ausschließlich um Mittagstisch handelt (Termine nur bis 15 Uhr möglich), wird nirgends erwähnt, das erfährt man nur nach dem Einlösen von dem Gutschein.
Somit ist die Beschreibung irreführend und grenzt an der Täuschung von Verbraucher.


04.07.2019 | 15:43
von Paul&Shark endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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